Elektroaltgeräte nicht zurückgenommen: Deutsche Umwelthilfe bringt Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount und weitere große Lebensmittelhändler vor Gericht
DUH-Tests belegen zahlreiche Verstöße gegen die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung von Elektroschrott bei Lebensmittelhändlern
• DUH klagt gegen Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl, Netto Marken-Discount,
Rossmann sowie Franchisenehmer der Handelsketten Edeka und Rewe
• Verstöße der Händler verunsichern Verbraucherinnen und Verbraucher und schaden dem Klima
• Vollzugsbehörden der Bundesländer müssen Rücknahmepflichten ausgedienter Elektroaltgeräte endlich kontrollieren
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt wegen Verstößen gegen die
gesetzliche Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott gegen insgesamt
sieben große Supermarktketten und Drogerieunternehmen. Die
Handelsunternehmen sind Aldi Nord, Aldi Süd, Lidl,
Netto-Marken-Discount, Rossmann und Franchisenehmer der Handelsketten
Edeka und Rewe. Die Klagen resultieren aus Testbesuchen der DUH zwischen
Mai und Juni 2023. Dabei hatte die DUH festgestellt, dass in den
betroffenen Filialen kein Elektroschrott zurückgegeben werden konnte.
Seit
über einem Jahr sind Lebensmitteleinzelhändler, die neue Elektrogeräte
auf einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern verkaufen,
gesetzlich zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte verpflichtet. Da
sich die genannten Unternehmen weigerten, die festgestellten Verstöße
abzustellen oder zukünftig auszuschließen, hat die DUH Klagen bei den
zuständigen Landgerichten eingereicht.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die
aktuelle Sammelquote für Elektroschrott liegt bei erschreckenden 39
Prozent, obwohl 65 Prozent vorgeschrieben sind. Einer der Hauptgründe
dafür ist ein regelrechter Abwehrkampf des Handels gegen die gesetzliche
Rücknahme von Elektroaltgeräten. Damit verunsichern die
Supermarktketten Verbraucherinnen und Verbraucher und schaden dem Klima.
Supermärkte erzielen mit dem Verkauf von Elektrogeräten erhebliche
Gewinne und müssen deshalb auch Verantwortung für die sachgerechte
Entsorgung übernehmen. Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien dazu
auf, endlich eine konsequente Rücknahme von alten Elektrogeräten in
allen Filialen sicherzustellen, verbraucherfreundliche
Sammelmöglichkeiten anzubieten und Kundinnen und Kunden aktiv darüber zu
informieren.“
Eine kundenfreundliche Rücknahme alter
Elektrogeräte in Supermärkten kann durch professionelle und
brandschutzsichere Sammelbehältnisse in der Nähe des Kassenbereiches
erfolgen oder durch eine persönliche Abgabe bei Mitarbeitenden. Eine
Überwachung der Sammelbehälter durch das Kassenpersonal ist
unerlässlich, um Fehleinwürfe oder Diebstähle zu verhindern. Um lange
Wartezeiten zu vermeiden, ist außerdem ausreichend geschultes Personal
erforderlich.
„Gesetze werden nur dann ernst genommen, wenn sie
auch kontrolliert werden. Die von uns festgestellten zahlreichen
Verstöße erfolgten nach fast einem Jahr nach Inkrafttreten der
gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung. Offenkundig rechnen Händler nicht
mit der Kontrolle von Umweltgesetzen. Das ist ein Armutszeugnis für die
zuständigen Vollzugsbehörden. Sie müssen ihre Aufgabe endlich erfüllen
und die Einhaltung der Rücknahmepflichten von Elektroschrott bei
Supermärkten und Drogerien sicherstellen. Solange dies nicht der Fall
ist, werden wir konsequent alle rechtlichen Mittel nutzen, um Verstöße
zu ahnden“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Copyright: | © zeo2 - Deutsche Umwelthilfe e. V. (22.09.2023) |
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