Corona lÀsst Verpackungsverbrauch 2020 leicht sinken
Mehr Abfall in den Haushalten steht Verringerung bei Gewerbe gegenĂŒber
Die Coronapandemie fĂŒhrte 2020 zu einem leichten RĂŒckgang des
Verbrauchs an Verpackungen in Deutschland. Dies ist der erste RĂŒckgang
seit 2009. Es fielen 2020 insgesamt 18,8 Millionen Tonnen
Verpackungsabfall an, das sind 0,7 Prozent weniger als noch 2019. Pro
Kopf entspricht dies einem RĂŒckgang um 1,7 kg auf durchschnittlich 225,8
kg Verpackungsabfall. Private Endverbraucher verursachten von der
Gesamtmenge 46 Prozent, also ĂŒber 8,7 Millionen Tonnen oder 104,9 kg pro
Kopf. Hier gab es auch einem Anstieg um 1,6 Prozent im Vergleich zum
Vorjahr. Dirk Messner, PrĂ€sident des UBA: âCorona hatte auf unserem
Verpackungsverbrauch einen insgesamt senkenden Effekt. Es steht jedoch
zu befĂŒrchten, dass dieser nicht von langer Dauer ist, Ă€hnlich wie bei
den Treibhausgasemissionen. Deswegen gilt weiter das klare Ziel, den
Verpackungsverbrauch in Deutschland absolut zu reduzieren. Das gelingt
mit Mehrweg in weiteren Bereichen und mit weniger und leichteren
Verpackungen. Wenn Verpackungen nicht vermieden werden können, sollten
sie leicht zu recyceln sein.â
In den privaten Haushalten fĂŒhrte die
Coronapandemie zu einem höheren Verbrauch an Verpackungen, da mehr zu
Hause konsumiert wurde. Dazu gehören Versandverpackungen oder
Essensverpackungen. Auch der â Trendâ
zum Heimwerken spiegelt sich im Verpackungsverbrauch wieder. Der bisher
rĂŒcklĂ€ufige WeiĂblechverbrauch stieg 2020 um 7,3 Prozent an. In
WeiĂblech werden z. B. Farben, Lacke oder Lasuren verkauft.
Kunststoffverpackungen
wurden insgesamt wieder mehr verbraucht. Nach 2019, dem ersten Jahr mit
sinkendem Verbrauch, ging der Verbrauch 2020 wieder nach oben, und zwar
um 1,2 Prozent auf 3,2 Millionen Tonnen. Trotz Lockdown und teilweise
eingestellter Produktion stieg das Aufkommen von Kunststoffverpackungen
sowohl in Industrie und Gewerbe als auch in privaten Haushalten. In
Folge des Lockdowns und eingestellter Produktion gab es sehr starke
RĂŒckgĂ€nge, z. B. in Kantinen, Gastronomie oder im Lebensmittelhandwerk.
Jedoch wurde in Haushalten deutlich mehr verbraucht, z. B. fĂŒr
Essensverpackungen, fĂŒr Flaschen fĂŒr Desinfektionsmittel und Reiniger
oder fĂŒr beispielsweise Farbeimer.
Im gewerblichen Bereich ist
insgesamt ein deutlicher RĂŒckgang des Verpackungsverbrauchs zu
konstatieren. Dies zeigt sich deutlich beim Verbrauch von Verpackungen
aus Stahl, etwa StahlfÀsser, Stahlpaletten oder StahlbÀnder. Hier nahm
der Verbrauch um zehn Prozent ab. Ăhnliches gibt es bei Holzverpackungen
wie Paletten oder Kisten zu verzeichnen. Hier nahm der Verbrauch um 6,6
Prozent ab.
Die Recyclingquoten konnten fĂŒr alle Materialien
gesteigert werden. Die starken Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes
fĂŒhren zunehmend zu Verbesserungen in Sortierung und Recycling. Vom
gesamten Verpackungsabfallaufkommen wurden 68,2 Prozent dem letzten
Recyclingprozess zugefĂŒhrt, der Rest wurde gröĂtenteils energetisch
verwertet. Bei den einzelnen Materialien gab es folgende
Recyclingquoten:
- Glas 79,7 %
- Papier, Pappe 84,2 %
- Eisenmetalle 87,5 %
- Aluminium 62,1 %Kunststoffe 46,2 %
- Holz 32,6 %
Aufgrund einer neuen Bemessungsmethode sind diese Quoten nicht mehr mit den Quoten vor 2019 vergleichbar.
Weitere Informationen
Folgende
Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berĂŒcksichtigt: Verkaufs-,
Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger
FĂŒllgĂŒter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die
angegebenen Recyclingquoten fĂŒr das Gesamtaufkommen beziehen sich auf
alle in Deutschland angefallenen VerpackungsabfÀlle, die innerhalb
Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden.
Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten
Quoten, welche von den dualen Systemen fĂŒr die beteiligungspflichtigen
Verpackungen mindestens erreicht werden mĂŒssen. Das sind diejenigen mit
Ware befĂŒllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch
typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese
Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im VerhÀltnis zum
Aufkommen der VerpackungsabfÀlle, sondern im VerhÀltnis zu den
Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge an Leichtverpackungen
bestimmt. Informationen zu ErfĂŒllung dieser Quoten werden zu einem
spÀteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht.
Die verwendete
Quotenschnittstelle âZufĂŒhrung zum letzten Recyclingprozessâ, an der die
Recyclingquoten fĂŒr Deutschland erhoben werden, ist neu. Sie löst die
alte Schnittstelle âZufĂŒhrung zum ersten Recyclingprozessâ der
bisherigen Recyclingquoten ab. Ab dem Berichtsjahr 2020 ist die neue
Quotenschnittstelle verbindlich vorgegeben. Sie fĂŒhrt dazu, dass die
Messpunkte zwar gleichbleiben, aber Materialverluste bis zur
Quotenschnittstelle rechnerisch von der Recyclingquote abgezogen werden.
Dadurch sind die Recyclingquoten niedriger, als nach der Berechnung mit
der alten Methode.
Dieses Vorgehen wurde in Deutschland bereits
fĂŒr die Zahlen des Jahres 2019 durchgefĂŒhrt. Es sind bei allen
Materialien Anstiege in den Recyclingquoten zu sehen. Die Genauigkeit
der Werte an der neuen Quotenschnittstelle kann dabei in den ersten
Jahren etwas beeintrÀchtigt werden. Vergleicht man aber die Werte an der
alten Quotenschnittstelle (Input in die erste Verwertungsanlage), so
erreicht die werkstoffliche Verwertung insgesamt einen neuen Höchstwert
von 73,7% (2019 71,0%).
| Copyright: | © Umweltbundesamt (29.09.2022) |
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