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Zeigt eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe
Auch sechs Jahre nach der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung
kontrollieren Behörden die Vorgaben zur getrennten Sammlung von
Wertstoffen völlig unzureichend – mit fatalen Folgen für die Umwelt und
das Klima. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) unter den für den Vollzug verantwortlichen
Bundesländern. Aufgrund weniger Kontrollen sammeln viele
Gewerbetreibende ihre Abfälle ordnungswidrig gemischt, was das Recycling
erschwert und dafür sorgt, dass wertvolle Rohstoffe verbrannt werden.
Seit vielen Jahren sind die Mengen der gewerblichen Abfallgemische und
der Materialien, die deshalb verbrannt werden, sehr hoch und sinken
nicht. Wenn die Vollzugsbehörden die bestehenden Regeln der
Gewerbeabfallverordnung konsequent durchsetzen würden, dann könnten nach
Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes zusätzlich bis
zu 1,4 Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle pro Jahr recycelt
werden. Das entspräche einem weiteren Einsparpotential von bis zu 2,9
Millionen Tonnen CO2 im Jahr.
„Gesetze sind nur so gut wie
deren Vollzug. Aber genau daran hapert es bei der Umsetzung der
getrennten Sammlung von Gewerbeabfällen. Von Verbraucherinnen und
Verbrauchern wird erwartet, dass sie ihre Verpackungen fein säuberlich
trennen, bei Unternehmen dagegen wird zumeist weggeschaut. Das kann
nicht sein. Je sorgfältiger Wertstoffe getrennt gesammelt werden, umso
besser ist das Recyclingergebnis und desto größer die Klimaentlastung.
Dieses Klimaschutz-Potential kann nur durch flächendeckende Kontrollen
der gewerblichen Abfallerzeuger gelingen. Deshalb müssen endlich alle
Bundesländer entschlossen durchgreifen und Verstöße konsequent
sanktionieren“, fordert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Die
DUH hat von allen Bundesländern Daten zur ihren Vollzugstätigkeiten zur
Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung abgefragt. Neben der Anzahl der
durchgeführten Überprüfungen und der festgestellten Verstöße gegen die
Getrenntsammlungspflicht wurden auch quantitative und qualitative
Zielsetzungen abgefragt, die sich die Bundesländer beim Vollzug der
Gewerbeabfallverordnung setzen.
Tatsächlich können viele
Bundesländer nicht einmal genau sagen, in welchem Umfang auf ihrem
Gebiet Kontrollen zur getrennten Sammlung von Gewerbeabfällen erfolgen.
Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind völlig
ahnungslos und verweisen auf die zuständigen unteren Abfallbehörden.
Berlin hat nur sehr eingeschränkte Kenntnisse über den Vollzug seiner
Bezirke. Hamburg hat die Aktivitäten zur Überprüfung der
Getrenntsammlung coronabedingt weitestgehend eingestellt. Die gleiche
Begründung nutzen die hessischen Regierungspräsidien Gießen, Darmstadt
und Kassel, um die geringe Anzahl an Kontrollen zu rechtfertigen. Andere
Bundesländer wie das Saarland kontrollieren hauptsächlich vom
Schreibtisch aus die Unterlagen von Gewerbetreibenden, anstatt die
tatsächliche Getrenntsammlung vor Ort zu überprüfen. Das Land Bremen
wollte sich zum Vollzug nicht einmal äußern. Die genannten Bundesländer
befinden sich am unteren Ende des Rankings, wenn es um die erfolgreiche
Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in Deutschland geht.
„Wenn
die Einhaltung der Getrenntsammlungspflicht nicht überprüft wird,
bedeutet das einen Vorteil für die Betriebe, die nicht ordnungsgemäß
handeln. Das demotiviert die Unternehmen, die sich an die Verordnung
halten und ihren Abfall sauber trennen. Auf diese Weise wird
ordnungswidriges Verhalten sogar noch verstärkt. Deshalb müssen die
Bundesländer endlich dafür sorgen, dass sinnvolle Umweltgesetze auch
gelebt werden. Ansonsten fühlen sich gesetzeskonforme Unternehmen
benachteiligt und die Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele
bleibt bloß ein frommer Wunsch“, sagt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.
Dass
es auch anders geht, zeigen unter anderem Mecklenburg-Vorpommern,
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein hat die
Anzahl der Kontrollen Gewerbetreibender 2021 deutlich erhöht. In
Mecklenburg-Vorpommern wird die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung
durch Dienstberatungen mit den Vollzugsbehörden, Checklisten für
Kontrollen, landeseigene Arbeitshilfen und eigene Überwachungskonzepte
von Kreisen und kreisfreien Städten unterstützt. In diesen drei
Bundesländern wurden auch die meisten Verstöße festgestellt und
gemeinsam mit Baden-Württemberg auch die meisten Verfahren gegen
Verstöße eröffnet. Nordrhein-Westfalen zeigt insgesamt die beste
Kombination aus einem entschlossenen Vollzug mit vielen
Vor-Ort-Kontrollen und konkreten Vorgaben, deren Einhaltung die
Landesregierung auch kontrolliert. Ein Beispiel, dem die anderen
Bundesländer folgen sollten. Durchwachsen schneidet Brandenburg ab. Hier
wurden erste Schritte zur Verbesserung des Vollzugs unternommen.
Link:
Informationen zur getrennten Sammlung von Gewerbeabfällen: https://www.duh.de/projekte/gewerbeabfaelle/
Kontakt: Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin 0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
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