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Kommunales Förderprogramm aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz geht an den Start
Das Bundesumweltministerium hat heute die
erste Förderrichtlinie für Kommunen im Rahmen des "Aktionsprogramms
Natürlicher Klimaschutz" (ANK) veröffentlicht. Mit dem ANK
sorgt die Bundesregierung dafür, dass Ökosysteme wiederhergestellt und
bewahrt werden, so dass sie aktiv zum Klimaschutz beitragen können. Die
Förderrichtlinie "Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im
ländlichen Raum", die heute startet, soll insbesondere Kommunen beim
Natürlichen Klimaschutz auf öffentlichen Flächen unterstützen. Dafür
stehen in den kommenden Jahren bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Ein weiteres Förderprogramm zu Natürlichem Klimaschutz in Unternehmen
startet am 15. Juli im Rahmen des KfW-Umweltprogramms.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Das Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz nimmt weiter Fahrt auf. Jetzt gehen die ersten beiden
Förderrichtlinien an den Start: Kommunen und Unternehmen, die sich für
Klimaschutz und Artenvielfalt engagieren möchten, werden wir damit
gezielt fördern. Ihr Beitrag ist enorm wichtig, denn gerade in Kommunen
im ländlichen Raum gibt es Wälder und Auen, Böden und Moore, die
gestärkt werden können. Sei es mehr Grün in Dörfern und Städten, mehr
Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft oder die Entsiegelung von
Böden: Wir schaffen gezielt Synergien, um sowohl Kohlenstoff aus der
Atmosphäre zu binden als auch die biologische Vielfalt zu erhalten.
Diese Potenziale kommen allen Lebewesen zugute. Gesunde Ökosysteme sind
Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten und wirken als Puffer
gegen Folgen der Klimakrise, indem sie zum Beispiel Wasser in der
Landschaft halten und bei Hitze für Abkühlung sorgen. Das erhöht
insgesamt auch die Attraktivität von ländlichen Gebieten."
Gefördert werden mit dem kommunalen Programm für Natürlichen
Klimaschutz investive Maßnahmen auf möglichst großen öffentlichen, nicht
wirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu zählt zum Beispiel, Dörfer und
Städte naturnah und biodiversitätsfördernd zu begrünen, an
landwirtschaftlich genutzten Flächen Wegraine und Säume mit Hecken,
Gehölzen und Alleen anzulegen sowie Fließ- und Stillgewässer zu
renaturieren. Außerdem sollen natürlichen Bodenfunktionen durch die
Entsieglung von Flächen wiederhergestellt werden. Insgesamt wird dadurch
die Attraktivität für Kommunen und ländliche Räume gesteigert.
Das BMUV bereitet weitere Fördermaßnahmen im Rahmen des ANK
vor, die in Kürze veröffentlicht werden. Dabei geht es um Angebote zur
Klimaanpassung und Stadtnatur sowie um Renaturierungsmaßnahmen für
Moore, Wälder und Auen sowie um die Entwicklung von Wildnis in
Deutschland. Insgesamt stehen für Fördermaßnahmen im ANK bis zu vier Milliarden Euro zur Verfügung.
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