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BDE begrĂĽĂźt Vorschlag zur Green-Claims-Richtlinie: Unternehmen mĂĽssen kĂĽnftig die behauptete Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte belegen
Der
BDE hat den Vorschlag des EU-Umweltministerrats zur neuen
Green-Claims-Richtlinie begrĂĽĂźt. Bei der Sitzung Anfang voriger Woche
einigte sich der Rat darauf, das sogenannte Greenwashing, irrefĂĽhrende
Umweltaussagen zu Produkten und Herstellern, wirkungsvoll zu bekämpfen
und diese Regelung – anders als noch im Vorschlag der EU-Kommission vom
Juli 2023 vorgesehen – auch auf Kleinstunternehmen auszuweiten.
Anja
Siegesmund, geschäftsführende Präsidentin des BDE, sagte: „Greenwashing
ist ein fataler Betrug am Verbraucher und kann nur verhindert werden,
wenn alle Produkte und Hersteller den gleichen Regeln unterliegen. Daher
ist der Einbezug von Kleinstunternehmen in die Richtlinie absolut
richtig.“
Kein Verständnis zeigte Siegesmund dafür, dass der
Ministerrat die Realisierung dieser Vorgaben in den Mitgliedstaaten
weiter aufschieben wolle – der Rat hatte dafür plädiert, den
EU-Mitgliedern fĂĽr die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht drei
statt zwei Jahre Zeit zu lassen. „Dadurch wird der Fortschritt im Kampf
gegen Greenwashing unnötig aufgeschoben“, sagte BDE-Präsidentin
Siegesmund. „Das nützt niemandem außer den Greenwashern.“
Wenn
sich das EU-Parlament und die neue EU-Kommission konstituiert haben,
können die Trilogverhandlungen mit dem Ministerrat zu diesem
Gesetzesvorhaben beginnen. Eine Einigung wird fĂĽr die zweite
Jahreshälfte 2024 erwartet, die nationale Umsetzung erfolgt im
Anschluss.
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Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (27.06.2024) | |