COVID-19: Abfallrechtliche Nachweisführung

BDE fordert: Während der Corona-Pandemie sollte auf Unterschriften auf Übernahmescheinen übergangsweise verzichtet werden.


Im Rahmen der abfallrechtlichen Nachweisführung sind insbesondere in den Fällen der Sammelentsorgung Übernahmescheine zu führen.
Diese Übernahmescheine werden im Gegensatz zu den weiteren Dokumenten im Nachweisverfahren in der Regel in Papierform verwendet und bedürfen somit einer händischen Unterschrift durch den Abfallerzeuger, Beförderer (Einsammler) und den Abfallentsorger.

Unter den aktuellen Entwicklungen um COVID-19 und die Notwendigkeit, Infektionsmöglichkeiten bestmöglich zu minimieren, hat der BDE die Landesministerien gebeten, eine entsprechende Anweisung an die Überwachungsbehörden in den Bundesländern zu veranlassen, dass vorerst keine Übernahmescheine, die nicht händisch signiert werden, beanstandet werden.

Erste Länder sind bereits aktiv geworden und haben entsprechende Erlasse/Informationen versandt.

Die Informationen für die einzelnen Bundesländer finden Sie in der Originalpressemitteilung.

Die Originalpressemitteilung finden Sie hier.


© BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.



Copyright: © ASK-EU (10.08.2020)
 
Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?