Keine Fake-News: Kommunale Getrenntsammlungspflicht fĂŒr Alttextilien in Deutschland funktioniert bereits!
Falschinformationen zu Vorgaben ĂŒber die Ausgestaltung der Alttextilsammlung ab Januar 2025 fĂŒhren immer wieder zu Verunsicherungen bei Kommunen und Entsorgern. Stefan Voigt, bvse-VizeprĂ€sident und Vorsitzender des bvse-Fachverband Textilrecycling, klĂ€rt ĂŒber die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur öffentlich-rechtlichen Getrenntsammlungspflicht und zu Fragen ĂŒber eine CE-Kennzeichnungspflicht auf Altkleidercontainern auf.
In Umsetzung europÀischer Vorgaben wurde im novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetz
bereits im Jahr 2020 auch in Deutschland eine verpflichtende Getrenntsammlung
von Alttextilien fĂŒr öffentlich-rechtliche EntsorgungstrĂ€ger ab Januar 2025
festgelegt.
Keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung der Getrennt-Sammlung
âFĂŒr die Ausgestaltung der Sammlung existieren im novellierten
Kreislaufwirtschaftsgesetz jedoch keine Vorgaben, und wir weisen ausdrĂŒcklich
darauf hin, dass die kommunale Getrenntsammlungspflicht von den in Deutschland
etablierten und gut funktionierenden gewerblichen, gemeinnĂŒtzigen und
kommunalen Sammlungen bereits erfĂŒllt wird. Hier wurde durch alle Beteiligten
ein bundesweit flĂ€chendeckendes, lĂŒckenloses Angebot zur Annahme der
Alttextil-Fraktionen geschaffen. Gleiches gilt fĂŒr Drittvergaben nach § 22 KrWG
oder Konzessionsvergabeverfahren an gemeinnĂŒtzige und gewerbliche Sammlerâ,
betont der bvse-VizeprÀsident und Vorsitzende des bvse-Fachverband
Textilrecycling, Stefan Voigt.
CE-Kennzeichnungspflicht gilt nur fĂŒr bestimmte Altkleidercontainer
DarĂŒber hinaus erreichen den bvse-Bundesverband SekundĂ€rrohstoffe und
Entsorgung in letzter Zeit, auch im Rahmen der Ausgestaltung von Vergabeverfahren,
vermehrt verunsicherte Anfragen darĂŒber, ob eine CE-Kennzeichnungspflicht auf
allen Altkleidercontainern zwingend vorgeschrieben ist.
Die CE-Kennzeichnung sagt aus, dass ein Produkt bzw. eine Maschine mit den
maĂgeblichen europĂ€ischen Richtlinien ĂŒbereinstimmt. Wichtig ist, dass die
CE-Kennzeichnung nicht mit einem GĂŒtesiegel oder QualitĂ€tszeichen verwechselt
werden darf. CE-Zeichen geben darĂŒber hinaus einen Hinweis darauf, dass ein
Produkt vom Hersteller geprĂŒft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen
an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfĂŒllt.
âOb eine CE-Kennzeichnungspflicht fĂŒr einen Altkleidercontainern besteht,
richtet sich danach, ob der jeweilige Sammelcontainer der europÀischen
Maschinenrichtlinie unterfĂ€llt oder vom Anwendungsbereich der Richtlinie ĂŒber
die allgemeine Produktsicherheit umfasst istâ, stellt Voigt klar.
âAltkleidercontainer, die einen Schub-Feder-Mechanismus zum Einwurf besitzen
und ĂŒber ein Antriebssystem verfĂŒgen, unterliegen den Bestimmungen der europĂ€ischen
Maschinenrichtlinie. Diese BehĂ€lter mĂŒssen nach erfolgreich erfolgter PrĂŒfung
zwingend das CE-Kennzeichen tragen. Vergabeverfahren, die den Nachweis einer
CE-Kennzeichnung fĂŒr solche Altkleidercontainer fordern, sind also
rechtskonformâ, so Voigt.
âAltkleidercontainer, bei denen sich die Einwurfklappe ausschlieĂlich durch
den Einsatz menschlicher Kraft öffnen und schlieĂen lĂ€sst, gehören hingegen in
den Anwendungsbereich der Richtlinie ĂŒber die allgemeine Produktsicherheit. FĂŒr
diese Altkleidercontainer ist eine CE-Kennzeichnung sogar verboten. Hier kann
der Nachweis, dass die einschlĂ€gigen Produktsicherheitsanforderungen erfĂŒllt
sind, durch eine von den zustÀndigen Behörden anerkannte entsprechende
unabhĂ€ngige Zertifizierung, wie dem GS (geprĂŒfte Sicherheit)-Zeichen
erleichtert werdenâ, erlĂ€utert bvse-VizeprĂ€sident Stefan Voigt.
"Da bei beiden Systemen eine regelmĂ€Ăige PrĂŒfung der
Funktionssicherheit obligatorisch ist, ist die Ăberwachung der ĂberprĂŒfung nur
verlÀsslich möglich, wenn alle aufgestellten Container genehmigt und mit
funktionstĂŒchtigen Kontaktdaten versehen sind", fĂŒgte Voigt noch hinzu.
Copyright: | © bvse-Bundesverband SekundĂ€rrohstoffe und Entsorgung e.V. (23.05.2023) |
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