Keine Fake-News: Kommunale Getrenntsammlungspflicht fĂŒr Alttextilien in Deutschland funktioniert bereits!

Falschinformationen zu Vorgaben ĂŒber die Ausgestaltung der Alttextilsammlung ab Januar 2025 fĂŒhren immer wieder zu Verunsicherungen bei Kommunen und Entsorgern. Stefan Voigt, bvse-VizeprĂ€sident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling, klĂ€rt ĂŒber die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur öffentlich-rechtlichen Getrenntsammlungspflicht und zu Fragen ĂŒber eine CE-Kennzeichnungspflicht auf Altkleidercontainern auf.

In Umsetzung europĂ€ischer Vorgaben wurde im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz bereits im Jahr 2020 auch in Deutschland eine verpflichtende Getrenntsammlung von Alttextilien fĂŒr öffentlich-rechtliche EntsorgungstrĂ€ger ab Januar 2025 festgelegt.


Keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung der Getrennt-Sammlung

„FĂŒr die Ausgestaltung der Sammlung existieren im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch keine Vorgaben, und wir weisen ausdrĂŒcklich darauf hin, dass die kommunale Getrenntsammlungspflicht von den in Deutschland etablierten und gut funktionierenden gewerblichen, gemeinnĂŒtzigen und kommunalen Sammlungen bereits erfĂŒllt wird. Hier wurde durch alle Beteiligten ein bundesweit flĂ€chendeckendes, lĂŒckenloses Angebot zur Annahme der Alttextil-Fraktionen geschaffen. Gleiches gilt fĂŒr Drittvergaben nach § 22 KrWG oder Konzessionsvergabeverfahren an gemeinnĂŒtzige und gewerbliche Sammler“, betont der bvse-VizeprĂ€sident und Vorsitzende des bvse-Fachverband Textilrecycling, Stefan Voigt.

CE-Kennzeichnungspflicht gilt nur fĂŒr bestimmte Altkleidercontainer

DarĂŒber hinaus erreichen den bvse-Bundesverband SekundĂ€rrohstoffe und Entsorgung in letzter Zeit, auch im Rahmen der Ausgestaltung von Vergabeverfahren, vermehrt verunsicherte Anfragen darĂŒber, ob eine CE-Kennzeichnungspflicht auf allen Altkleidercontainern zwingend vorgeschrieben ist.

Die CE-Kennzeichnung sagt aus, dass ein Produkt bzw. eine Maschine mit den maßgeblichen europĂ€ischen Richtlinien ĂŒbereinstimmt. Wichtig ist, dass die CE-Kennzeichnung nicht mit einem GĂŒtesiegel oder QualitĂ€tszeichen verwechselt werden darf. CE-Zeichen geben darĂŒber hinaus einen Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprĂŒft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfĂŒllt.

„Ob eine CE-Kennzeichnungspflicht fĂŒr einen Altkleidercontainern besteht, richtet sich danach, ob der jeweilige Sammelcontainer der europĂ€ischen Maschinenrichtlinie unterfĂ€llt oder vom Anwendungsbereich der Richtlinie ĂŒber die allgemeine Produktsicherheit umfasst ist“, stellt Voigt klar.

„Altkleidercontainer, die einen Schub-Feder-Mechanismus zum Einwurf besitzen und ĂŒber ein Antriebssystem verfĂŒgen, unterliegen den Bestimmungen der europĂ€ischen Maschinenrichtlinie. Diese BehĂ€lter mĂŒssen nach erfolgreich erfolgter PrĂŒfung zwingend das CE-Kennzeichen tragen. Vergabeverfahren, die den Nachweis einer CE-Kennzeichnung fĂŒr solche Altkleidercontainer fordern, sind also rechtskonform“, so Voigt.

„Altkleidercontainer, bei denen sich die Einwurfklappe ausschließlich durch den Einsatz menschlicher Kraft öffnen und schließen lĂ€sst, gehören hingegen in den Anwendungsbereich der Richtlinie ĂŒber die allgemeine Produktsicherheit. FĂŒr diese Altkleidercontainer ist eine CE-Kennzeichnung sogar verboten. Hier kann der Nachweis, dass die einschlĂ€gigen Produktsicherheitsanforderungen erfĂŒllt sind, durch eine von den zustĂ€ndigen Behörden anerkannte entsprechende unabhĂ€ngige Zertifizierung, wie dem GS (geprĂŒfte Sicherheit)-Zeichen erleichtert werden“, erlĂ€utert bvse-VizeprĂ€sident Stefan Voigt.

"Da bei beiden Systemen eine regelmĂ€ĂŸige PrĂŒfung der Funktionssicherheit obligatorisch ist, ist die Überwachung der ÜberprĂŒfung nur verlĂ€sslich möglich, wenn alle aufgestellten Container genehmigt und mit funktionstĂŒchtigen Kontaktdaten versehen sind", fĂŒgte Voigt noch hinzu.

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Copyright: © bvse-Bundesverband SekundĂ€rrohstoffe und Entsorgung e.V. (23.05.2023)
 
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