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Mit dem kürzlich vorgelegten Entwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz plant die Bundesregierung u.a. die Anhebung des CO₂-Preises auf 40,00 Euro pro Tonne ab 2024. Zeitgleich soll nach aktueller Rechtslage auch die thermische Behandlung von Siedlungsabfällen in den Brennstoffemissionshandel einbezogen werden. Die Anhebung des CO₂-Preises wird damit auch Auswirkungen auf die Abfallgebühren haben.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Der CO₂-Emissionshandel
ist ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz, aber er passt nach
unserer Überzeugung nicht für die Abfallwirtschaft. Bei der thermischen
Behandlung von Siedlungsabfällen geht es um die Gewährleistung von
Entsorgungssicherheit und Siedlungshygiene, die Energiegewinnung ist
hier nicht Hauptzweck. Dementsprechend wird im Gebäudeenergiegesetz und
im Wärmeplanungsgesetz die Fernwärme aus der Müllverbrennung auch
zurecht als unvermeidbare Abwärme anerkannt und als klimaneutral
bewertet. Umso paradoxer ist es, die Erzeugung dieser Wärme zugleich mit
einem CO₂-Preis zu belasten.“
Ein besonderes „Geschmäckle“
bekommt die Ausweitung des Brennstoffemissionshandels auf Abfälle
dadurch, dass mit den Einnahmen der Klima- und Transformationsfonds
(KTF) gefüttert wird, mit dem künftig deutlich mehr staatliche Aufgaben
finanziert werden sollen, z.B. der Ausbau der Deutschen Bahn und u.a.
auch die Ansiedlung von Chipfabriken.
Liebing: „So sinnvoll viele
Projekte des Klima- und Transformationsfonds auch sein mögen, es ist
nicht Aufgabe der Abfallgebührenzahler, hierfür aufzukommen. Und dass
die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Abfallgebühren künftig via KTF auch
die Ansiedlung von Chipfabriken mitfinanzieren sollen, dürfte kaum
jemand nachvollziehen können. Auf kommunaler Ebene wäre eine solche
Zweckentfremdung von Gebührenmitteln jedenfalls strikt untersagt.“
Noch
hat der Gesetzgeber die Möglichkeit, seine Entscheidung zu korrigieren
und die Siedlungsabfälle aus dem Brennstoffemissionshandel wieder
auszunehmen. Nach Überzeugung des VKU ist hierüber auch allein und
abschließend auf europäischer Ebene zu befinden.
Copyright: | © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (15.08.2023) | |