• EU-Verpackungsverordnung enthält zwar Vorgaben
zur Abfallvermeidung und dem Einsatz von Mehrweg, gesteckte Ziele sind
allerdings zu niedrig
• Regelungen zum Einwegverbot beim Vor-Ort-Verzehr
in der Gastronomie sowie zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen sind zu
schwammig und kommen zu spät
• DUH fordert Nachbesserungen und sieht
Umweltministerin Lemke in der Pflicht, sich fĂĽr konsequente
Abfallvermeidung, fĂĽr mehr Mehrweg und ein verbessertes Recycling
einzusetzen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert anlässlich der heutigen
Beratungen des EU-Rats zur EU-Verpackungsverordnung deutliche
Nachbesserungen. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband begrĂĽĂźt zwar,
das erstmals in der Verpackungsverordnung vorgesehene
Abfallvermeidungsziel, allerdings muss dieses deutlich ambitionierter
ausgestaltet und für umweltfreundliche Mehrwegverpackungen höhere Quoten
festgelegt werden. Bedauerlich sind zudem zu unkonkrete sowie späte
Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen und eine nach wie vor
nicht geschlossene RegelungslĂĽcke zur Umgehung nationaler
Plastiktütenverbote durch Händler. Die DUH fordert deshalb von den
Umweltministerinnen der EU-Mitgliedstaaten, aber insbesondere von der
deutschen Umweltministerin Steffi Lemke, sich bei der Erarbeitung der
EU-Verpackungsverordnung fĂĽr eine konsequente Abfallvermeidung, fĂĽr mehr
Mehrweg und ein verbessertes Recycling einzusetzen.
Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Dass
die EU-Kommission ein Vermeidungsziel fĂĽr VerpackungsmĂĽll festlegen
will, ist zwar ein wichtiger Schritt, aber er ist nicht groĂź genug, denn
es braucht viel anspruchsvollere Vorgaben fĂĽr eine Umkehr des Trends zu
immer mehr Verpackungen. Mit den derzeitigen Vorgaben der Kommission
ist eine Begrenzung der pro Kopf verursachten Verpackungsabfälle auf ein
ähnliches Level wie 2009 erst 2040 vorgesehen. Wir müssen früher und
energischer gegensteuern und bereits 2030 eine Einsparung erreichen, die
den Anstieg des VerpackungsmĂĽlls in den letzten zehn Jahren wettmacht.
Um Ausweichbewegungen von schwereren auf leichtere
Verpackungsmaterialien zu vermeiden, braucht es zusätzlich
materialspezifische Unterziele. Diese sollten fĂĽr Verpackungen aus
Kunststoffen, Verbundmaterialien und Metall gelten.“
Die EinfĂĽhrung verbindlicher und ambitionierter
Mehrwegquoten ist dringend notwendig fĂĽr eine echte Verpackungswende.
Deshalb mĂĽssen die Mehrwegquoten in der EU-Verpackungsverordnung
deutlich angehoben werden.
Thomas Fischer, DUH-Leiter Kreislaufwirtschaft: „Insbesondere
die Ziele für nicht-alkoholische und alkoholische Getränke in
Mehrwegflaschen, auĂźer Wein und Spirituosen, sind mit 25 Prozent fĂĽr
2040 viel zu niedrig. In Deutschland werden seit Jahrzehnten
Mehrwegquoten von mehr als 40 Prozent im Getränkebereich erreicht. Um
sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten bis 2030 und 2040 auf dem
richtigen Weg sind, ist es nötig, Zwischenziele und -bewertungen
festzulegen, die bislang nicht vorgesehen sind. Allerdings muss die
deutsche Umweltministerin Lemke aufpassen, dass niedrigere
Quotenvorgaben aus Europa nicht automatisch zum Zielwert in Deutschland
werden, sondern durch höhere nationale Vorgaben ersetzt werden können.
Aufgrund des Verordnungscharakters der EU-Regelung bestehen hieran
bislang Zweifel.“
Das geplante Einwegverbot beim Vor-Ort-Verzehr von
Speisen und Getränken sollte nicht wie vorgesehen erst 2030 in Kraft
treten und Ausnahmen fĂĽr kleinere Betriebe zulassen. Dadurch wĂĽrde ein
Großteil der Gastronomiebetriebe aus der Regelung fallen und völlig
unnötige Abfallmengen bestehen bleiben. In Frankreich wird so eine
Verbotsregelung bereits seit Januar 2023 umgesetzt.
Zudem gehen die Anforderungen an die
Recyclingfähigkeit von Verpackungen aus dem Entwurf der
Verpackungsverordnung nicht klar genug hervor, da die konkrete
Ausgestaltung in spätere delegierte Rechtsakte ausgelagert werden soll.
Deshalb fordert die DUH zwingend Mindestkriterien an die
Recyclingfähigkeit vorzugeben, die für alle Verpackungsmaterialien
gleich gelten sollen. AuĂźerdem sollten Recyclingkriterien bereits ab
2025 verbindlich sein, damit nicht oder schlecht recyclingfähige
Verpackungen schneller vom Markt verschwinden.
Geht es nach dem Entwurf der
EU-Verpackungsverordnung, wird eine Umgehung des deutschen
Plastiktütenverbots durch Händlerinnen und Händler weiterhin möglich
sein. So haben diese die Möglichkeit, ihre Einweg-Plastiktüten etwas
dicker als 50 Mikrometer zu machen, um aus dem Regelungsbereich
herauszufallen. Nach Einschätzung der DUH kann erst ab mindestens 120
Mikrometern Wandstärke von wirklichen Mehrwegtragetaschen für eine
vielfache Wiederverwendung ausgegangen werden. Die DUH fordert daher
eine entsprechende Anpassung des Regelungsbereichs.Link:
Die Stellungnahme zur EU-Verpackungsverordnung finden Sie
hier.
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de