Neues Preisetikett an der völlig falschen Stelle - VKU fordert: keine Ausweitung des Emissionshandels auf die Abfallwirtschaft
Am 28.09.2022 findet im Bundestag die erste Beratung über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes statt. Demnach soll die Verbrennung von Siedlungsabfällen ab 1. Januar 2023 in den nationalen Emissionshandel einbezogen werden.
Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetreibe Münster, sagt dazu:
„In
der jetzigen Situation hoher Inflationsraten und steigender
Energiepreise müssen zusätzliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger
dringend vermieden werden. Das Vorhaben der Regierung, ab dem 1. Januar
2023 das BEHG auf die Abfallwirtschaft auszudehnen, können wir daher
nicht nachvollziehen. Niemand versteht, dass einerseits die
BEHG-Preistreppe zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher
verschoben, zugleich aber der nationale Emissionshandel auf Abfälle
ausgeweitet werden soll. Die Bundesregierung würde dann mit der einen
Hand das wieder nehmen, was sie mit der anderen Hand gegeben hat.
Der
Bundesrat hat in seiner Empfehlung vom 16. September erkannt, dass ein
Emissionshandel für Abfälle in einem Konflikt steht zur eigentlichen
Entsorgungsfunktion der thermischen Abfallbehandlung und eine Ausnahme
für die Verbrennung von Sonderabfällen gefordert. Dies begrüßen wir.
Allerdings gilt dieses Argument nicht nur für Sonderabfälle, sondern
auch für Restabfälle aus häuslichen oder gewerblichen Bereichen. Abfälle
müssen insgesamt vom Emissionshandel freigestellt werden. Wir empfehlen
den Abgeordneten daher, sich zunächst auf ein zweijähriges Moratorium
zu einigen, um insbesondere die weitere europäische Entwicklung
abzuwarten und auswerten zu können.
Nach unserer Ãœberzeugung
müsste ein Preismechanismus bei den eigentlichen Verursachern, also den
Herstellern und Inverkehrbringern von fossilen Kunststoffprodukten,
ansetzen, um eine Lenkungswirkung zu erreichen, kurz: um überhaupt
sinnvoll zu sein.
Bei einem nationalen Alleingang muss außerdem
befürchtet werden, dass Abfallexporte in das Ausland stark zunehmen. Und
nicht zuletzt würde eine nachhaltige heimische Energiequelle drastisch
verteuert.
Ohne Zweifel kann und muss auch die
Entsorgungswirtschaft ihren – bereits sehr hohen – Klimaschutzbeitrag
noch steigern. Hierzu könnte z.B. eine einheitliche Wertstofftonne
dienen, um noch mehr Kunststoffe von der Verbrennung fernzuhalten und
einem Recycling zuzuführen. Solche konkreten Maßnahmen sind allemal
sinnvoller als das einfallslose Drehen an der Gebührenschraube.
Wir
bauen jetzt auf das weitere parlamentarische Verfahren in den nächsten
Wochen, damit die Gebührenzahler vor dieser unnützen Belastung verschont
bleiben und Deutschland keinen nationalen Sonderweg beim
Emissionshandel für Abfälle beschreitet.“
Zum Hintergrund:
Das
Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist ein wichtiger Baustein, um
die deutschen Klimaziele zu erreichen. Zweifellos bedarf es auch einer
preislichen Lenkungswirkung zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen,
deshalb unterstützt der VKU seit Jahren ausdrücklich die CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen als wichtiges Instrument für den Klimaschutz.
Zum
1. Januar 2023 soll nun auch das CO2 aus der Abfallverbrennung in
Deutschland mit einem CO2-Preis belegt werden. Dies wird aus Sicht der
kommunalen Abfallwirtschaft die Gebührenzahler zusätzlich unnötig
belasten, greift einer unbedingt erforderlichen EU-weiten Lösung vor und
kann keine Lenkungswirkung für den Klimaschutz erreichen.
Copyright: | © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (28.09.2022) |
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