EU-Entlastungspaket für KMU: Auch kommunale Unternehmen müssen profitieren

Für ein wettbewerbsfähiges Europa will die EU-Kommission regulatorische und bürokratische Hürden insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) abbauen.

Für ein wettbewerbsfähiges Europa will die EU-Kommission regulatorische und bürokratische Hürden insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) abbauen. Dafür hat sie heute ein gezieltes Entlastungspaket für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) auf den Weg gebracht. Es enthält Erleichterungen für sogenannte Midcaps, d.h. Unternehmen mit 250 bis 750 Mitarbeitenden und entweder bis zu 150 Millionen Euro Umsatz oder bis zu 129 Millionen Euro Gesamtvermögen. Ziel ist, dass diese Unternehmen von denselben Erleichterungen profitieren wie diejenigen Unternehmen, die von der EU bislang als KMU definiert wurden.
Knackpunkt für kommunale Unternehmen wie Stadtwerke, Wasserver- und Abwasserentsorger oder Abfallentsorger bei der KMU-Definition: Sie werden aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen, wenn sie zu mehr als 25 Prozent in öffentlichem Eigentum stehen, und können nicht von zielgerichteten Erleichterungen, insbesondere in Bezug auf Bürokratieabbau, profitieren. Zudem stehen ihnen viele Förder- und Finanzierungsmaßnahmen nicht zur Verfügung. Das führt aus Sicht des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) zu einer Benachteiligung kommunaler Unternehmen - vor allem dort, wo sie mit privaten Unternehmen im Wettbewerb stehen.
Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer „Kleinere kommunale Unternehmen werden von den bisherigen Regeln schon jetzt benachteiligt, weil sie trotz ihrer Größe nicht als KMU gelten – nur weil sie mehrheitlich öffentlich sind. Das schließt sie von Förderungen und Bürokratieerleichterungen aus. Dabei wollen wir ins Machen, nicht ins Dokumentieren kommen. Diese Regeln benachteiligen kommunale Unternehmen vor allem dort, wo sie mit privaten Unternehmen im Wettbewerb stehen. Mit der Ausweitung auf Unternehmen mit bis zu 750 Mitarbeitern verschärft sich diese Ungleichbehandlung, etwaige Preis- und Gebührenanhebungen nicht ausgeschlossen. Wichtig ist deswegen, dass die Erleichterungen für alle Unternehmen dieser Größenklasse gelten – unabhängig von der KMU-Definition. Wenn sich das Vorhaben nicht auf EU-Ebene durchsetzen lässt, muss die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt – eine nationale Lösung umsetzen.“


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Copyright: © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (21.05.2025)
 
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