Kommunale Power

ZMS senkt zum 1. Januar die GewerbemĂŒllgebĂŒhr und ist schuldenfrei

Schwandorf. Bereits zum dritten Mal in Folge hat der Zweckverband MĂŒllverwertung Schwandorf (ZMS) zum Jahresende fĂŒr Anlieferer von GewerbemĂŒll und fĂŒr Kleinanlieferer eine sehr erfreuliche Nachricht bereit:
 
Die ZMS-Verbandsversammlung hat in ihrer letzten Sitzung am 15. Dezember die Senkung der GewerbemĂŒllgebĂŒhr von derzeit 124 auf 114 Euro pro Tonne mit Wirkung vom 1. Januar 2010 beschlossen. FĂŒr Kleinanlieferer werden die PauschalgebĂŒhren von fĂŒnf, zehn und 15 Euro zwar beibehalten, jedoch kann bei der 15-Euro-Pauschale eine etwas grĂ¶ĂŸere MĂŒllmenge (140 Kilogramm statt der bisherigen 125 Kilogramm) angeliefert werden. Die Preissenkung gilt auch fĂŒr Anlieferungen bei der ZMS-Tochter, der Ostbayerischen Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft (OVEG). Hier betrĂ€gt das Entgelt kĂŒnftig 108 Euro zuzĂŒglich Umsatzsteuer.
Ebenfalls eine in der derzeitigen globalen Wirtschaftslage eher außergewöhnliche Nachricht: ZMS zahlt Ende des Jahres 2009 sein letztes Kommunaldarlehen zurĂŒck und wird zum Jahresbeginn 2010 schuldenfrei sein.

Bei der Neukalkulation der GewerbemĂŒllgebĂŒhren wurden die im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2013 zu erwartenden MĂŒllmengen sowie die prognostizierten Kosten und Erlöse zu Grunde gelegt. Grund fĂŒr die Kostensenkung ist unter anderem, dass der grĂ¶ĂŸte Teil der Umleitungsmengen in den nĂ€chsten beiden Jahren im Verbund mit der Landshuter MĂŒllverbrennungsanlage verarbeitet werden kann. Externe Umleitungen und damit verbundene Kosten werden daher voraussichtlich nur noch in geringerem Umfang notwendig werden. Daraus ergibt sich der positive Effekt, dass eine Anpassung der GebĂŒhr fĂŒr angelieferte AbfĂ€lle von aktuell 124 auf 114 Euro erfolgen kann. Dies ist der niedrigste GebĂŒhrenbedarf seit 1991.

UnverĂ€ndert bleiben die bisherigen PauschalgebĂŒhren fĂŒr Kleinanlieferer, jedoch wird das MĂŒllgewicht von bisher 125 Kilogramm auf kĂŒnftig 140 Kilogramm bei der 15-Euro-Pauschale angehoben. Die neue ZMS-GebĂŒhrensatzung wie auch die Entgeltordnung der OVEG treten mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.
Die neue GebĂŒhrensatzung wird nach Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz und nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz auf unseren Internetseiten aktualisiert.


Bei RĂŒckfragen steht Ihnen gerne zur VerfĂŒgung:
Franz Grabinger, Tel.: 09431/631-120



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