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Lachgas: nicht nur für Konsumenten gefährlich
Lachgas wird zunehmend als Rauschmittel genutzt, was
nicht nur die Konsumenten gefährdet. Die hohe Explosionsgefahr von
Lachgaskartuschen stellt ein erhebliches Risiko für den Arbeitsschutz
des Personals in der Abfallentsorgung dar und führt zu schweren Schäden
an Abfallbehandlungsanlagen.
Der wachsende Konsum führt dazu,
dass immer mehr Lachgaskartuschen achtlos in der Natur landen bzw.
unsachgemäß über den Hausmüll, die Straßenpapierkörbe bzw. in nicht
vollständig entleerter Form in der Gelben Tonne bzw. Wertstofftonne
entsorgt werden. Diese falsche Entsorgung erhöht die Explosionsgefahr
in Abfallsammelfahrzeugen, Sortier- und Behandlungsanlagen der
kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft sowie in thermischen
Abfallbehandlungsanlagen. Dies kann erhebliche Schäden an Fahrzeugen und
Anlagen verursachen und schlimmstenfalls zu vorübergehenden Ausfällen
führen. Neben dem erhöhten Sicherheitsrisiko für das Personal und den
enormen Kosten, die diese Schäden verursachen, hat der Ausfall einer
Anlage auch direkte Auswirkungen auf die Entsorgungssicherheit.
Zudem stellt die fachgerechte Entsorgung der Kartuschen einen hohen
Aufwand für öffentlich-rechtliche und private Entsorgungsträger dar.
Um diese Probleme zu adressieren, fordern der Verband kommunaler
Unternehmen (VKU), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser-
und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE) und die Interessensgemeinschaft der
Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (ITAD) eine
einheitliche bundesweite, bestenfalls europäische Lösung. Vor allem
sollte eine hohe Pfandpflicht für Druckgasflaschen ab 200 ml eingeführt
werden. Dann kann der Verbraucher die Gasflaschen und -kartuschen ab 200
ml beim Händler zurückgeben, sodass sie nicht über den Hausmüll oder
die Straßenpapierkörbe entsorgt werden. Auch die Vorgabe von
Entleerungs- und Überdruckventilen an den Flaschen wäre eine mögliche
zusätzliche Lösung. Fest steht, dass eine zeitnahe und bestenfalls
EU-weite Lösung gefunden werden muss. Nur so könnten einheitliche
Rahmenbedingungen für eine sichere und verursachergerechte Entsorgung
von Lachgasflaschen festgelegt werden. Ansprechpartner:
BDE
Milena Fritsche
Kommissarische Leitung Kommunikation
Tel.: +49 30 590 03 35-91
E-Mail: fritsche@bde.de
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