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Der Bundestag wird heute (den 5.5.21) den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung sauberer und emissionsfreier Straßenfahrzeuge in den Kommunen beschließen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Regelungen für
Mindestziele bei der Beschaffung als wichtigen Impuls für den Einsatz
alternativer Antriebe in kommunalen Fuhrparks.
Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Kommunale Unternehmen setzen bereits auf alternative Antriebe und Kraftstoffe, um ihren Beitrag für den Klimaschutz und bessere Luftqualität in den Städten zu leisten – entweder großflächig oder im Rahmen von Pilotprojekten. Als Nadelöhr für dieses Engagement hat sich jedoch bisher das geringe Angebot bestimmter Fahrzeugtypen erwiesen. Wir erhoffen uns von dem Gesetz, dass es nun endlich die entsprechenden Impulse setzt, Modelle in allen Fahrzeugklassen anzubieten. Hier sind die Hersteller am Zug.“
Speziell in den schweren Fahrzeugklassen wie etwa bei Müllsammelfahrzeugen sind derzeit keine in Serie produzierten batterieelektrischen oder wasserstoffbetriebenen Fahrzeuge verfügbar. Außerdem sind sie oft mindestens dreimal so teuer wie herkömmliche Fahrzeuge. Dabei sind Infrastruktur- und Nebenkosten wie die Ertüchtigung von Netzen und Ladestationen, der Umbau von Werkstätten und Schulung von Personal oder Tourenlogistik noch nicht eingerechnet.
Liebing: „Kommunale Daseinsvorsorge muss Bürgerinnen und Bürgern auch in Zukunft verlässliche Leistungen zu stabilen und sozialverträglichen Gebühren bieten. Aufgrund der teilweise sehr hohen Kosten für die neuen Fahrzeuge bedarf es daher flankierender Förderungen für kommunale Fuhrparke, beispielsweise aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket 2020. Bei diesem sind kommunale Flotten etwa der Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit oder anderen Sparten der leitungsgebundenen Daseinsvorsorge bisher außen vor geblieben. Die Förderung ist insbesondere in ländlichen Kommunen wichtig, denn dort sind die Kosten aufgrund von deutlich geringeren Skaleneffekten höher als in Großstädten.“
Eine Möglichkeit, den regional, strukturell, wirtschaftlich und auch betrieblich stark variierenden Einsatzgebieten und -zwecken, Rechnung zu tragen, ist, Mindestziele auf Länderebene zu formulieren: Einige Kommunen, etwa Großstädte, könnten Quoten übererfüllen, anderen Kommunen dagegen ließe man mehr Spielraum. Das Gesetz gewährt den Ländern ausdrücklich diese Möglichkeit zur Flexibilisierung, von denen diese aus VKU-Sicht dringend Gebrauch machen sollten. Liebing: „Der VKU setzt sich dafür ein, dass die Länder von einer flexiblen Ausgestaltung Gebrauch machen und auch Ausnahmen definieren.“
Geplant ist, dass das Gesetz am 2. August 2021 in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Kommunen und ihre Unternehmen stufenweise gewisse Quoten an sauberen Fahrzeugen beschaffen.
Die Originalpressemitteilung finden Sie hier.
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