Transformation des Vergaberechts

BDE bekrÀftigt Forderung nach einem Recyclinglabel

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft hat anlĂ€sslich des in den nĂ€chsten Wochen erwarteten Referentenentwurfs zur Transformation des Vergaberechts die Forderung nach einem Recyclinglabel bekrĂ€ftigt. BDE-PrĂ€sident Peter Kurth: „Ein Recyclinglabel macht die Beschaffung einfacher und unbĂŒrokratischer. Ein solches staatliches GĂŒtesiegel wĂ€re ein Turbo fĂŒr die Transformation. Es ist unverzichtbar.“
Der BDE begrĂŒĂŸt ausdrĂŒcklich die seit einem Jahr intensiv laufenden Vorbereitungen des Bundesministeriums fĂŒr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fĂŒr ein Vergabetransformationspaket. Kurth: "Die öffentliche Hand hat aufgrund des Beschaffungsvolumens von allein in Deutschland ĂŒber 400 Milliarden Euro den SchlĂŒssel zur Rohstoffwende in der Hand. Sie entscheidet maßgeblich ĂŒber den Erfolg der Transformation des Wirtschaftsstandorts Deutschland – hin zu mehr Klimaschutz wie auch mehr Kreislaufwirtschaft. Der Einsatz von Recyclingrohstoffen ist dabei nicht nur ressourcenschonend, sondern regelmĂ€ĂŸig auch ein großer Beitrag zum Klimaschutz."
Kurth erinnerte daran, dass der zwischen SPD, BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen und FDP im Jahr 2021 vereinbarte Koalitionsvertrag "Mehr Fortschritt wagen" nicht nur die Verabredungen umfasse, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen und diese wie auch die Vergabe unter anderem ökologisch auszurichten, sondern auch das Versprechen enthalte „Wir fĂŒhren ein Recyclinglabel ein". Aus Sicht des BDE könne ein solches Recyclinglabel den Unterschied zur bisherigen Vergabepraxis machen, die aktuell meist allein auf den Preis abstelle. Kurth: "Seit Jahren hören wir von allen politischen EntscheidungstrĂ€gern wie wichtig das Instrument der öffentlichen ökologischen Beschaffung sei. TatsĂ€chlich wissen wir von RĂŒckmeldungen aus der Mitgliedschaft, dass weit mehr als 80 Prozent der zu bearbeitenden Ausschreibungen als Zuschlagskriterium allein den Preis wĂ€hlen. Statistiken stĂŒtzen diesen dramatischen Befund. Aus der Praxis wissen wir: Viele Beschaffer wĂŒrden tatsĂ€chlich gerne ökologisch beschaffen und auch einen Fokus auf Rezyklateinsatz legen. Das Problem: Es ist schlicht zu kompliziert und zeitaufwĂ€ndig. Ein leicht verstĂ€ndliches staatliches Recyclinglabel, das Auskunft ĂŒber den Rezyklateinsatz und die RecyclingfĂ€higkeit eines Produktes gibt, wĂŒrde den Beschaffern der ökologische Einkauf erleichtern. Ein Recyclinglabel wĂŒrde nicht zuletzt die Verabredung, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, umsetzen."
Kurth: „Wir hoffen, dass möglichst viele Akteure unsere Forderung nach einem Recyclinglabel mittragen. Die Transformation beginnt bei jedem einzeln Akteur. Mit einem "Weiter so" werden wir den Ansatz Weg vom Verbrauchen, Hin zum Gebrauchen zu kommen nicht erreichen. Jedes Bremsen an dieser Stelle wĂŒrde wie ein Klammern an der Vergangenheit und am Status Quo wirken.“
Kurth warb außerdem fĂŒr eine weitere NachschĂ€rfung des § 45 KrWG: „Die durch die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes eingefĂŒhrte konditionierte Bevorzugungspflicht, welche die einfache „PrĂŒfpflicht“ abgelöst hat, ist aus­drĂŒcklich zu begrĂŒĂŸen. Sie wird aber durch die vorhandenen Formulierungen fĂŒr die Vergabepraxis unnötig stark ab­geschwĂ€cht (z.B. „ohne damit RechtsansprĂŒche Dritter zu begrĂŒnden“; „keine unzumutbaren Mehrkosten“ etc.). Ziel muss insbesondere die tatsĂ€chliche bevorzugte Beschaffung von Produkten mit Recyclingmaterial sein – insbesondere auch aus Klimaschutzaspekten. Vor diesem Hintergrund muss ebenso die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) Klimaschutzpotentiale der Kreislaufwirtschaft abbilden.“


Link zur Originalnachricht >>>



Copyright: © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (12.12.2023)
 
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