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Für ein wettbewerbsfähiges Europa will die EU-Kommission regulatorische und bürokratische Hürden insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) abbauen.
Für ein wettbewerbsfähiges Europa will die EU-Kommission
regulatorische und bürokratische Hürden insbesondere für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) abbauen. Dafür hat sie heute ein gezieltes
Entlastungspaket für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) auf den Weg
gebracht. Es enthält Erleichterungen für sogenannte Midcaps, d.h.
Unternehmen mit 250 bis 750 Mitarbeitenden und entweder bis zu 150
Millionen Euro Umsatz oder bis zu 129 Millionen Euro Gesamtvermögen.
Ziel ist, dass diese Unternehmen von denselben Erleichterungen
profitieren wie diejenigen Unternehmen, die von der EU bislang als KMU
definiert wurden.
Knackpunkt für kommunale Unternehmen wie
Stadtwerke, Wasserver- und Abwasserentsorger oder Abfallentsorger bei
der KMU-Definition: Sie werden aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen,
wenn sie zu mehr als 25 Prozent in öffentlichem Eigentum stehen, und
können nicht von zielgerichteten Erleichterungen, insbesondere in Bezug
auf Bürokratieabbau, profitieren. Zudem stehen ihnen viele Förder- und
Finanzierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung. Das führt aus Sicht des
Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zu einer Benachteiligung
kommunaler Unternehmen - vor allem dort, wo sie mit privaten Unternehmen
im Wettbewerb stehen.
Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer
„Kleinere kommunale Unternehmen werden von den bisherigen Regeln schon
jetzt benachteiligt, weil sie trotz ihrer Größe nicht als KMU gelten –
nur weil sie mehrheitlich öffentlich sind. Das schließt sie von
Förderungen und Bürokratieerleichterungen aus. Dabei wollen wir ins
Machen, nicht ins Dokumentieren kommen. Diese Regeln benachteiligen
kommunale Unternehmen vor allem dort, wo sie mit privaten Unternehmen im
Wettbewerb stehen. Mit der Ausweitung auf Unternehmen mit bis zu 750
Mitarbeitern verschärft sich diese Ungleichbehandlung, etwaige Preis-
und Gebührenanhebungen nicht ausgeschlossen. Wichtig ist deswegen, dass
die Erleichterungen für alle Unternehmen dieser Größenklasse gelten –
unabhängig von der KMU-Definition. Wenn sich das Vorhaben nicht auf
EU-Ebene durchsetzen lässt, muss die Bundesregierung – wie im
Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt – eine nationale Lösung
umsetzen.“
| Copyright: | © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (21.05.2025) | |