EU-Staaten stimmen fĂĽr Digitalen Produktpass und gegen Vernichtung von Neuwaren
Am 22.5. hat der EU-Wettbewerbsrat in BrĂĽssel die gemeinsame Position zur neuen Ă–kodesign-Verordnung beschlossen.
Deutschland konnte wichtige Anliegen erreichen. So ist die erfolgte
Einigung auf ein Vernichtungsverbot gebrauchsfähiger Waren ein konkreter
Schritt zur Verwirklichung eines nachhaltigeren Wirtschaftens. Weiteres
Novum ist die EinfĂĽhrung des Digitalen Produktpass, den auch der
Koalitionsvertrag vorsieht. FĂĽr die Bundesregierung haben BMUV und BMWK das Dossier federfĂĽhrend verhandelt.
Umweltstaatssekretärin Christiane Rohleder (BMUV):
"Die Ressourcen unseres Planeten sind endlich und wir mĂĽssen bewusster
damit umgehen. Nachhaltige Produkte sollen daher der Standard werden in
der EU. KĂĽnftig werden in der EU
nur noch Produkte zugelassen, die langlebig und reparierbar sowie
wiederverwendbar und recycelbar sind, und die den Vorschriften fĂĽr
nachhaltige Produkte entsprechen. Die sinnlose Vernichtung
gebrauchsfähiger Waren wird verboten. Besonders wichtig ist dies bei
Textilien, da hier derzeit massenhaft Neuware vernichtet wird. Mit dem
Digitalen Produktpass stärken wir zudem die Rechte der Verbraucherinnen
und Verbraucher in der gesamten EU,
die umfassend über den ökologischen Fußabdruck des jeweiligen Produkts
informiert werden und sich so bewusst fĂĽr besonders nachhaltige Produkte
entscheiden können."
Wenig mehr als ein Jahr, nachdem die EU-Kommission
den Vorschlag fĂĽr eine neue Ă–kodesign-Verordnung fĂĽr nachhaltige
Produkte (Ecodesign for sustainable products Regulation, kurz: ESPR)
vorgelegt hat, haben die Ministerinnen und Minister der EU
heute dazu eine Allgemeine Ausrichtung angenommen. Die
Ă–kodesign-Verordnung ist zentraler Baustein des European Green Deal, mit
dem sich die EU zum Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften.
Anders als die bisher geltende Ă–kodesign-Richtlinie soll die neue
Verordnung nicht nur fĂĽr energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern
fĂĽr fast alle physischen Produkte gelten. Die Ă–kodesign-Verordnung wird
kĂĽnftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen fĂĽr
Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte gestellt werden können. Künftig
werden in neuen Produktregelungen Anforderungen an zum Beispiel
Haltbarkeit, Austauschbarkeit von Einzelteilen, Reparierbarkeit,
Wiederverwendung Ressourceneffizienz oder CO2-FuĂźabdruck
gestellt. Dabei nimmt die Ă–kodesign-Verordnung den gesamten Lebenszyklus
in den Blick. Außerdem wird der Einsatz von Rezyklaten gestärkt. Das
ist zentral, damit mehr Stoffe recycelt und im Kreislauf gefĂĽhrt werden.
Die neue Ă–kodesign-Verordnung stellt selber keine direkten
Anforderungen an Produkte. Sie gibt aber vor, welche Anforderungen in
zukünftigen Produktverordnungen gestellt werden sollen und können. Die
Kommission wird einen Zeitplan für die Erarbeitung prioritärer
Produktverordnungen vorlegen.
Nach dem Beschluss ihrer "Allgemeinen Ausrichtung" werden die EU-Mitgliedstaaten
mit Kommission und Europäisches Parlament im sogenannten
Trilogverfahren den finalen Entwurf der Ă–kodesign-Verordnung verhandeln.
Im Anschluss wird die Verordnung abschlieĂźend im EU-Parlament und im Ministerrat verabschiedet.
Copyright: | © Bundesministerium fĂĽr Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (22.05.2023) |
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