Klärschlammverordnung – BDE fordert von Länder und Kommunen zügige Umsetzung der Vorgaben
Verband sieht in Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen besondere Bedeutung
Der
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und
Kreislaufwirtschaft hat die Positionierung der Umweltministerkonferenz
(UMK) zu den Zielen der Klärschlammverordnung zur Phosphorrückgewinnung
als wichtige Voraussetzung für mehr Nachhaltigkeit begrüßt. Zugleich
mahnt der Verband mehr Engagement der Länder bei der Umsetzung der
Verordnung an.
„Der BDE begrüßt, dass die Umweltministerkonferenz
einen wichtigen Pflock für das Regelwerk und die Phosphorrückgewinnung
eingeschlagen hat. Jetzt ist eine entsprechende Umsetzung nötig“,
erklärte BDE-Präsident Peter Kurth am Mittwoch in Berlin.
Auf
ihrer Sitzung Anfang Dezember hatte die Umweltministerkonferenz die in
der Klärschlammverordnung geregelte Phosohorrückgewinnung ab 2029
bekräftigt und nachhaltige Bewirtschaftung dieses kritischen Rohstoffs
hervorgehoben.
Nach den Worten von Verbandspräsident Kurth
unterstützt der BDE auch den durch den UMK-Beschluss in Aussicht
gestellten Dialog zwischen Bund, Ländern und der Wirtschaft. Dieser sei
nötig, damit die Akteure ihren Beitrag für den benötigten Umbau der
Behandlungs- und Verwertungsinfrastrukturen leisten können. Es gebe
einen großen Gesprächsbedarf zu den aktuellen Herausforderungen.
Zugleich brauche es jetzt zügige politische Entscheidungen zu den
bereits seit langem bekannten Herausforderungen wie etwa bei Fragen zur
zulässigen Umlagefähigkeit von Kosten für die Phosphorrückgewinnung auf
die Abwassergebühren.
Dabei moniert der BDE, dass diese Fragen
bereits seit der Novelle der Verordnung im Jahr 2017 im Raum stünden und
längst hätten beantwortet werden können. Nach Ansicht des BDE müssen
die Länder nun schnell in dieser Frage handeln, die Umlagefähigkeit
klarstellen und koordiniert und bundeseinheitlich vorgehen, damit die
für die Phosphorrückgewinnung nötigen Investitionen ausgelöst werden.
Zudem
vermisst der BDE im UMK-Beschluss klare Aussagen zu der Frage, wie mit
den bestehenden Ausnahmeregelungen bei der Langzeitlagerung von
Klärschlammverbrennungsasche umzugehen ist und hebt dabei hervor, dass
die aktuelle Art der Lagerung der Aschen eine spätere Rückgewinnung des
Phosphors aus den Aschen nicht zulässt.
BDE-Präsident Peter Kurth:
„Die Rückgewinnung des lebensnotwendigen Phosphors bleibt eine
Hauptaufgabe. Deshalb ist es dringend nötig, klare Standards für die
Praxis zu erarbeiten. Zugleich ist es wichtig, auf Seiten der Abwasser-
und Klärschlammentsorger ausreichende Rückstellungen zu bilden, um
bereits vom ersten Tag an die Methoden der hochwertigen Rückgewinnung
von Phosphor einer reinen Zwischenlagerung in der Gebührenbelastung
gleichzustellen und damit eine Verschiebung und Kumulation von Kosten in
die Zukunft zu vermeiden Unsere Mitgliedsunternehmen in diesem Bereich
sind vorbereitet. Sie haben in den vergangenen Jahren mit Blick auf die
Verordnungsvorgaben viel in die Entwicklung von Technologien zur
Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlämmen investiert. Dabei konnten
sie die technologische Reife in vielen Projekten eindrucksvoll belegen.
Nun braucht es entsprechende Entscheidungen auf kommunaler Ebene zur
Ausschreibung von Leistungen zur Phosphorrückgewinnung nach
vorgelagerter Monoverbrennung.“
Link zur Originalnachricht >>> Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (06.12.2023) |
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