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Gemeinsam gegen Brandgefahren in der Entsorgungswirtschaft
Die Verbände der Entsorgungswirtschaft BDE, BDSV, bvse und VDM haben
eine gemeinsame Initiative ins Leben gerufen, um der stetig wachsenden
Gefahr von Bränden in der Entsorgungswirtschaft wirkungsvoll zu
begegnen. Im Zentrum steht die Idee einer Batteriefreiheitserklärung:
Sie geht vom annehmenden Entsorgungsbetrieb aus und zielt darauf ab, die
vorgelagerte Lieferkette zu mehr Verantwortung und der Einhaltung
geltender Entsorgungsregeln zu verpflichten. Ziel ist es, Fehlwürfe von
Batterien und Akkus konsequent zu vermeiden und so das Brandrisiko
signifikant zu senken.
Batteriefreiheitserklärung als entscheidender Schritt
Um
der Entwicklung zunehmender Batteriebrände in der Entsorgung
entgegenzuwirken, stellen die beteiligten Verbände auf der Website
batteriefreiheit.de allen interessierten Unternehmen der
Entsorgungswirtschaft Mustertexte zur Änderung von AGBs und
Batteriefreiheitserklärungen zur Verfügung. Ziel ist eine hohe
Beteiligung der Unternehmen mit dem Startschuss am 15.05.2025.
Rechtliche Grundlagen und zunehmende Herausforderungen
Es
gibt in Deutschland eine klare Rechtslage, die vorsieht, dass die
übergebenen Abfälle frei von Altbatterien und Akkus sein müssen. Dies
ergibt sich für lose oder trennbare Altbatterien und Akkus aus § 11 Abs.
1 S. 1 BattG, wonach Besitzer von Altbatterien diese einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen müssen. Für
fest eingebaute Altbatterien und Altakkumulatoren regelt § 10 Abs. 1 S. 1
ElektroG die Pflicht zur getrennten Sammlung. Die
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wiederum müssen nach § 14 Abs. 1
S. 2 ElektroG die batteriebetrieben Altgeräte getrennt zur Abholung
bereitstellen.
Trotz bestehender Regelungen mangelt es in der
Praxis an einer konsequenten Umsetzung. Zudem bleibt Fehlverhalten
derzeit folgenlos, da der Vollzug bislang auf wirksame Sanktionen
verzichtet. Deshalb kommt es in der Praxis vielfach zu Fehlwürfen, die
zu schwerwiegenden Bränden in Recyclingbetrieben führen. Besonders
Lithium-Ionen-Batterien stellen eine erhebliche Gefahr dar und sorgen
für zahlreiche Brände mit hohen Sachschäden in Anlagen und Fahrzeugen
der Entsorgungswirtschaft.
Die Batteriefreiheitserklärung soll
jetzt eine eindeutige Verpflichtung des Lieferanten schaffen, ohne
Fehlwürfe zu liefern. So müssen alle Akteure alle notwendigen Maßnahmen
ergreifen, um keine Batterien oder Akkus in den unsortierten
Abfallströmen zu belassen.
Existenzbedrohende Brandrisiken für die Branche
Die
rapide steigende Zahl von Brandereignissen macht es für
Recyclingunternehmen zunehmend unmöglich, eine Brandversicherung zu
erhalten. Die Schadenssummen infolge dieser Brände sind häufig so hoch,
dass sie die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Unternehmen
gefährden. Trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelungen und
wiederholter Forderungen der Verbände sind von der Politik bislang keine
wirksamen Maßnahmen umgesetzt worden, um das Problem nachhaltig zu
lösen.
Appell an Politik und Wirtschaft
Die
Verbände fordern weiterhin effektive gesetzliche Maßnahmen zur
Vermeidung von Fehlwürfen wie die Einführung eines Batteriepfands, die
Einrichtung eines herstellerfinanzierten Brandschutzfonds und ein
Einweg-E-Zigaretten-Verbot. Sie appellieren zudem an die Verantwortung
aller Beteiligten in der Entsorgungskette. Es bedarf dringend einer
klaren und konsequenten Umsetzung der bestehenden Vorschriften, um die
Sicherheit in der Recyclingbranche zu gewährleisten.
Mit der
gemeinsamen Initiative setzen die Verbände ein starkes Zeichen für mehr
Sicherheit und Nachhaltigkeit in der Entsorgungswirtschaft.
Alle Infos finden Sie hier.
Alle Information zur Kampagne Brennpunkt: Batterie finden Sie hier.
Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (29.04.2025) | |