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Ausnahme nur fĂŒr Haushalte mit infizierten Personen oder begrĂŒndeten VerdachtsfĂ€llen
Die BekĂ€mpfung des SARS-CoV-2-Virus stellt auch die Abfallentsorgung in Deutschland vor besondere Herausforderungen. Da sich mehr Menschen lĂ€nger als sonst zuhause aufhalten, fĂ€llt dort auch mehr Abfall an. Es kommt auf alle BĂŒrgerinnen und BĂŒrger an, damit die Restabfalltonnen nicht ĂŒberquellen und Hygieneregeln eingehalten werden. Umso wichtiger sind wĂ€hrend der Coronavirus-Pandemie die Abfallvermeidung und die richtige Abfalltrennung. Ausnahmen gelten nur fĂŒr Haushalte, in denen infizierte Personen oder begrĂŒndete VerdachtsfĂ€lle in hĂ€uslicher QuarantĂ€ne leben.
Bisher sind keine FĂ€lle bekannt, bei denen sich Personen durch BerĂŒhrung von kontaminierten OberflĂ€chen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch ist dieser Ăbertragungsweg nicht auszuschlieĂen. Zum Schutz der Hausmeister, Nachbarinnen und Nachbarn in MehrparteienhĂ€usern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abfallentsorgung empfiehlt das Bundesumweltministerium (BMU) daher in Abstimmung mit den fĂŒr die Abfallentsorgung zustĂ€ndigen Ministerien der BundeslĂ€nder folgende VorsichtsmaĂnahmen.
FĂŒr private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begrĂŒndete VerdachtsfĂ€lle von COVID-19 in hĂ€uslicher QuarantĂ€ne leben, gilt:
FĂŒr alle privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierte Personen oder begrĂŒndete VerdachtsfĂ€lle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschrĂ€nkt das Gebot der Abfalltrennung. FĂŒr sie Ă€ndert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts.
Diese VorsichtsmaĂnahmen orientieren sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die BundeslĂ€nder haben sich auf ein vergleichbares Vorgehen verstĂ€ndigt, im Detail sind Abweichungen möglich.
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