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Recyclingverbände fordern sofortiges Handeln
„Unzählige Brände müssen Politik und Hersteller zum Handeln
zwingen“ – die vier Recyclingverbände Bundesverband der Deutschen
Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), Bundesvereinigung
Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV),
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) und Verband
Deutscher Metallhändler und Recycler VDM) trafen sich deshalb Ende Juli
zu einer gemeinsamen Sitzung in Bergkamen, um ihre Position zur
anstehenden Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
aufgrund der zunehmenden Brandgefahr zu schärfen. Wie notwendig solche
Regelungen sind, haben die letzten Wochen gezeigt: Insbesondere die
Brände in Dresden und Duisburg und weitere Brandfälle in
Entsorgungsunternehmen sind Anlass zum Handeln.
Elektroaltgeräte
stellen den am schnellsten wachsenden Stoffstrom dar und ihre
effiziente Verwertung sichert sowohl wertvolle Ressourcen wie Kupfer und
Aluminium als auch viele kritische Rohstoffe. Leider verhindern falsch
entsorgte Batterien in zunehmendem Maße die Rohstoffsicherung in
Deutschland. Das Versagen des derzeitigen Systems führt täglich zu
verheerenden Bränden in Recyclinganlagen, Abfallsammelfahrzeugen und auf
Recyclinghöfen, die der Rohstoffwirtschaft erhebliche Schäden in
Millionenhöhe zufügen. Trotz hoher Investitionen in die Branderkennung
und -bekämpfung ist das Risiko für die Beschäftigten inzwischen sehr
hoch. Ohne zusätzliche Präventionsmaßnahmen, die bereits in der Vorkette
der Anlagen ansetzen, ist es nur eine Frage der Zeit, bis solche Brände
nicht nur Sachschäden verursachen. Angesichts der steigenden
Absatzmengen in diesem Bereich stehen wir erst am Anfang dieser
Problematik.
Im Rahmen der anstehenden Novellierung des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes fordern die Verbände daher die
Bundesregierung auf, diesen Rahmen zu nutzen, um verschiedene
Regelungslücken umgehend zu schließen und auf die Veränderungen
angemessen zu reagieren. Im Mittelpunkt der Forderungen steht die
Erfassung auf kommunalen Wertstoffhöfen. Dieser Bereich macht den
weitaus größten Teil der E-Schrott-Rücknahme aus. Folgende fünf
Maßnahmen haben aus Sicht der Verbände Priorität:Verpflichtende Annahme von Elektro(nik)-Altgeräten durch Fachpersonal und eine damit verbundene zielgerichtete Sortierung batteriehaltiger Altgeräte von batteriefreien Geräten.
Erklärung der Batteriefreiheit: Die
Übergabestellen bestätigen mit der Vollmeldung, dass die mit
Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 2 (Bildschirmgeräte), 4 (Großgeräte)
und 5 (Kleingeräte) befüllten Behälter frei von Batterien und
batteriehaltigen Altgeräten sind.
Einführung einer Sammelgruppe für batteriehaltige Altgeräte:
Durch die gemeinschaftliche Erfassung von batteriehaltigen Altgeräten
aus den verschiedenen Sammelgruppen in einer neuen, separaten
Sammelgruppe kann die Brandgefahr durch Fehlwürfe deutlich reduziert
werden. Gleichzeitig vereinfacht eine separate Sammelgruppe die
operative und logistische Handhabung durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger und reduziert den Infrastrukturaufwand für die
Erfassung von Elektroaltgeräten.
Leistungsgerechte Finanzierung der kommunalen Erfassungsleistung durch die Hersteller:
Um den organisatorischen Mehraufwand bei den Kommunen auszugleichen und
dem Fachkräfte bzw. Personalmangel entgegenzutreten, empfehlen die
beteiligten Recycler- und Entsorgerverbände die Schaffung eines
finanziellen Anreizes durch die entsorgungspflichtigen Hersteller und
Inverkehrbringer, der Kommunen immer dann zur Verfügung gestellt wird,
wenn diese nachweislich sicherstellen, dass keine batteriehaltigen
Elektroaltgeräte in falsche Kanäle gelangen und die erfassten
Elektroaltgeräte nach den Vorgaben des ElektroG korrekt erfasst wurden.
Verstärkung der Informationsarbeit gegenüber den privaten Haushalten.
Bürgern und entsorgungspflichtigen Besitzern von Batterien und
Elektroaltgeräten mangelt es häufig an klaren Informationen, wie
Altbatterien und Altgeräte entsorgt werden müssen. Die
Produktverantwortlichen sowie die öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger sind gefordert weiterhin und verstärkt auf die Risiken
einer unsachgemäßen Entsorgung hinzuweisen.
Diese Maßnahmen
können sofort Abhilfe schaffen und die Bundesregierung wird
aufgefordert, diese zügig umzusetzen. Darüber hinaus führen die Verbände
an, dass es jenseits des Regelungsbedarfs des ElektroG weitere
Maßnahmenbündel wie etwa ein Batteriepfand und mehr Mitwirkung der
Hersteller braucht. Die derzeitige Situation widerspricht den
Anforderungen der Kreislaufwirtschaft und steht im Widerspruch zu den
Zielen des Critical Raw Materials Act. Schließlich leistet das hiesige
Recycling einen wichtigen Beitrag zur Rohstoffversorgung Deutschlands
und trägt dazu bei, unabhängiger von Importen zu werden. Die aktuellen
Brandprobleme tragen jedoch zu einer Ausdünnung des Recyclingnetzes an
Anlagen bei. Es ist unverständlich, dass für eines der drängendsten
Probleme der Recyclingwirtschaft kaum politische Impulse zu vernehmen
sind.
Die Verbände sind zuversichtlich, dass durch eine
konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Recyclingverbänden, der
Bundesregierung und anderen relevanten Akteuren eine effektive Lösung
zur Sicherung der Rohstoffversorgung gefunden werden kann. Sie laden
alle Interessierten ein, diese Bemühungen zu unterstützen und sich aktiv
für eine verantwortungsvolle Entsorgung und ein effizientes Recycling
von Elektroaltgeräten einzusetzen. Denn nur gemeinsam können die
Herausforderungen dieser dynamischen Branche erfolgreich gemeistert und
die Weichen für eine nachhaltige Zukunft gestellt werden.
Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (18.08.2023) | |