Vereinfachtes Deponierecht in Kraft

Vereinfachtes Deponierecht in Kraft – nun muss die umweltschädigende
Entsorgung in Abgrabungen gestoppt werden.

„Mit dem neuen, anwenderfreundlichen Deponierecht werden Gesetze und Verordnungen endlich zusammengeführt und flexibilisiert. Dies hat der VKS im VKU lange gefordert. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug, die umweltschädigende Entsorgung in Abgrabungen zu unterbinden“, erklärte Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU. Derzeit werden noch immer heizwertreiche Gewerbeabfälle und Sortierreste vergraben, die irreparable Schäden an Boden, Grund- und Trinkwasser anrichten. Für die Entsorgung in Abgrabungen sind nur Bodenmaterial und bestimmter Bauschutt geeignet. Dieser Begrenzung haben die Umwelt- und Wirtschaftsminister zugestimmt. Bislang setzen die Behörden die Beschlüsse aber gar nicht oder nicht zügig um. In seinem aktuellen Positionspapier tritt der VKS im VKU nachdrücklich für eine ordnungsgemäße und schadlose Abfallentsorgung ein. Umweltschädigende Verfüllungen mit behandlungsbedürftigen Abfällen, illegale Deponierungen, Scheinverwertungen und Falschdeklarierungen sind umgehend zu beenden. Der VKS im VKU fordert, bestehende Altgenehmigungen zügig an das geltende Recht anzupassen. Darüber hinaus seien von den zuständigen Behörden verstärkte Kontrollen des ordnungsgemäßen Betriebs bei Ton- , Kiesgruben und sonstigen Abgrabungen sowie bei Sortier- und Aufbereitungsanlagen durchzuführen. „Das Verfüllen von Abgrabungen mit ungeeigneten Abfällen ließe sich zwar bereits mit den geltenden Rechtsvorschriften verhindern, zur Beseitigung bestehender Rechtsunsicherheiten sollten jedoch auch für die Verfüllung von Abgrabungen bundesweit einheitliche Regelungen zur Anwendung kommen“, so Siechau weiter.
 
 
Positionspapier
VKS im VKU fordert umgehendes Einstellen der umweltschädigenden Entsorgung von Abfällen in Abgrabungen Seit einiger Zeit erregen immer wieder Fälle von in Ton-, Kiesgruben oder sonstigen Abgrabungen entsorgten Abfällen das öffentliche Interesse. Nach Schätzungen von Experten werden derzeit jährlich mehrere Millionen Tonnen überwiegend heizwertreiche Gewerbeabfälle und Sortierreste auf diese umweltschädigende Weise „vergraben“, meist in zerkleinertem und mit mineralischen Abfällen vermischtem Zustand. Auch Abfälle mit hohen organischen Anteilen werden vermischt und – als mineralischer Abfall deklariert – als Verfüllmaterial eingesetzt. Der VKS im VKU tritt nachdrücklich für eine ordnungsgemäße und schadlose Abfallentsorgung ein und fordert: Umgehendes Beenden umweltschädigender Verfüllungen mit behandlungsbedürftigen Abfällen, illegaler Deponierungen, Scheinverwertungen und Falschdeklarierungen Der durch das seit dem 01.06.2005 geltende Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle erzielte ökologische Fortschritt wird durch das Verfüllen von Abgrabungen mit behandlungsbedürftigen Abfällen in erheblichem Umfang gefährdet. Der erreichte Standard darf nicht durch „Deponierung“ von Abfällen in Abgrabungen ad absurdum geführt werden. Die Umgehung geltenden Umweltrechts führt zu schweren irreparablen Schäden von Boden, Grund- und Trinkwasser. Durch eventuell nachträglich erforderliche Sanierungsmaßnahmen kann zudem ein hoher volkswirtschaftlicher Schaden entstehen. Die Sicherung der ordnungsgemäßen Entsorgung in hochwertigen Anlagen Deutschland gilt mit seinen höchsten Umweltstandards in der Abfallwirtschaft weltweit als Vorbild. Hochwertige Anlagen sichern eine ökologisch vorbildliche Verwertung und Entsorgung. Insbesondere kommunale Unternehmen stehen für eine nachhaltige, nicht ausschließlich gewinnorientierte Abfallentsorgung zu stabilen Gebühren auf hohem ökologischem Niveau. Um auch weiterhin in eine moderne Abfallbehandlung investieren zu können, ist es zwingend erforderlich, dass sich alle Anlagenbetreiber auf das geltende Recht verlassen können. Die Nutzung des Energiegehaltes der Abfälle an Stelle der Billigentsorgung in Abgrabungen Durch die Abfallbehandlung in modernen Behandlungsanlagen wird in der Regel die im Abfall enthaltene Energie genutzt und fossile Primärbrennstoffe eingespart. Dies ist ein aktiver Beitrag zum Umwelt- Klima- und Ressourcenschutz. In Folge der Billigentsorgung in Abgrabungen werden hochwertige thermische Entsorgungsanlagen, die gleichzeitig auch der Energieerzeugung dienen, nicht mehr ausgelastet. Dieses verhindert einen wirkungsvollen Beitrag zum Klimaschutz durch die energetische Nutzung von Abfällen und belastet letztendlich auch den Gebührenzahler. Kontakt: Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU (VKS im VKU), Brohler Str. 13, 50968 Köln, Telefon 0221 3770 375, Telefax 0221 3770 268, E-Mail vks-verband@vku.de, Internet www.vksimvku.de Seite 2 von 2 Eine konsequente und verlässliche Anwendung des materiellen Rechts Die Länderarbeitsgemeinschaften Abfall, Boden und Wasser haben festgestellt, dass in Abgrabungen nur Abfälle verwertet werden dürfen, die die Vorsorgewerte des Bodenschutzrechts erfüllen. Darüber hinaus müssen die Abfälle funktional geeignet sein, um natürliche Bodenfunktionen (wieder-) herstellen zu können. Geeignet sind dafür in der Regel nur Bodenmaterial sowie für bestimmte betriebstechnische Zwecke geeigneter Bauschutt. Dieser Feststellung haben sowohl Umwelt- als auch Wirtschaftsministerkonferenz zugestimmt. Gefordert wird eine zügige, bundesweit einheitliche Umsetzung dieser Beschlüsse. Alle Länder sollten sich verpflichtet fühlen, die zuständigen Behörden aufzufordern, die Beschlüsse in die Praxis umzusetzen. Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Bodenschutzrechts muss dieses nun endlich vollzogen werden. Die sofortige Anpassung noch bestandskräftiger Altgenehmigungen an das geltende Recht Die in vielen Genehmigungen als Bewertungsmaßstab festgelegte Fassung der LAGA Mitteilung 20 aus dem Jahr 1997 berücksichtigt weder das seit 1999 geltende Bodenschutzrecht, noch das KrW-/AbfG. Diese Genehmigungen sind an das bestehende Recht anzupassen. Verstärkt geprüft werden müssen auch Genehmigungen von Sortier- und Aufbereitungsanlagen, bei denen Sortierreste als Inputmaterial zugelassen sind. Eine Kaskadenentsorgung über mehrere Sortieranlagen geht außerdem zu Lasten der Nachverfolgbarkeit von Abfällen und erschwert die Überwachung. Verstärkte Kontrollen Von den zuständigen Behörden sind verstärkte Kontrollen des ordnungsgemäßen Betriebs bei Ton- und Kiesgruben (und sonstigen Abgrabungen), bei Sortier- und Aufbereitungsanlagen für Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und gemischte Bau- und Abbruchabfälle und bei Deponien insbesondere im Hinblick auf Abfälle der Abfallgruppe 19 12 durchzuführen. Bei den Überwachungen sollte dabei verstärkt auf die technische Eignung der eingesetzten Abfälle geachtet werden. Die konsequente Ahndung und ordnungsgemäße Entsorgung illegal entsorgter Abfälle Die Falschdeklarierung von Abfällen ist konsequent rechtlich zu ahnden. Illegal abgelagerte Abfälle sind ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Eine Bundesverordnung gegen Rechtsunsicherheiten Abgrabungen und Verfüllungen werden auf der Grundlage verschiedener Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder zugelassen. Dies erschwert den einheitlichen Vollzug und die Überwachung. Das Verfüllen von Abgrabungen mit ungeeigneten Abfällen lässt sich bereits mit den geltenden Rechtsvorschriften verhindern. Zur Beseitigung bestehender Rechtsunsicherheiten wird jedoch das Bestreben der Bundesregierung, bundesweit einheitliche Regelungen in einer Verwertungsverordnung für mineralische Ersatzbaustoffe festzulegen und die BBodSchV um Anforderungen an die Verwertung von Abfällen unterhalb der durchwurzelbaren Bodenschicht zu ergänzen, ausdrücklich begrüßt. Weitere Informationen können Sie unserem gleichnamigen Hintergrundpapier entnehmen. Dieses steht auf unserer Homepage unter www.vksimvku.de zum Download bereit.
 
Das Positionspaper sowie ein Hintergrundpapier stehen auf der Homepage des VKS im VKU zum Download bereit: www.vksimvku.de



Copyright: © VKU (16.07.2009)
 
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