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Die Nachweisführung in Papierform ist für moderne Branchenunternehmen der Abfall- und Recyclingwirtschaft technologisch nicht mehr zeitgemäß, ineffektiv und darüber hinaus ressourcenverschwendend.
Die bestehende papierbasierte Praxis sollte um die
Möglichkeit einer rein digitalen Nachweisführung zumindest ergänzt
werden, regen bvse und BVA an.
„Mehr als 10 Jahre nach der Einführung des elektronischen
Nachweisverfahrens regen wir beim Bundesumweltministerium und den
Länderregierungen eine Klarstellung an, dass die Verfahrensweise bei der
NachweisV um die Möglichkeit einer vollständig digitalen Abwicklung
zumindest ergänzt wird", erklären bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock
und Christian Rasquin vom Bundesverband Altöl (BVA).
„Unsere Branchenunternehmen setzen zunehmend Digitallösungen ein, um
auf regionaler und internationaler Ebene nachhaltiger, effizienter und
wettbewerbsfähiger agieren zu können. Viele mittelständische Unternehmen
haben zwischenzeitlich umfangreiche elektronische Dokumentationssysteme
entwickelt, die auch die Nachweisführung weitestgehend papierlos
abwickeln. Leider steht der arbeits- und ressourcensparenden
vollständigen digitalen Abwicklung die bislang praxisübliche Forderung
nach papierbasierten Übernahmescheinen entgegen. Diese müssen von den
Branchenunternehmen in zwei- bis vierfacher Ausfertigung vor
Entsorgungsfahrten ausgedruckt, während des Transports mitgeführt und
anschließend aufbewahrt werden. Diese verwaltungsaufwändige analoge
Vorgehensweise steht nach Meinung vieler unserer Mitgliedsunternehmen
nicht nur der Fortentwicklung einer modernen Abfallwirtschaft 4.0
entgegen. Sie verursacht angesichts mehrerer Millionen Übernahmescheine,
die jährlich in zwei- bis vierfacher Ausfertigung in der Branche
kursieren, einen enormen Verbrauch an wertvollen natürlichen Ressourcen.
Dies kann nicht im Sinne unserer ambitionierten Klima- und
Ressourcenschutzziele sein“, macht bvse-Hauptgeschäftsführer Eric
Rehbock deutlich und hebt hervor: „Mit der vollständigen Digitalisierung
zur Handhabung der Übernahmescheine können wir im Bereich der Abfall‐
und Recyclingwirtschaft einen leicht und schnell umsetzbaren Schritt
dahin gehen, noch effektiver, resilienter und nachhaltiger zu werden.“
Der Wortlaut der NachweisV enthält nach Auffassung der Verbände für
eine vollständige Umstellung auf digitale Dokumente und Prozesse keinen
Hinderungsgrund. „Eine physische Unterzeichnung der Übernahmescheine und
eine physische Mitführungspflicht sind in der NachweisV nicht
ausdrücklich verankert”, stellt Christian Rasquin vom Bundesverband
Altöl (BVA) klar.
„Nach unserer Auffassung ist darüber hinaus die Notwendigkeit einer
Signatur auf dem Übernahmeschein im Vergleich zum Begleitschein von eher
nachgeordneter Bedeutung, sodass hier im Gegensatz zum Begleitschein
keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich sein sollte.
Wenn überhaupt, wäre eine einfache digitale Signatur ausreichend, da der
Übernahmeschein ohnehin dem qualifiziert signierten Sammelbegleitschein
zugeordnet wird”, so Rasquin.
Die ordnungsgemäße Verbleibskontrolle bei der Entsorgung von Abfällen
sehen die Verbände auch ohne Papierablage gesichert. „Viele
mittelständische Branchenunternehmen haben bereits umfassende
elektronische Dokumentationssysteme entwickelt, die die Nachweisführung
weitestgehend papierlos abwickeln. In der andauernden, nunmehr vierten
Welle der Corona-Pandemie kann auch ohne eine Gegenzeichnungspflicht von
Übernahmescheinen eine ordnungsgemäße Nachweisführung aufrechterhalten
werden”, hob der bvse-Hauptgeschäftsführer Rehbock hervor. „Alle
Bundesländer haben in dieser Frage eine pragmatische Handhabung
gefunden. Diese möchten wir für die Branche beibehalten”, sind sich
beide Verbände einig.
Bei Kontrollen seien Fahrer jederzeit in der Lage, mittels
Mobilgeräten die Übernahmescheine vorzulegen. Die gesamte
Nachweisführung kann vollständig digital und zentral abgewickelt werden
und alle Belege sind jederzeit von überall abruf‐ und einsehbar ‐ auch
von den Behörden, betonen die Verbände in ihrer Eingabe an die
Regierungsvertreter.
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Copyright: | © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (02.02.2022) | |