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BDE-Leitfaden erläutert gesetzliche Grundlagen für die Entsorgung von Abfällen, die Lithium-Batterien und -Zellen enthalten
Lithium-Batterien
und -Zellen sind als gefährliche Güter eingestuft. Ihr Transport
unterliegt grundsätzlich den Anforderungen des Europäischen
Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter
auf der Straße (ADR).
Das ADR verlangt einen sorgsamen Umgang bei
Sammlung und Transport gefährlicher Güter. Immer wieder stehen viele
Beteiligte in der Transportkette von Altbatterien und Elektroaltgeräten,
welche Batterien enthalten können, vor der Fragestellung, wie der
Transport gesetzeskonform und trotzdem praxistauglich erfolgen kann.
Für
Lithium-Batterien, lose oder in Ausrüstungen, mit Gewichten kleiner
oder größer 500 g, gelten verschiedene Vorschriften des ADR, welche zu
beachten sind. Aber auch nationale Regelungen, z. B. aus dem Elektro-
und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), müssen berücksichtigt werden.
Gesetzliche
Grundlagen für die Entsorgung von Abfällen, die Lithium-Batterien und
-Zellen enthalten, werden in dem BDE-Leitfaden gelistet und erläutert.
Weiterhin möchte der Arbeitskreis Gefahrgut des BDE mit diesem Leitfaden
wichtige Hinweise aus der Praxis für die Praxis geben und somit aktuell
bestehende Unsicherheiten in der Branche ausräumen.
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Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (06.01.2025) | |