Gegen die Müllflut
Deutsche Umwelthilfe ruft Bürgerinnen und Bürger auf, in allen Kommunen Deutschlands Einweg-Verpackungssteuern zu beantragen
- Nach richtungsweisendem Urteil zu Tübinger Verpackungssteuer steht
fest: Kommunen dürfen eigene Verbrauchssteuern auf Einweg-Verpackungen
erheben
- Deutsche Umwelthilfe startet Mitmachaktion:
Bürgerinnen und Bürger können unter www.duh.de/antrag-verpackungssteuer
mit wenigen Klicks Einweg-Verpackungssteuern in ihrer Kommune beantragen
- Je mehr Städte dem Mehrweg-Kurs folgen, desto
größer wird Druck auf Umweltministerin Lemke: DUH fordert bundesweite
Einweg-Abgabe von mindestens 20 Cent
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht ab heute gemeinsam mit
Bürgerinnen und Bürgern die Einführung kommunaler
Einweg-Verpackungssteuern in mehr als 10.700 Städten und Gemeinden
Deutschlands an. Dazu startet der Umwelt- und Verbraucherschutzverband
eine groß angelegte Mitmachaktion: Mit wenigen Klicks kann jede und
jeder unter www.duh.de/antrag-verpackungssteuer einen Antrag für eine
Einwegsteuer in der eigenen Kommune erstellen und dann sofort und
unkompliziert an die Verwaltung schicken. In den 302 größten Städten der
Republik hat die DUH bereits selbst entsprechende Anträge gestellt.
Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Leipzig vergangene Woche
bestätigt, dass kommunale Einwegsteuern für to-go-Verpackungen
rechtmäßig sind. Es wies die Klage einer Franchisenehmerin des
Fast-Food-Konzerns McDonald's gegen die Einwegsteuer in Tübingen ab, die
dort seit dem 1. Januar 2022 erhoben wird.
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Allein
in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und
4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht. Die Folgen sind fatal: Es
werden Unmengen an Ressourcen verschwendet, die Klimakrise spitzt sich
zu und der öffentliche Raum wird zur Müllhalde. Eine kommunale
Verbrauchssteuer auf to-go-Verpackungen setzt finanzielle Anreize zum
Umstieg auf klimafreundliche Mehrwegalternativen. Das richtungsweisende
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat endgültig
klargestellt, dass Städte und Gemeinden solche örtlichen Einwegsteuern
erheben dürfen. Jetzt muss das auch überall umgesetzt werden! Deswegen
rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger auf, mitzumachen und in ihren
Städten und Gemeinden die Einführung einer Einweg-Verpackungssteuer zu
beantragen.“
Bundesweite Regelungen wie die seit 1. Januar
2023 geltende Mehrwegangebotspflicht für die Gastronomie bringen bislang
nicht den dringend benötigen Umschwung, so die Kritik der DUH. Denn sie
schreiben lediglich ein Angebot, aber nicht die Nutzung oder zumindest
finanzielle Besserstellung von Mehrwegverpackungen vor.
„Um
der Einweg-Müllkrise etwas entgegenzusetzen, müssen Städte und Gemeinden
mit anpacken. Doch es ist keine Dauerlösung, dass Kommunen über
nationale Vorgaben hinausgehen müssen, weil diese zu schwach sind. Um
die Müllflut überall einzudämmen, brauchen wir eine flächendeckende
Regelung zur Verteuerung von Einweg-Verpackungen für Getränke und
Speisen. Konkret fordern wir eine bundesweite Einweg-Abgabe auf
to-go-Verpackungen von mindestens 20 Cent. Jeder gestellte Antrag für
eine Einweg-Verpackungssteuer auf kommunaler Ebene erhöht den Druck auf
Bundesumweltministerin Steffi Lemke“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.Hintergrund:
Die Mitmachaktion startet die DUH innerhalb ihrer
Initiative für „Plastikfreie Städte“. Seit September 2020 hat die DUH in
insgesamt 303 Städten Anträge zur Vermeidung von Einweg-Plastikmüll und
Förderung von Mehrweg gestellt. In einer neuen interaktiven Karte
können Bürgerinnen und Bürger herausfinden, welche Städte vorangehen in
Richtung Plastikfreiheit und wo noch dringender Nachholbedarf besteht.
Neben einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackung
hat die DUH die Städte aufgefordert, Mehrwegsysteme für
to-go-Verpackungen finanziell zu fördern, bestimmte Einweg-Produkte wie
Einweg-Plastikflaschen und Einweg-Geschirr in der öffentlichen
Beschaffung zu verbieten sowie ein Mehrweggebot für Veranstaltungen auf
öffentlichem Grund einzuführen.
Copyright: | © zeo2 - Deutsche Umwelthilfe e. V. (01.06.2023) |
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