VKU: Novelle des Verpackungsgesetzes fĂŒr eine angemessene Beteiligung des Onlinehandels an den Kosten der blauen Papiertonne nutzen

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) beteiligt sich heute an einer Expertenanhörung zur Novelle des Verpackungsgesetzes im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages.


Dazu VKU-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Ingbert Liebing:

„Die Corona-Pandemie hat einen wirtschaftlichen Trend der letzten Jahre nochmals deutlich verstĂ€rkt: das rasante Wachstum des Online- bzw. Versandhandels. WĂ€hrend der Online-Handel zweifellos zu den wirtschaftlichen Profiteuren dieser Krise gehört, fĂŒhrt dieser Trend bei den kommunalen Entsorgungsbetrieben zu Mehrkosten in Form von steigenden Sammelkosten fĂŒr die PapierabfĂ€lle in der Papiertonne: Die Kartonagen verbrauchen viel Platz in den SammelbehĂ€ltern, werden neben die Tonnen gestellt und verzögern den Sammelvorgang. Nach Untersuchungen des VKU machen Kartonagen inzwischen einen Volumenanteil von ca. 70 Prozent aus.

Zwar ist im geltenden Verpackungsgesetz bereits ein Instrument zur Beteiligung der Inverkehrbringer der Kartonagen an den Sammelkosten angelegt, in der Praxis scheitert dies jedoch zu hÀufig an der unnötig komplexen Konstruktion des Abstimmungsprozesses mit den Dualen Systemen.

Die Kartons des Versandhandels fallen in den Bereich der Verpackungsentsorgung, fĂŒr die die Dualen Systeme zustĂ€ndig sind. Diese werden gemeinsam in der blauen Papiertonne mit Zeitungen und Zeitschriften gesammelt, fĂŒr die die Kommunen zustĂ€ndig sind. Duale Systeme und Kommunen mĂŒssen sich ĂŒber die jeweiligen Anteile der AbfĂ€lle verstĂ€ndigen, fĂŒr die sie finanziell verantwortlich sind. Die Dualen Systeme weigern sich jedoch seit Jahren, den Trend hin zu mehr VerpackungsmĂŒll in der Papiertonne anzuerkennen und blockieren damit eine gerechte Zuordnung der Entsorgungskosten durch den Online-Handel. Die Folge: Viele Kommunen bekommen fĂŒr die Mitentsorgung der Papierverpackungen keine oder nur eine unzureichende Kostenerstattung und die AbfallgebĂŒhrenzahler subventionieren infolgedessen den Online-Handel. Nach einer aktuellen VKU-Umfrage haben ca. 40 Prozent der kommunalen Entsorgungsbetriebe noch unbeglichene Forderungen gegenĂŒber den Systemen fĂŒr die Papiersammlung aus den Jahren 2019 bzw. 2020. Obwohl dieser Zustand nicht rechtskonform ist, kann er von den Behörden nicht wirksam sanktioniert werden.
Diese Situation ist nicht lĂ€nger haltbar und verschĂ€rft das wachsende Ungleichgewicht zwischen Online- und stationĂ€rem Handel. Das sinnvolle Prinzip der Produktverantwortung, das dem Mitbenutzungsentgelt zugrunde liegt, muss auch fĂŒr den Online-Handel gelten.

Die Kommunen brauchen deshalb ein durchsetzbares Festsetzungsrecht fĂŒr das Mitbenutzungsentgelt. Das BundesgebĂŒhrengesetz bietet dafĂŒr mit den Bemessungsgrundlagen eine rechtlich saubere Grundlage. Die aktuelle Novelle des Verpackungsgesetzes bietet die Chance, dies jetzt zu regeln. Wir plĂ€dieren daher dafĂŒr, das Verpackungsgesetz dahingehend anzupassen, dass die Kommunen das nach den GebĂŒhrenbemessungsgrundsĂ€tzen zu kalkulierende Mitbenutzungsentgelt auch einseitig festsetzen und einfordern können.“

Die Originalpressmitteilung finden Sie hier.



Copyright: © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (15.04.2021)
 
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