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EU-Kommission fordert Sammlung und Recycling sämtlicher Batterien
Brüssel. Die Europäische Kommission hat am 25. November 2003 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über Batterien vorgelegt, in der die Sammlung und das Recycling sämtlicher in der EU in Verkehr gebrachter Batterien vorgesehen sind. Mit der Richtlinie soll erreicht werden, dass Altbatterien nicht in Verbrennungsanlagen oder auf Mülldeponien landen, sondern die verschiedenen in Batterien verwendeten Metalle der Wiederverwertung zugeführt werden. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie sollen ein unionsweiter Rechtsrahmen für einzelstaatliche Sammel- und Rücknahmesysteme geschaffen und das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für diese Produkte besser gewährleistet werden. Die Kommission beruft sich hierbei auf eine ausführliche Folgenabschätzung, der zufolge die vorgeschlagenen Maßnahmen aus Sicht des Umweltschutzes und unter wirtschaftlichen und sozialen Aspekten betrachtet, langfristig die günstigsten Optionen darstellen.
Mit dem Vorschlag verfolgt die Kommission eigenen Angaben zufolge zwei Ziele: Erstens soll für alle Batterien ein geschlossenes Kreislaufsystem geschaffen werden, um die Verbrennung oder Deponierung am Ende ihres Lebenszyklus zu vermeiden. In einem solchen geschlossenen Kreislaufsystem müssen sämtliche Batterien gesammelt und recycelt und die in ihnen enthaltenen Metalle in den Wirtschaftskreislauf rückgeführt werden. Zweitens werden in dem Vorschlag Mindestvorschriften für die Arbeitsweise der einzelstaatlichen Sammel- und Rücknahmesysteme festgelegt, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für diese Produkte und gleiche Ausgangsbedingungen für alle am Lebenszyklus der Batterien beteiligten Akteure zu gewährleisten.
Um zu vermeiden, dass Batterien in den Abfallstrom gelangen, enthält der Richtlinienvorschlag eine Reihe verschiedener Maßnahmen und Zielsetzungen:
Industrie- und Autobatterien, bei denen es sich vor allem um Blei-Säure- und Nickel-Cadmium-Batterien handelt, werden aufgrund des kommerziellen Werts des recycelten Bleis und der Verfügbarkeit von Sammelsystemen für Nickel-Cadmium-Industriebatterien bereits heute erfolgreich gesammelt. Um eine Sammelquote von 100 Prozent zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, die Deponierung und Verbrennung dieser Batterien zu verbieten.
Bei Gerätebatterien wäre ein Verbot aufgrund ihrer geringeren Größe und ihres breiteren Spektrums an Nutzern (gewerbliche und private Nutzer) schwer durchsetzbar. Daher sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, nationale Sammelsysteme zu schaffen, damit die Verbraucher Altbatterien aus Geräten kostenfrei zurückgeben können. Als Zielvorgabe, auf deren Grundlage die Effizienz der nationalen Sammelsysteme bewertet werden soll, wird 160 Gramm pro Einwohner und Jahr vorgeschlagen. Diese im Rahmen der ausführlichen Kostenabschätzung als kostengünstigste Variante ermittelte Zielvorgabe entspricht einer Zahl von etwa vier bis fünf Gerätebatterien pro Person und Jahr.
Nickel-Cadmium-Batterien aus Geräten sind aufgrund ihres Cadmiumgehalts besonders bedenklich. Für ihre Sammlung gilt ebenfalls das 160-Gramm-Ziel. Es wird jedoch vorgeschlagen, für sie ein zusätzliches Sammelziel festzulegen, um zu gewährleisten, dass diese Batterien nicht in den Hausmüll entsorgt werden. Dieses zusätzliche Ziel wird auf 80 Prozent der in den einzelnen Mitgliedstaaten jährlich anfallenden Gesamtmenge an Nickel-Cadmium-Batterien aus Geräten festgelegt. Die Gesamtmenge umfasst sowohl die gesammelten Nickel-Cadmium-Batterien aus Geräten als auch die Nickel-Cadmium-Batterien aus Geräten, die im Strom der festen Siedlungsabfälle festzustellen sind. Die Mitgliedstaaten werden somit verpflichtet, die Mengen der Nickel-Cadmium-Batterien aus Geräten, die über den Strom der festen Siedlungsabfälle beseitigt werden, zu überwachen. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Überwachung kann die Kommission künftig gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen für das Risikomanagement vorschlagen.
Grundsätzlich sollten alle Batterien nach der Sammlung einer Recyclinganlage zugeführt werden, damit der Kreislauf der Materialien geschlossen wird. Im Vorschlag werden hohe Recyclingziele festgelegt (100 Prozent bei Auto- und Industriebatterien und mindestens 90 Prozent bei Gerätebatterien), wobei jedoch dem Umstand Rechnung getragen wird, dass bei einigen gesammelten Gerätebatterien ein Recycling aus technischen Gründen nicht mehr möglich ist.
Außerdem werden Mindestraten für die Recyclingeffizienz vorgeschlagen, bei der das Hauptaugenmerk auf dem Ergebnis des Recycling liegt. Beim Recycling von Blei-Säure-Batterien sollten das gesamte Blei und 65 Prozent des durchschnittlichen Gewichts der Batterien zurückgewonnen werden. Beim Recycling von Nickel-Cadmium-Batterien sollten das gesamte Cadmium und mindestens 75 Prozent des durchschnittlichen Gewichts der Batterien zurückgewonnen werden. Bei anderen Batterien sollten 55 Prozent des durchschnittlichen Gewichts zurückgewonnen werden.
Im Hinblick auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts werden im Ausland stattfindende Behandlungen von Batterien, die nach der Sammlung ausgeführt worden sind, bei der Feststellung berücksichtigt, ob der ausführende Mitgliedstaat seine Recyclingverpflichtungen erfüllt hat. Bei allen Batterietypen sollen die Hersteller für die Kosten für Sammlung, Behandlung und Recycling aufkommen müssen. Bei Altbatterien aus Geräten sollen die Kosten für die Sammlung mit den nationalen, regionalen oder lokalen Behörden geteilt werden können. Bei Industrie- und Autoaltbatterien sollen die Hersteller mit den Nutzern Finanzierungsvereinbarungen abschließen können. Die Mitgliedstaaten werden gehalten sein, ein Register aller Batteriehersteller zu führen, welche finanzielle Garantien vorlegen müssen, dass sie in der Lage sind, für die Bewirtschaftung von Altbatterien aufzukommen, bevor sie ihre Produkte in Verkehr bringen.
Außerdem wird es den Herstellern gestattet sein, während eines Zeitraums von höchstens vier Jahren nach Umsetzung der Richtlinie beim Verkauf neuer Batterien eine transparente Gebühr auf den Preis aufzuschlagen.
Die Kommission schätzt die zusätzlichen jährlichen Kosten für die vorgeschlagenen Sammel- und Recyclingraten pro Haushalt auf ein bis zwei Euro.
Der Vorschlag und weitere Informationen zu dem Vorschlag sind unter folgender Adresse über die Internetseite der Kommission abrufbar http://europa.eu.int/comm/environment/waste/batteries_index.htm
Hintergrund:
Den Hauptanstoß für diese neue EU-Initiative gaben die im Sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft (ABl. L 242 vom 10. September 2002, S. 1) niedergelegten Umweltziele sowie die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte (ABl. L 37 vom 13. Februar 2003, S. 24, Erwägungsgrund 11), in der die Notwendigkeit unterstrichen wird, so bald wie möglich die geltenden EU-Vorschriften für Batterien und Akkumulatoren zu überarbeiten (Richtlinie 91/157/EWG, ABl. L 78 vom 26. März 1991, S. 38, geändert durch die Richtlinie 98/101/EG der Kommission, ABl. L 1 vom 5. Januar 1999, S. 1, und ergänzt durch die Richtlinie 93/86/EWG der Kommission, ABl. L 264 vom 23. Oktober 1993, S. 51).
In Übereinstimmung mit dem Paket zur Verbesserung der Rechtsvorschriften [KOM(2002) 728 endg. und KOM(2003) 71 endg.], in dem die Vereinfachung und Verbesserung der EU-Rechtsvorschriften gefordert wird, werden mit dem neuen Vorschlag die geltenden Batterierichtlinien (Richtlinie 91/157/EWG, Richtlinie 98/101/EG und Richtlinie 93/86/EWG) aufgehoben und durch einen einzigen Rechtsakt ersetzt.
Die Kommission hat für diesen neuen Vorschlag eine ausführliche Folgenabschätzung (Extended Impact Assessment ExIA) zur Beurteilung der langfristig günstigsten Strategieoptionen vorgenommen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Folgenabschätzung war eine öffentliche Anhörung der Betroffenen, zu der 149 interessierte Parteien beitrugen (unter anderem nationale, lokale und regionale Behörden, Industrie, Batterieverbände, Fachverbände, NRO und Verbraucher- und Einzelhandelsorganisationen).
Nach Angaben der EU-Kommission werden jedes Jahr in der Union etwa 800.000 Tonnen Autobatterien, 190.000 Tonnen Industriebatterien und 160.000 Tonnen Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Die Bandbreite der in den Batterien verwendeten Metalle ist beträchtlich: bei Autobatterien handelt es sich hauptsächlich um Blei-Säure-Batterien, wohingegen Industriebatterien sowohl Blei-Säure-Batterien als auch Nickel-Cadmium Batterien umfassen. Der Gerätebatteriemarkt umfasst Allzweck-Batterien (vor allem Zink-Kohle- und Alkali-Mangan-Batterien), Knopfzellen (vor allem Quecksilber-, Zink-Luft-, Silberoxid-, Manganoxid- und Lithium-Batterien) und wiederaufladbare Batterien (vor allem Nickel-Cadmium-, Nickel-Metall-Hydrid-, LithiumIon- und Blei-Säure-Batterien).
Quecksilber, Blei und Kadmium sind bei weitem die problematischsten Stoffe im Batterieabfallstrom, und Blei-Batterien, Cadmium-Batterien und Quecksilber enthaltende Batterien werden in der Entscheidung 2000/532/EG (ABl. L 226 vom 06.09.2000, S. 3) der Kommission als gefährlicher Abfall eingestuft. Aber auch von anderen in Batterien verwendeten Metallen wie Zink, Kupfer, Mangan, Lithium und Nickel können Umweltgefahren ausgehen. Bei der Verbrennung tragen die in den Batterien enthaltenen Metalle zu den Emissionen in die Luft und zu umweltschädlichen Verbrennungsrückständen bei. Werden Batterien deponiert, sind die in ihnen verwendeten Metalle im Sickerwasser der Deponie enthalten. Außerdem sind Batterien vom Standpunkt der Ressourcenbewirtschaftung gesehen eine Fundgrube sekundärer Rohstoffe. Tausende von Tonnen von Metallen, darunter Edelmetalle wie Nickel, Kobalt und Silber könnten zurückgewonnen werden, würden Batterien nicht deponiert beziehungsweise verbrannt.
Die geltenden europäischen Rechtsvorschriften über Batterien vermochten nicht, die von Batterien im Abfallstrom ausgehenden Risiken wirksam einzudämmen und einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Sammlung und das Recycling von Altbatterien zu schaffen. Da die geltenden Rechtsvorschriften nur auf Batterien Anwendung finden, die bestimmte Mengen Kadmium, Quecksilber oder Blei enthalten, decken sie lediglich 7 Prozent der jährlich insgesamt in der EU in Verkehr gebrachten Gerätebatterien ab. Bedingt durch den begrenzten Anwendungsbereich der Vorschriften arbeiten die einzelstaatlichen Sammel- und Rücknahmesysteme nicht optimal.
Außerdem herrscht bei den Verbrauchern eine gewisse Unsicherheit darüber, was gesammelt werden muss und was nicht, so dass die Bereitschaft gering ist, sich an den einzelstaatlichen Rücknahmesystemen zu beteiligen. In der Folge werden bis heute viele Batterien immer noch in die Umwelt entsorgt. So wurden zum Beispiel im Jahre 2002 ungefähr 45 Prozent der in den 15 Mitgliedstaaten der EU insgesamt verkauften Gerätebatterien (das heißt 72.155 Tonnen) der endgültigen Entsorgung, also der Deponierung oder Verbrennung, zugeführt.
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