Premiere auf dem Messestand der BG Verkehr während der
Entsorgungsfachmesse IFAT in München: Die Fachleute der
Berufsgenossenschaft stellen den interessierten Messebesucherinnen und
Messebesuchern ein Rückfahrassistenzsystem (RAS) des fortgeschrittenen
Typs 2 vor, das von der Prüfstelle der BG Verkehr das Zertifikat
„Geprüfte Sicherheit“ erhalten hat. „Das RAS gewährleistet
uneingeschränkte Sicht in den Gefahrenbereich hinter dem Fahrzeug und
warnt, wenn sich ein Hindernis im Gefahrenbereich hinter dem Fahrzeug
befindet. Darüber hinaus greift es auch aktiv in das Bremssystem ein,
wenn Kollisionsgefahr besteht. Der Mensch am Steuer erfährt so eine
deutliche Unterstützung bei der Durchführung dieser risikobehafteten
Fahraufgabe“, erklärt Heinz-Peter Hennecke, Fachreferent für
Abfallsammelfahrzeuge bei der BG Verkehr.
Aktiver Eingriff des Systems in das Bremsgeschehen
Das aktive Eingreifen des Systems in das Bremsgeschehen bedeutet
einen erheblichen Fortschritt gegenüber herkömmlichen
Rückfahrassistenten, die lediglich optisch oder akustisch vor
Hindernissen im Heckbereich des Fahrzeugs warnen.
Das während der IFAT gezeigte RAS hat eine Reihe von Tests der Prüf-
und Zertifizierungsstelle des Fachbereichs Verkehr und Landschaft der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchlaufen. „Bei der
Sicht- und Funktionsprüfung testen wir vor allem die Funktionalität des
Systems, also die fachgerechte Installation der Komponenten“, sagt
Hermann Haase, Leiter der Prüfstelle. „Danach prüfen wir, ob das RAS
Hindernisse zuverlässig erkennt und die Warneinrichtung bzw.
Bremsfunktion rechtzeitig aktiviert. Oder was passiert, wenn ein Bauteil
in der Elektronik defekt ist.“, so Haase weiter.
Testpuppe „Kevin“ demonstriert die Funktionsweise
Die Wirksamkeit des Systems testeten die Prüfingenieure mit
verschiedenen Prüfkörpern im Labor und am Fahrzeug. Darauf folgten Tests
in typischen Fahrsituationen. Dazu nutzten die Prüfer eine Puppe in der
Größe eines Schulkindes auf einem Skateboard, die sie liebevoll Kevin
tauften. Kevin fuhr aus allen Richtungen quer über die Fahrbahn, um zu
ermitteln, ob das System rechtzeitig reagiert.
Ermöglicht die Ausrüstung mit einem sicherheitsgeprüften RAS künftig
den Verzicht auf den Einweiser bei Rückwärtsfahrten? „Nein, ein
genereller Verzicht kann aus den Vorschriften nicht abgeleitet werden“,
antwortet Eva Wilbig, Fachreferentin für Entsorgung bei der BG Verkehr.
Neben der StVO ist dafür die Vorschrift „Müllbeseitigung“ der DGUV
maßgeblich, die generell einen Einweiser fordert, wenn
Abfallsammelfahrzeuge rückwärtsfahren.
Allerdings formuliert die
DGUV Vorschrift 43 „Müllbeseitigung“ in Paragraf 7 Abs. 2 eine Ausnahme:
Man kann auf einen Einweiser verzichten, wenn das sichere Zurücksetzen
des Fahrzeugs auf andere Weise, zum Beispiel durch geeignete technische
Hilfsmittel, gewährleistet wird. „Ein geprüftes RAS erhöht die
Sicherheit der Beschäftigten und anderer Verkehrsteilnehmer und
-teilnehmerinnen, wenn eine Rückwärtsfahrt unvermeidbar ist. Das
betrifft insbesondere Seiten- oder Frontlader. Aber vor dem Einsatz muss
man sich immer die technischen Grenzen des Systems im Abgleich mit den
Einsatzbedingungen und Arbeitsabläufen anschauen. Ob alles miteinander
harmoniert und ein sicheres Arbeiten gewährleistet werden kann, prüft
der Unternehmer mit der Gefährdungsbeurteilung. In manchen Fällen wird
man trotz RAS nicht auf den Einweiser verzichten können“, stellt
Fachreferentin Eva Wilbig klar.
Behälterstandplätze dürfen weiterhin nur vorwärts angefahren werden.
Unberührt vom Einsatz eines RAS bleibt gemäß der DGUV Vorschrift
„Müllbeseitigung“, dass Behälterstandplätze nur angefahren werden
dürfen, wenn das ohne Rückwärtsfahrt möglich ist. Dies gilt auch für
Fahrzeuge mit einem geprüften RAS. „In Sackgassen dürfen Sie also nur
hineinfahren, wenn genug Platz zum Wenden vorhanden ist“, sagt Eva
Wilbig. Ausnahmen gibt es allerdings für Straßen, die unter den
sogenannten Bestandsschutz fallen. Hinzu kommen unvorhersehbare
Situationen, etwa durch Falschparker oder Straßensperrungen, die eine
Rückwärtsfahrt unvermeidlich machen. „Der Einsatz eines geprüften RAS
ist dann ein deutliches Sicherheitsplus für die Beschäftigten“, so
Wilbig.
Prüfstellenleiter Hermann Haase ergänzt: „Assistenzsysteme lassen
sich im Gegensatz zum Menschen nicht ablenken und sie ermüden auch
nicht. Zudem bremst das RAS des Typs 2 selbstständig und reagiert
deutlich früher, weil es eine deutlich kürzere Reaktionszeit als der
Mensch hat. Das kann entscheidend sein, wenn jemand plötzlich hinter
einem Auto auftaucht und in den Gefahrenbereich läuft.“
Die BG Verkehr auf der IFAT
Neben den Rückfahrassistenzsystemen sind die Messeschwerpunkte auf
dem Stand der BG Verkehr in diesem Jahr die Absturzgefahr von Aufbauten
und Behältern und die optimale Spiegeleinstellung. Die
Arbeitsschutzexperten der BG Verkehr zeigen, wie Beschäftigte in der
Entsorgung sicherer Arbeiten können, und wie eine Unterstützung der
Betriebe aussehen kann. Dabei orientiert sich die BG an der Vision Zero,
der Vision einer Arbeitswelt, in der niemand mehr getötet, schwer
verletzt oder beruflich bedingt krank wird. Sie finden die BG Verkehr in
Halle A6 am Stand 109.
© Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)