Evaluierung der Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes
Eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes hat die Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes evaluiert und VorschlĂ€ge fĂŒr deren Weiterentwicklung entwickelt.
Ein Vergleich mit den Recyclingergebnissen gewerblicher Verpackungen zeigt ein vergleichbares Niveau bei Papier und Metallen, wĂ€hrend bei Kunststoffen die haushaltsnahen Verpackungen höhere RecyclingzufĂŒhrungsquoten erreichen.
MaĂgebliches Ziel des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es, VerpackungsabfĂ€lle zu vermeiden und zu verringern sowie diese dem Recycling zuzufĂŒhren. Als zentrales Instrument nutzt das VerpackG Verwertungs- und Recyclingquoten fĂŒr systembeteiligungspflichtige Verpackungen (§ 16 Abs. 2 und Abs. 4 VerpackG). Diese Verpackungen fallen typischerweise in privaten Haushalten und vergleichbaren Anfallstellen an. Die Bundesregierung ist gemÀà § 16 Abs. 7 VerpackG verpflichtet, diese Quoten zu evaluieren. Die vom Umweltbundesamt beauftragte Studie âAnalyse und Fortentwicklung der Verwertungsquoten des Verpackungsgesetzes als Lenkungsinstrument zur Ressourcenschonungâ liefert die wissenschaftliche Grundlagen hierfĂŒr.
Zudem bietet die Studie durch eine LĂ€nderanalyse einen umfassenden Ăberblick ĂŒber Regelungen zur Erweiterten Herstellerverantwortung, Verwertungsquoten und Verwertungsergebnissen in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Ăsterreich. DarĂŒber hinaus werden Daten zu Anfallstellen, Anfallmengen und Recyclingquoten fĂŒr nicht-systembeteiligungspflichtige Transportverpackungen sowie nicht-systembeteiligungspflichtige Verkaufs- und Umverpackungen ermittelt und Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Aufbauend auf dem Status quo der Quotenermittlung und der Verwertungsergebnisse werden fĂŒnf mögliche Szenarien fĂŒr RecyclingzufĂŒhrungsquoten modelliert und RegelungsvorschlĂ€ge zur Anpassung des VerpackG abgeleitet.
Es wird insbesondere vorgeschlagen, die bisherigen Quotenvorgaben fĂŒr sonstige Verbundverpackungen und jene fĂŒr GetrĂ€nkekartonverpackungen abzulösen. Verbunde auf Eisenmetall-, Aluminium- und Kunststoffbasis sollen gemeinsam mit der jeweiligen Hauptmaterialart nachgewiesen werden. Eigene Quotenvorgaben sollen stattdessen fĂŒr FlĂŒssigkeitskartons und faserbasierte Verbunde (auf Papierbasis) eingefĂŒhrt werden.
Die Studie empfiehlt auĂerdem fĂŒr die Materialart Kunststoffe zwischen einer werkstofflichen Recyclingquote und einer neu einzufĂŒhrenden allgemeinen Recyclingquote zu differenzieren, in welcher dann weitere Formen des Recyclings, wie das chemische Recycling, anrechenbar sind. Die Recyclingquote soll dabei die Verwertungsquote in § 16 Abs. 2 Satz 2 VerpackG ablösen, welche das Recycling und die energetische Verwertung umfasst. Die Empfehlungen fĂŒr die Anpassung der Recyclingquoten (ZufĂŒhrung zum Recycling) stellt die Tabelle zusammenfassend dar.
WĂ€hrend die jĂ€hrliche Studie âAufkommen und Verwertung von VerpackungsabfĂ€llen" stets Gesamtverwertungsergebnisse fĂŒr Verpackungen liefert, bietet dieses Vorhaben erstmals eine detailliertere Aufbereitung der Anfallstellen und der Verwertungsergebnisse gewerblicher (nicht-systembeteiligungspflichtiger) Verpackungen.
Die Ergebnisse zeigen, dass nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Jahr 2021 fĂŒr die Materialfraktionen Papier, Pappe, Karton (PPK) und Metalle Quoten fĂŒr die ZufĂŒhrung zum Recycling von ĂŒber 90 % erreichten, womit die fĂŒr systembeteiligungspflichtige Verpackungen gĂŒltigen Quoten erfĂŒllt wĂ€ren. Glas spielt in diesem Bereich keine Rolle. Nicht-systembeteiligungspflichtige Kunststoffverpackungen (entspr. § 15 VerpackG) erreichten eine RecyclingzufĂŒhrungsquote von 59,3 %. Diese RecyclingzufĂŒhrungsquote setzt sich zusammen aus Kunststofftransportverpackungen (71,7 %), Kunststoffverpackungen im Gewerbe (51,7 %) und Mehrwegverpackungen (90 %). Pfandpflichtige EinweggetrĂ€nkeverpackungen sind in dieser Quote nicht eingerechnet. Eine StoffstromĂŒbersicht nicht-systembeteiligungspflichtiger Kunststoffverpackungen findet sich in der Abbildung 25
der Studie auf Seite 224. Systembeteiligungspflichtige Kunststoffe erreichten hingegen 2021 bereits eine RecyclingzufĂŒhrungsquote von 65,5 %. Dies verdeutlicht, dass bei gewerblichen Kunststoffverpackungen ein erhebliches Verbesserungspotenzial im Recycling besteht, zumal diese Verpackungen im Gewerbe meist homogener und weniger verschmutzt anfallen. Daher schlĂ€gt die Studie die EinfĂŒhrung gewerblicher Erfassungssysteme fĂŒr alle gewerblich anfallenden Kunststoffverpackungen vor.
Auch bei Holzverpackungen besteht mit einer Recyclingquote von 32,8 % Verbesserungspotential. Da der Rest energetisch verwertet und auch Frischholz in groĂem Umfang energetisch genutzt wird, werden fĂŒr Holz jedoch keine MaĂnahmen vorgeschlagen.
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