Bundesregierung beschließt Wasserstoffbeschleunigungsgesetz
Erst das Wasser, dann der Stoff
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das Anliegen der
Bundesregierung, die relevanten Planungs- und Genehmigungsverfahren für
den Wasserstoffhochlauf zu beschleunigen. Ingbert Liebing,
VKU-Hauptgeschäftsführer: „Jedes Molekül Wasserstoff zählt. Im
Kabinettsentwurf werden viele richtige Weichenstellungen getroffen,
wenngleich aus unserer Sicht auch der Aus- und Umbau der Gasverteilnetze
hätte rechtlich privilegiert und ins „überragende öffentliche
Interesse“ gerückt werden müssen. Diesen Punkt werden wir im
parlamentarischen Verfahren erneut aufgreifen. Zudem braucht der
Markthochlauf Offenheit bei den Herstellungsverfahren: Mit welchem
Verfahren Wasserstoff produziert wird, muss unerheblich sein, weswegen
sich der Anwendungsbereich nicht nur auf Elektrolyseure beschränken
sollte.“
Liebing weiter: „Grundsätzlich erfreulich ist, dass die
Bundesregierung den ursprünglichen Gesetzestext dahingehend geändert
hat, bei der Vorhabengenehmigung von Wasserstoffprojekten den Vorrang
gegenüber der öffentlichen Wasserversorgung und dem Wasserhaushalt
einzuschränken – tückisch sind jedoch die Details, die es im weiteren zu
klären gilt. Insbesondere muss das Wort „erheblich“ (siehe Paragraph 4,
Absatz 2 im WassBG) gestrichen werden.
Ansonsten würden
Genehmigungsverfahren nur unnötig verkompliziert, weil die Frage, was
erheblich ist oder nicht, nicht genau definiert ist. Für den Vorrang der
Wasserversorgung bei der Ressourcennutzung haben wir uns sehr stark
eingesetzt und werden wir uns auch im weiteren parlamentarischen
Verfahren stark einsetzen: Gerade wegen des Klimawandels und seiner
Folgen, deren Druck auf die Wasserressourcen und damit zunehmenden
Nutzungskonkurrenzen, brauchen die kommunalen Wasserversorger
Planungssicherheit. Nur so können wir die Versorgung von Bevölkerung und
Wirtschaft und damit auch der Wasserstoffproduktion mit der Ressource
Wasser langfristig sichern.“
| Copyright: | © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (29.05.2024) |
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