BMU und BMBF starten Förderinitiative zur Verwertung von Planzennährstoffen

Innovative Verfahren zum Recycling von Phosphor aus Klärschlämmen und Abwasser sollen unterstützt werden

Berlin. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) haben eine Förderinitiative zum Recycling von Phosphor gestartet. Wie aus einem Aufruf zur Interessensbekundung hervorgeht, sollen insbesondere Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie der erstmalige Einsatz von Verfahren im großtechnischen Maßstab gefördert werden. Diese Verfahren sollten neuartige, das heißt. bisher nicht angewandte Techniken und Verfahren zum Recycling von Phosphor (und gegebenenfalls anderen Pflanzennährstoffen) aus kommunalen Klärschlämmen, kommunalem Abwasser und anderen geeigneten organischen Materialien zum Gegenstand haben.

Ziel der Förderinitiative ist es, „einen Impuls für die Nutzbarmachung der  in organischen Materialien enthaltenen Pflanzennährstoffe als Ausgangsstoff für Düngemittel, aber auch für innovative Verfahren auszulösen“. Die gewonnenen Materialien müssen zumindest den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, zum Beispiel der Düngemittelverordnung. Durch Mittel aus dem Haushalt des BMU können dabei grundsätzlich Investitionsvorhaben zur Demonstration der Praxistauglichkeit bereits entwickelter Verfahren gefördert werden. In Ergänzung hierzu können durch Fördermittel des BMBF  Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Laboratoriums-Maßstab, Technikumsmaßstab und im Pilotmaßstab gefördert werden. 

Nachfolgend dokumentieren wir den Aufruf von Bundesumweltminister Jürgen Trittin und den Ausschreibungtext.


Zum Verbrennen und Ablagern zu schade – Phosphor aus Abfällen gewinnen
- Aufruf zur Interessenbekundung –

Klärschlämme dienen als Dünger. Aber: Klärschlämme enthalten auch beachtliche Schadstoffe. Die Diskussion über Schadstoffeinträge durch Klärschlämme hat dazu geführt, dass die Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft mittlerweile rückläufig ist. Künftige rechtliche Regelungen werden aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung stark einschränken.

An Stelle der Verwertung auf Flächen werden erhebliche Klärschlammmengen zu beseitigen sein. Das heißt, die Klärschlämme werden in Verbrennungsanlagen zu behandeln oder auch in mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlagen auf eine umweltverträgliche Ablagerung vorzubereiten sein.

Die in Klärschlämmen (und kommunalen Abwässern) enthaltenen Pflanzennährstoffe, insbesondere Phosphor, leisten andererseits einen nennenswerten Beitrag zur Düngung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen. Nach überschlägigen Schätzungen könnten durch die im kommunalen Abwasser und Klärschlamm enthaltenen Phosphoranteile rund 20 % des Phosphorbedarfs der Landwirtschaft gedeckt werden. Da Phosphat eine weltweit knappe Ressource darstellt, macht es Sinn, eine Rückgewinnung dieses für das Pflanzenwachstum unentbehrlichen Düngestoffs zu ermöglichen.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben deshalb eine gemeinsame Förderinitiative „Kreislaufwirtschaft für Pflanzennährstoffe – insbesondere Phosphor“ ins Leben gerufen. Neben Phosphor soll dabei auch die Rückgewinnung anderer Nährstoffe geprüft werden. Es sollen zudem Verfahren zur Gewinnung von Phosphor vor allem aus Tiermehlen und Knochenmehlen berücksichtigt werden. Tier-/Knochenmehle enthalten große Mengen an Phosphor, der derzeit noch beseitigt und nicht verwertet wird.

Seitens des Bundesforschungsministeriums können in diesem Zusammenhang Forschungsprojekte vom Laboratoriumsmaßstab bis zum Pilotmaßstab gefördert werden. Das Bundesumweltministerium kann  Anlagen fördern, mit denen eine erstmalige Umsetzung von Verfahren in die großtechnische Praxis demonstriert wird. Nähere Einzelheiten zu dem Förderprogramm sind den Internetveröffentlichungen der beiden Ministerien zu entnehmen.

Ich ermuntere alle, die sich bei Unternehmen oder in der wissenschaftlichen Forschung mit der Rückgewinnung von Nährstoffen aus kommunalen Abwässern und Klärschlämmen sowie aus Tier-/Knochenmehlen befassen, sich an der Interessenbekundung zu beteiligen und Projektvorschläge einzureichen. Mit der Rückgewinnung wertvoller Pflanzennährstoffe wollen wir einen weiteren Beitrag zur Schonung endlicher Ressourcen und zum Aufbau einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft leisten.

Jürgen Trittin
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Bundesministerium für  Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:

Bekanntmachung der Förderinitiative
„Kreislaufwirtschaft für Pflanzennährstoffe, insbesondere Phosphor“

Teil II: Förderung von Investitionsvorhaben zur Demonstration des Einsatzes von Verfahren im großtechnischen Maßstab

 

1. Zielsetzung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigen, Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie den erstmaligen Einsatz von Verfahren im großtechnischen Maßstab zu fördern, die neuartige, d.h. bisher nicht angewandte Techniken und Verfahren zum Recycling von Phosphor (und ggf. anderen Pflanzennährstoffen) aus kommunalen Klärschlämmen, kommunalem Abwasser und anderen geeigneten organischen Materialien zum Gegenstand haben.

Ziel der Förderinitiative ist es, einen Impuls für die Nutzbarmachung der darin enthaltenen Pflanzennährstoffe als Ausgangsstoff für Düngemittel, aber auch für innovative Verfahren auszulösen. Die gewonnenen Materialien müssen zumindest den gesetzlichen Anforderungen (z. B. Düngemittelverordnung) entsprechen. Durch Mittel aus dem Haushalt des BMU können dabei grundsätzlich Investitionsvorhaben zur Demonstration der Praxistauglichkeit bereits entwickelter Verfahren gefördert werden. In Ergänzung  hierzu können durch Fördermittel des BMBF Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Laboratoriums-Maßstab, Technikumsmaßstab und im Pilotmaßstab gefördert werden. Das BMBF hat die Richtlinien zur Förderung entsprechender Vorhaben zeitgleich im Bundesanzeiger und im Internet als Teil I der Förderinitiative bekannt gemacht.


2. Inhaltliche Randbedingungen

Die Projektvorschläge sind vorrangig auf nachfolgende Schwerpunkte auszurichten.

2.1 Pflanzennährstoffe

Im Mittelpunkt dieser gemeinsamen Förderinitiative soll die Rückgewinnung des Nährstoffs Phosphor (Phosphat) stehen. Da viele der in Frage kommenden Ausgangsmaterialien neben Phosphor auch andere Pflanzennährstoffe (z.B. Stickstoff, Kalium, Magnesium sowie Spurennährstoffe) enthalten, werden Projektvorschläge, die auf ein Recycling auch dieser Nährstoffe abzielen, besonders begrüßt.

2.2 Ausgangsmaterialien / Rohstoffe

Als Beispiele für organische Ausgangsmaterialien, die Phosphat und andere Pflanzennährstoffe in erheblichen Konzentrationen enthalten, sind zu nennen:

  • Kommunales Abwasser und Klärschlamm, Aschen der Klärschlammverbrennung
  • Tiermehl, Knochenmehl, Fleischbrei, Schlachthofabfälle(1)
  • Überschussgülle, Hühnerkot, Stallmist
  • Lebensmittelabfälle, Abfälle der Lebensmittelindustrie

Anmerkung (1): Nur Materialien der Kategorie 3 der EG-Hygieneverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1774/2002), sofern die genannten Materialien „sortenrein“ anfallen bzw. erfaßt werden (d.h., Stoffe/Materialien aus einer Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) beispielsweise dürfen nicht eingesetzt werden, da diese regelmäßig vermischt mit Material der Kategorien 1 und 2 behandelt werden).

2.3 Anforderungen an die erzeugten Produkte

Die erzeugten Ausgangsstoffe für Düngemittel müssen folgenden Bedingungen genügen:

  • Die Pflanzennährstoffe, insbesondere Phosphat, müssen ausreichend löslich sein, um von den Wurzeln aufgenommen werden zu können.
  • Der Gehalt an Schadstoffen, wie z.B. Schwermetallen und (persistenten) organischen Schadstoffen, soll die gesetzlichen Vorgaben für Düngemittel möglichst deutlich unterschreiten und bei sachgerechter Anwendung nicht zu einer Schadstoffanreicherung im Boden führen.
    Sie sollen zudem entweder ohne weitere verfahrenstechnische Behandlungsschritte allein oder in Form von Gemischen als Düngemittel einsetzbar oder als Zwischenprodukt für die Düngemittel herstellende Industrie geeignet sein.


2.4 Techniken / Verfahren

In Abhängigkeit vom Grad der Neuartigkeit und vom Entwicklungsstand eines Verfahrens können im Rahmen des Teiles II der Förderinitiative  Zuwendungen zur Unterstützung der Errichtung und des Betriebs von Anlagen, die erstmalig in großtechnischem Maßstab aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren oder Verfahrenskombinationen zur Verminderung von Umweltbelastungen verwirklicht werden können, gewährt werden.


2.5 Wirtschaftliche Aspekte

Die Antragsteller werden gebeten, bereits in der ersten Projektskizze vorläufige, geschätzte Angaben zur

  • Mengenverfügbarkeit der gewählten Rohstoffe,
    Nährstoffausbeute bezogen auf den Gehalt der eingesetzten Rohstoffe,
    zur Wirtschaftlichkeit (Investitions- und Betriebskosten) , 
    zur zeitlichen Realisierung und 
    zur Marktgängigkeit des Produktes

des von ihnen vorgeschlagenen Verfahrens zu liefern.


3. Formale Randbedingungen

3.1 Fördernde Institution

Die Fördermittel werden aus dem Haushalt des BMU im Rahmen eines bestehenden Förderprogramms bereit gestellt.

Der BMU-Förderung werden die materiellen  und finanziellen Verfahren des  Programms zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen zu Grunde gelegt (Förderrichtlinie). Die zusätzliche Förderung eines Vorhabens über Mittel aus Teil I der Förderinitiative ist ausgeschlossen.

Die notwendige Abstimmung über die Projektförderung erfolgt in einer „Empfehlungskommission“, die die Förderinitiative über die gesamte Laufzeit koordiniert und steuert.

Die „Empfehlungskommission“ setzt für die Koordinierung das Umweltbundesamt (UBA) ein, bei dem alle Förderanträge eingereicht und einer ersten fachlichen Bewertung unterzogen  werden.

Die „Empfehlungskommission“ unterbreitet unter Berücksichtigung der fachlichen Bewertung des UBA und ggf. unter Hinzuziehung externer Gutachter dem BMU Vorschläge, die die Grundlage für eine Antragsprüfung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im üblichen Verfahren bilden.

Über Form und Umfang der Förderung entscheidet das BMU unter Berücksichtigung des bestehenden Bundesinteresses nach pflichtgemäßem Ermessen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.


3.2 Finanzierungsarten

Die Förderung wird entweder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines Kredits oder als Investitionszuschuß gewährt.


3.3 Verfahren der Antragstellung und -bearbeitung

Für den ersten Schritt der Bewerbung genügt die Einreichung einer aussagefähigen Projektskizze/Projektbeschreibung an die Koordinierungsstelle im UBA. Gemeinsame Projekte von Kooperationspartnern sind willkommen. Nach der ersten fachlichen Bewertung der Koordinierungsstelle prüft die „Empfehlungskommission“ die Projektskizzen hinsichtlich ihrer Eignung im Rahmen der Förderinitiative. Gegebenenfalls werden die Bewerber zu fachlichen Vorträgen im Rahmen eines Werkstatt-Gesprächs eingeladen. Kooperationen verschiedener Bewerber können auch bei dieser Gelegenheit noch vereinbart werden. Ausgewählte Bewerber erhalten von einer der fördernden Institutionen die Aufforderung, einen  Antrag zu stellen oder ein Angebot zu machen.
 
3.4 Projektabwicklung

Für die Projektabwicklung gelten im Einzelnen die Regeln des „BMU - Programms zur Förderung von Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen“ (Zahlungsabwicklung, Zwischenberichte, Veröffentlichungen u.a.). Im Rahmen der Förderinitiative wird durch die Koordinierungsstelle ein projektbegleitender, fachübergreifender Erfahrungsaustausch (Status-Seminare) organisiert.


4. Einreichung der Projektskizzen an die Koordinierungsstelle /Frist

Projektbeschreibungen / Projektskizzen für Projekte, die im Rahmen des Teils II der Förder-initiative (Investitionsvorhaben) gefördert werden sollen, müssen bis spätestens 30. November 2004 an die gemeinsame Koordinierungsstelle „ Förderinitiative Kreislaufwirtschaft für Pflanzennährstoffe, insbesondere Phosphor“ im Umweltbundesamt, Bismarckplatz 1, 14193 Berlin, gernot.mueller@uba.de gerichtet werden.

Projektskizzen  sollten möglichst unter Nutzung von „easy“       http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular_bmu.html elektronisch erstellt werden


5. Beginn
Diese Förderinitiative beginnt mit dem Tage der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
Berlin, 27. August 2004

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Im Auftrag
Wolf-Albrecht Hoffmann

(Hinweis: Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte am 26. Oktober 2004)



Copyright: © Rhombos Verlag (05.11.2004)
 
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