Betrieb einer Deponie fĂĽr eigene Rechnung

BVerwG, Beschluss vom 22.7.2010 – BVerwG 7 B 12.10 – Sächsisches OVG

    1. Der Begriff der Betriebsführung ist im Abfallrecht grundsätzlich nicht anders auszulegen als in anderen Rechtsgebieten, z.B. im Immissionsschutz- oder Gewerberecht.
    2. Eine Deponie wird auch dann „für eigene Rechnung“ betrieben, wenn der Deponiebetrieb nicht der alleinige oder vorrangige Gegenstand des Unternehmens/Betriebes ist, sondern auf der Deponie ausschließlich oder im Wesentlichen Produktionsabfälle etc. abgelagert werden, die im Zusammenhang mit dem Unternehmen/Betrieb angefallen sind und auf diese Weise Aufwendungen für eine anderweitige Entsorgung der Produktions-/Betriebsabfälle erspart werden.
(amtliche Leitsätze)
 
 
Lexxion Newsletter vom 02.09.2010



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