Ab 2024 gilt Pfandpflicht auch fĂŒr Milch und Milcherzeugnisse in Flaschen aus Einwegplastik
Ab 1. Januar 2024 muss auch auf Milch, MilchmischgetrĂ€nke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben werden. Im Einzelnen betroffen sind neben normaler Milch, MilchmischgetrĂ€nke mit einem Milchabteil von mindestens 50 Prozent und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse. Das heiĂt neben normaler Milch zum Beispiel auch Kakao, KaffeegetrĂ€nke, Kefir oder Joghurt. Leere Flaschen von Milch und MilchmischgetrĂ€nken können kĂŒnftig ĂŒberall dort zurĂŒckgegeben werden, wo GetrĂ€nke in Einwegkunststofflaschen vertrieben werden, zum Beispiel im Supermarkt. Bereits seit Anfang 2022 gilt die Pfandpflicht fĂŒr den ĂŒberwiegenden Teil der EinweggetrĂ€nkeflaschen aus Kunststoff. Lediglich fĂŒr Milch und Milcherzeugnisse galt eine lĂ€ngere Ăbergangsfrist. Diese Ausnahmeregelung endet nun und der Kreis der betroffenen Produkte wird erheblich erweitert.
Bundesumweltministerin
Steffi Lemke: âEuropa verursacht so viel VerpackungsmĂŒll wie nie zuvor. Seit
Jahren steigen die Mengen an VerpackungsmĂŒll unentwegt an, auch in Deutschland.
FĂŒr bessere Abfallvermeidung brauchen wir weitreichende RĂŒcknahme- und Pfandsysteme
fĂŒr möglichst alle Verpackungen. Milch und Milchprodukte machen einen groĂen
Anteil im Supermarktregal aus. Wenn die Pfandpflicht fĂŒr Flaschen aus
Einwegpfand nun auch fĂŒr diese Produkte gilt, schlieĂen wir einen weiteren
Kreislauf und stellen wertvolle Ressourcen dem Recycling zur VerfĂŒgung. Weitere
Ausnahmen sollten wir in der EU beenden. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit
der neuen EU-Verpackungsverordnung viele wirksame Instrumente in die Hand
bekommen, um die Flut an VerpackungsmĂŒll einzudĂ€mmen und mehr Ressourcen
wiederzuverwenden.â
Seit 2022 ist
in Deutschland ein Pfand auf fast alle EinweggetrÀnkeflaschen aus Kunststoff
verpflichtend. AuĂerdem mĂŒssen seither sĂ€mtliche GetrĂ€nkedosen mit einem Pfand
belegt werden. Die Gesetzesnovelle hatte vor allem die zahlreichen
Ausnahmeregelungen fĂŒr bestimmte GetrĂ€nke in Plastikflaschen und Dosen beendet.
So waren zum Beispiel Fruchtsaftschorlen mit KohlensÀure pfandpflichtig, ein
Fruchtsaft ohne KohlensÀure hingegen nicht. Seit der Gesetzesnovelle von 2022
gilt: Ist eine EinweggetrÀnkeflasche aus Kunststoff, dann wird sie mit einem
Pfand belegt. Gleiches gilt fĂŒr GetrĂ€nkedosen.
Lediglich fĂŒr
Milch oder Milcherzeugnisse in Kunststoffflaschen war eine Ăbergangsfrist bis
2024 vorgesehen. Hintergrund dieser lĂ€ngeren Frist war, dass Flaschen befĂŒllt
mit Milch oder Milchprodukten bei der RĂŒckgabe eine besondere hygienische
Herausforderung darstellen können, so dass die frĂŒhere Bundesregierung eine
lĂ€ngere Vorbereitungszeit fĂŒr die betroffenen Hersteller und Verkaufsstellen
gewÀhren wollte. Bisher wurden leere Flaschen von Milch und Milchprodukten im
gelben Sack oder in der gelben Tonne gesammelt und von den dualen Systemen
verwertet. Ab dem 01.01.2024 erfolgt die RĂŒckgabe im Pfandautomaten â so wie
bei anderen Einwegflaschen mit Pfand.
Das
Marktvolumen fĂŒr nicht-pfandpflichtige GetrĂ€nke im Jahr 2020 lag bei insgesamt
10,6 Milliarden Liter, davon haben 40 Prozent Milch, 4,4 Prozent
MilchmischgetrÀnke und 2,8 Prozent sonstige milchbasierte GetrÀnke ausgemacht.
Umgerechnet sind das 4,24 Milliarden Liter an Milch, 466 Millionen Liter an
MilchmischgetrÀnke und 297 Millionen Liter an sonstigen milchbasierten
GetrÀnken. Von den 5 Milliarden Litern an Milchprodukten waren knapp 10 Prozent
in Kunststoffflaschen verpackt. Dies macht somit 455 Millionen Liter aus, die
durch die neue Pfandpflicht betroffen sind. Milch und MilchgetrÀnke werden
hÀufig in GetrÀnkekartons und anderen Verpackungen angeboten, die auch nach dem
01.01.2024 pfandfrei bleiben.
Copyright: | © Bundesministerium fĂŒr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (27.12.2023) |
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