VKS im VKU: Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist Mindestlohn in der Abfallbranche unabdingbar

Köln, 4.4.2008 Die private Entsorgungsbranche sollte die Zeichen der Zeit erkennen und sich schnellstmöglich wieder den Bemühungen um einen Mindestlohn für die Entsorgungsbranche und die Aufnahme in das Entsen­degesetz anschließen, fordert Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU (Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung) den Verband der privaten Entsorgungswirtschaft, BDE, auf.

Nach dem überraschenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach dem nationale Tariftreuegesetze unzulässig sind, ist die Einführung eines Min­destlohns für die Entsorgungsbranche dringender denn je. Als wichtigen Schritt in die richtige Richtung bezeichnete Siechau deshalb die in dieser Woche vom Verband der kommunalen Arbeitgeber und Verdi an Bundesin­nenminister Glos gesandte Interessenbekundung für einen entsprechenden Mindestlohn und die Aufnahme in das Entsendegesetz.
Nur auf diesem Weg ist es nach der jüngsten Rechtsprechung des Europäi­schen Gerichtshofs zukünftig möglich, Lohndumping flächendeckend wir­kungsvoll zu verhindern. Siechau: „Die Menschen müssen von ihrer Arbeit leben können.“ Darüber hinaus bedürfe es qualifizierten Personals, um die hohen Qualitätsstandards der deutschen Entsorgungswirtschaft auch wei­terhin aufrecht zu erhalten. Dieses sei mit Dumpinglöhnen nicht zu erreichen.
Der VKS im VKU bündelt als führender kommunaler Fach- und Interessens­verband aktuelles Wissen rund um die Themen Abfallwirtschaft und Stadt­reinigung. Der Verband setzt sich aktiv für die Belange seiner über 400 Mit­gliedsunternehmen ein: Er ist intensiv in Gespräche mit Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eingebunden und stärkt in zahlreichen Gremien und Dis­kussionsforen auf Bundes- und EU-Ebene die Position der kommunalen Entsorgungsunternehmen.

 

 



Copyright: © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (04.04.2008)
 
Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?