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Das Bundeskabinett hat heute (20.01.2021) über den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung sauberer und emissionsfreier Straßenfahrzeuge in den Kommunen beraten.
Der
Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und
Gemeindebund sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßen die Richtlinie als
wichtigen Impuls für den Einsatz alternativer Antriebe in kommunalen
Fuhrparks sowie bei ÖPNV-Linienbussen und plädieren im Sinne der
Kosteneffizienz und wirksamer Einsatzmöglichkeiten für eine
größtmögliche Flexibilität für öffentliche Auftraggeber und eine
deutschlandweite Quote.
Die Verbände hätten sich im aktuellen Entwurf eine Klarstellung
gewünscht, dass die Quote auf Bundesebene summiert und damit gemeinsam
erreicht werden kann, statt diese – ungeachtet der strukturellen
Voraussetzungen vor Ort – für jede einzelne Beschaffung vorzuschreiben.
Dies führe letztlich bei den öffentlichen Auftraggebern zu einem
zusätzlichen und erhöhten administrativen Aufwand, der durch eine
deutschlandweite Quotenregelung auf Bundesebene vermieden würde. Dazu
sagten die Präsidenten Oberbürgermeister Burkhard Jung (Deutscher
Städtetag), Landrat Reinhard Sager (Deutscher Landkreistag),
Bürgermeister Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund),
Oberbürgermeister Michael Ebling (VKU) und Ingo Wortmann (VDV): „Das
brächte speziell für ländliche Kommunen unverhältnismäßige Belastungen
mit sich. Denn für den dortigen Einsatz sind Fahrzeuge mit hohen
Reichweiten notwendig. Speziell in den schweren Fahrzeugklassen wie bei
Müllsammelfahrzeugen oder Bussen für den öffentlichen Nahverkehr sind
kaum passende Fahrzeuge am Markt verfügbar. Und selbst wenn es sie gäbe,
wären einige davon mindestens dreimal teurer als herkömmliche
Fahrzeuge. Dabei wären Netze und Ladestationen noch nicht mit
eingerechnet.“
Wenn jeder kommunale Auftraggeber gesetzlich verpflichtet würde, die
Quote individuell zu erfüllen, drohten möglicherweise Einschränkungen im
ÖPNV-Angebot oder Tariferhöhungen. „Dies widerspräche den Zielen des
Klimaschutzes und gleichwertiger Lebensverhältnisse und widerspräche
einem sparsamen Einsatz öffentlicher Mittel“, so die fünf Präsidenten.
Die von der EU vorgegebene nationale Quote an sauberen und
emissionsfreien Fahrzeugen werde auch mit einer flexiblen Lösung
erreicht. „In den Ballungszentren wird der Anteil der Elektromobilität
stark ansteigen. Mit ausreichenden Fördermitteln werden die Quoten aller
Voraussicht nach sogar übererfüllt“, so Jung, Sager, Spiegler, Ebling
und Wortmann. Gerade ländliche Gebiete dürften jetzt nicht
überstrapaziert werden. „Deshalb brauchen wir eine deutschlandweite
Quote, die es ermöglicht, die Kräfte dort zu bündeln, wo es finanziell
und ökologisch am sinnvollsten ist. Zudem bedarf es ausreichender
Fördermittel, um den Systemwechsel in den Kommunen zu unterstützen.“
Hintergrund:
Die sogenannte Clean-Vehicles-Richtlinie der EU definiert
Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe, indem sie Quoten für
die Beschaffung von sauberen sowie emissionsfreien Fahrzeugen
vorschreibt. Demnach müssen beispielsweise in Deutschland ab August 2021
mindestens 45 Prozent aller neu anzuschaffenden Linienbusse „saubere“
Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie sein, für Lkw gilt eine Quote von 10
Prozent. Ab Jahresbeginn 2026 gelten 65 Prozent für Busse und 15 Prozent
für Lkw. Für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge gelten von August 2021 an
ohne Abstufung 38,5 Prozent. Die Hälfte davon muss wiederum komplett
emissionsfreie Antriebe haben. Umzusetzen sind die Vorgaben von
öffentlichen Auftraggebern, Gebietskörperschaften oder zentralen
Regierungsbehörden sowie in bestimmten Fällen öffentlichen und privaten
Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung, der Postdienste, der
Verkehrsleistungen in der Bereitstellung oder dem Betreiben von Netzen
zur Versorgung oder der Allgemeinheit mit Verkehrsleistungen.
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