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BDE und DGAW fordern klare Regeln fĂĽr praktikable Kreislaufwirtschaft
Auf dem Digitalen Diskussionsabend von BDE (Bundesverband der
Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft) und DGAW
(Deutsche Gesellschaft fĂĽr Abfallwirtschaft) wurde am 30. April 2025
intensiv ĂĽber die neuen Regelungen der EU-Verpackungsverordnung
(Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) sowie deren nationale
Umsetzung im deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) diskutiert.
Im
Fokus der prominent besetzten Online-Fachveranstaltung standen zentrale
Hebel einer zirkulären Verpackungswirtschaft: rechtliche Grundlagen und
Anpassungsbedarfe, Rezyklatquoten, recyclinggerechtes Design,
erweiterte Herstellerverantwortung fĂĽr Gewerbeverpackungen (EPR) sowie
die Reform des § 21 VerpackG. Die hohe Teilnehmerzahl aus Industrie,
Entsorgungswirtschaft, Verbänden und Wissenschaft unterstreicht das
große Interesse an praktikablen Lösungen für die Umsetzung der PPWR in
Deutschland und Europa.
Dr. Andreas Bruckschen, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDE, brachte es auf den Punkt:
„Die
Ziele der PPWR sind ambitioniert und richtig. Entscheidend ist jetzt,
dass daraus keine bloĂźen Papiervorgaben werden. Wir brauchen klare,
rechtssichere Rahmenbedingungen – damit Unternehmen investieren und
Kreislaufwirtschaft in der Praxis funktioniert.“
PPWR als Weichenstellung: Verlässliche Vorgaben für Recycling, Rezyklate und Verpackungsdesign notwendig
Dr.
Bruckschen betonte in seiner Eröffnung die Bedeutung eines stringenten
Ordnungsrahmens auf nationaler Ebene zur effektiven Umsetzung der PPWR.
Klar sei: Die rechtlichen Rahmenbedingungen bestimmen, ob die in BrĂĽssel
formulierten Ziele zur Ressourcenschonung, zum Klimaschutz und zur
Marktharmonisierung Wirkung entfalten.
Rechtsanwalt Lars S. Otto (okl & partner) erläuterte die juristische Perspektive auf die neue EU-Verordnung:
„Die
PPWR schafft europaweit einheitliche Standards – das ist ein
Fortschritt. Doch ohne nationale Konkretisierung bleiben viele
Regelungen juristisch wirkungslos. Der Gesetzgeber muss jetzt zĂĽgig und
präzise handeln.“
Gewerbeverpackungen: BDE warnt vor Bürokratie – EPR muss effizient und marktwirtschaftlich bleiben
Stefan
Böhme (VBS-Präsident und BDE-Vizepräsident) forderte mit Blick auf die
erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) fĂĽr Gewerbeverpackungen eine
Umsetzung ohne Systembeteiligungspflicht, aber mit klarer
NachweisfĂĽhrung ĂĽber bestehende Entsorgungsstrukturen. Da die
Gewerbeentsorgung seit Jahrzehnten durch Entsorgungsfachbetriebe
effizient, lückenlos dokumentiert und stets zuverlässig erfolgt,
verbiete sich jeglicher folgenreicher Eingriff.
„Unsere
Branche ist vorbereitet, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten – mit
etablierten Strukturen, Investitionen und Innovationskraft. Was wir
jetzt brauchen, ist keine zusätzliche Bürokratie, sondern ein flexibler
und wettbewerblicher Rahmen für Gewerbeverpackungen.“
Die Position des BDE ist eindeutig: Zusätzliche Kosten und bürokratische Hürden sind weder notwendig noch zielführend.
Recyclingfähigkeit als Standard: Einheitliche europäische Designvorgaben dringend notwendig
Gunda
Rachut (ZSVR) zeigte, wie die heutigen nationalen Mindeststandards in
einen europäischen Designstandard überführt werden sollen. Entscheidend
seien europaweit einheitliche Kriterien, eine nachvollziehbare
Berechnung der Leistungsstufen auf einer normierten Festlegung von
Design-Parametern.
Rachut wies darauf hin, dass die kommende
Pflicht zur EU-Konformitätserklärung für Verpackungen eine
Herausforderung, aber auch eine Chance sei, um ökologisches Design zur
Branchenrealität zu machen.
Rezyklatquoten umsetzen: Ohne Marktanreize und VerfĂĽgbarkeit droht Zielverfehlung
Dr.
Anno Oexle (DGAW / okl & partner) beleuchtete die praktischen und
rechtlichen Herausforderungen der neuen Mindestrezyklatquoten. Er warnte
davor, dass die ambitionierten Vorgaben ohne funktionierende Märkte ins
Leere laufen könnten:
„Rezyklate sind ein Schlüssel zur
Kreislaufwirtschaft – aber nur, wenn Qualität, Verfügbarkeit und Preis
stimmen. Ohne konsequente Anwendung der Gleichwertigkeitsanforderungen
für Drittstaatenimporte können die Quoten zur Hürde statt zum Hebel zu
werden. Den behördlichen Vollzug wird dies vor große Herausforderungen
stellen.“
Die Runde war sich einig: Es braucht
Rahmenbedingungen, die Investitionen in hochwertige Rezyklate
ermöglichen und eine faire Marktstellung sichern.
Ă–ko-Modulation statt BĂĽrokratiefalle: Alternative zur Fondsregelung zeigt Potenzial
Jens
NieĂźmann (Reclay Systems GmbH) stellte das Modell der gesetzlich
geregelten Entgeltspreizung als praxistaugliche Alternative zur
geplanten Fondsregelung gemäß § 21 VerpackG vor.
„Statt
schwerfälliger Fondsmodelle brauchen wir ein einfaches, praxistaugliches
System mit klaren Anreizen für recyclinggerechtes Design – und das ohne
neue Bürokratie.“
Vorgeschlagen wird ein Mechanismus,
bei dem Zuschläge systemintern erhoben und transparent weitergegeben
werden – rechtssicher, wettbewerbsneutral und mit reduziertem
administrativem Aufwand.
Fazit: Umsetzung der PPWR braucht Realismus, Tempo – und echten Gestaltungswillen
Die
Veranstaltung machte deutlich: Die PPWR ist politisch gewollt, ihre
Wirkung hängt aber maßgeblich von einem klugen Zusammenspiel zwischen
EU-Vorgaben, nationalem Recht und Marktmechanismen ab. Es braucht eine
praxisnahe Umsetzung, die Innovation nicht bremst, sondern fördert.
Dr. Andreas Bruckschen (BDE) und Dr. Anno Oexle (DGAW) zogen ein gemeinsames Fazit:
„Die
Branche ist bereit, Verantwortung zu ĂĽbernehmen. Politik und Vollzug
müssen jetzt die nötigen Weichen stellen – schnell, fundiert und mit
Blick auf die Praxis.“
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