Referentenentwurf einer „Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen“ (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) (Stand: 11.11.2015)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die Verbände zur Stellungnahme zum Referentenentwurf einer „Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von Bau- und Abbruchabfällen“ (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) (Stand: 11.11.2015) aufgefordert.

Die DGAW hat gegenüber dem BMUB folgende Stellungnahme abgegeben:

„Die DGAW hat den vorliegenden Referentenentwurf daraufhin überprüft, ob die Veränderungen zur bisherigen GewAbfV eine Verbesserung des stofflichen Recyclings unterstützen und die realen Verhältnisse bei den Gewerbeabfall-Erzeugern und –Verwertern berücksichtigt, damit zukünftig deutlich mehr Wertstoffe in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden.

Die DGAW begrüßt die Systemänderung, die zukünftig die Verwertungs- und Recyclingquoten nicht mehr an dem Input, sondern an dem Output aus den Sortier- und Recyclingprozessen bemisst, was eine schon seit Jahren erhobene Forderung der DGAW ist. Damit wird das Ziel erfüllt, die Rückführung der tatsächlich aus dem Abfall gewonnenen Wertstoffe sachgerechter zu dokumentieren. Für die in den ersten beiden Jahren nach Einführung der Verordnung vorgesehene Verwertungsquote ist dies auch ohne Einschränkung möglich. Sortieranlagenbetreiber haben dann ein Problem hohe Recyclingquoten zu erfüllen, wenn schon im Vorfeld bei der Sammlung die Abfälle der Wertstoffe beraubt werden oder die Abfälle einen hohen Verschmutzungsgrad aufweisen. Die Verpflichtung der Abfallerzeuger zur getrennten und sortenreinen Erfassung, unter Berücksichtigung der im Entwurf vorgesehen Ausnahmen, ist eine wesentliche Voraussetzung, um eine hohe Output-Recyclingquote erreichen zu können. Ob die dazu erforderliche Überwachung der zahllosen gewerblichen Abfallerzeuger ausreichend möglich ist, wird bezweifelt, da dazu konkrete realitätsbezogene Maßnahmen im Entwurf fehlen. Die Dokumentationspflichten der Erzeuger müssten hierzu eindeutiger geregelt werden.

Realitätsbezogener sollte auch die Definition der sogenannten Kleinanfallstellen (siehe Ausnahmeregelungen) gestaltet werden, die so im Vollzug kaum praktikabel ist. Ein Beispiel für eine mögliche weitergehende Regelung wäre eine Mengenbegrenzung von < 5 Mg je Jahr und Anfallstelle. Eine Beispielrechnung soll dies verdeutlichen: Ein 1,1 m³ Behälter für gemischte Gewerbeabfälle entspricht bei einer 14 tägigen Leerung einer Abfallmenge von ca. 3 bis 5 Mg pro Jahr und Anfallstelle.
Die detaillierten Regelungen und Anforderungen an die Sortiertechnik schreiben einen Status fest, der im Einzelfall für die Sortierung bzw. Trennung für die Abfallgemische nicht in dieser Art zielführend ist. Wichtig ist nur, dass Aggregate nach dem jeweiligen Stand der Technik eingesetzt werden, die die realistischen Quoten erfüllen können und testierfähig sind.

Die üblichen Anfallstellen für Gewerbeabfälle (AzV) sind mit den Anfallstellen für Bau- und Abbruchabfällen nicht vergleichbar. Die DGAW begrüßt den Versuch, der größten Abfallfraktion (250 von 350 Mio. Mg/a) breiteren Raum zu geben, empfiehlt aber, sie aus dieser Verordnung herauszunehmen und in einer separaten Verordnung vollständig zu regeln, einschließlich der dazu gehörenden Anforde-rungen an die Verwertung von RC-Baustoffen.

Die vorgesehene Festlegung einer Andienungspflicht gewerblicher Siedlungsabfälle ist in einer Gewerbeabfallverordnung, die primär das Ziel hat, das Recycling zu unterstützen, entbehrlich und sollte an anderer Stelle geregelt werden.

Nach Einschätzung der DGAW werden die bekannten Vollzugsprobleme zukünftig bestehen bleiben, so dass der vorliegende Entwurf zwar eine gute Diskussionsgrundlage ist, aber sich noch mehr an der Realität der Erzeuger und Verwerter orientieren sollte."


Weitere Informationen:
Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. (DGAW)
Nieritzweg 23
14165 Berlin
Telefon: 030-84 59 14 77
E-Mail: info@dgaw.de
Internet: www.dgaw.de




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