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Europäische Kommission muss 2026 über die mögliche Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in das EU-ETS ab 2028 entscheiden
Der
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser und
Kreislaufwirtschaft hat zurückhaltend auf das Votum des Europäischen
Parlaments zur Annahme der Überarbeitung des Europäischen
Emissionshandelssystems (EU-ETS) reagiert. Zwar begrüßt der Verband die
von den Abgeordneten gebilligte Absenkung der Emissionen aller vom
EU-ETS betroffenen Sektoren bis 2030. Dabei sollen die Emissionen im
Vergleich zum Niveau von 2005 um 62 Prozent gesenkt werden. Zugleich
bedauert der BDE, dass es entgegen der ursprünglichen Forderung des
Parlaments keine Einbeziehung der thermischen Verwertung von
Siedlungsabfällen in das EU-ETS ab 2026 geben wird.
„Die
vorliegende Einigung zum Europäischen Emissionshandelssystem ist eine
Regelung mit Licht und Schatten. Die beschlossene Absenkung der
Emissionen ist ein Maßstab, der Entschlossenheit zeigt. Bei den
Regelungen zur Einbeziehung der thermischen Verwertung in das EU-ETS
wäre aber mehr drin gewesen“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth am
Mittwoch in Berlin.
Das EU-Parlament in Strasburg hatte am
Dienstag der im Trilogverfahren im Dezember 2022 erzielten Einigung
zugestimmt. Der Verständigung waren lange Verhandlungen von Europäischer
Kommission, Europäischem Parlament sowie dem Rat der Europäischen Union
vorausgegangen, an deren Ende die vorläufige Einigung auf neue Regeln
des EU-ETS stand. Beim EU-ETS handelt es sich um ein Kernstück des
EU-Klimapakets „Fit-for 55“, welches das Ziel verfolgt, die
Nettotreibhausgasemissionen innerhalb der Europäische Union bis
spätestens 2050 auf null zu reduzieren. Das Emissionshandelssystem sieht
dabei vor, dass energieintensive Industrien und Stromerzeuger
sogenannte CO2-Zertifikate („Veschmutzungsrechte“) erwerben müssen, um
CO2 ausstoßen zu dürfen. Dies soll einen Anreiz dafür schaffen, Energie
aus erneuerbaren Quellen zu beziehen. Dieses System wird in
entscheidenden Punkten überarbeitet.
Bei der Einigung zur
Verringerung der Emissionen haben sich die drei beteiligten
EU-Institutionen genau in der Mitte getroffen: Kommission und Rat hatten
ursprünglich eine Senkung in Höhe von 61 Prozent gefordert, während das
Parlament für eine Senkung in Höhe von 63 Prozent geworben hatte.
In
Sachen Einbeziehung der thermischen Verwertung in das EU-ETS sieht die
Einigung lediglich vor, dass die EU-Mitgliedstaaten ab 2024 einen
Bericht über die im Rahmen der thermischen Verwertung entstandenen
Emissionen erstatten müssen. Anhand dieser Angaben muss die Europäische
Kommission dann bis Mitte 2026 einen Bericht über die grundsätzliche
Möglichkeit der Einbeziehung der thermischen Verwertung in das EU-ETS ab
2028 vorlegen. Zudem muss die Kommission im Rahmen des Berichts
festlegen, ob sie für einige Mitgliedstaaten bis maximal Ende 2030
Ausnahmeregelungen in Bezug auf die zwingende Einbeziehung einräumt.
Diese Regelung kommt der Forderung des Rates entgegen, der für die
Möglichkeit der Einbeziehung der thermischen Verwertung frühestens ab
2031 plädierte. Im ursprünglichen Kommissionsvorschlag war die
Einbeziehung der thermischen Abfallverwertung in das EU-ETS zunächst
nicht vorgesehen.
Schließlich wurde auch über das zentrale Thema
des Auslaufens der kostenlosen CO2-Zertifikate abgestimmt. Nach dem
jetzigen System werden an die europäische Industrie noch kostenlose
Zertifikate erteilt, um diese vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber
Drittstaaten zu schützen. Die Verteilung kostenloser Zertifikate wird
nunmehr ab 2026 nach und nach abgeschafft und 2034 vollständig enden. In
exakt demselben Zeitraum wird schrittweise ein sogenannter
CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism –
CBAM) eingeführt. Danach müssen Importeure CO2-intensiver Waren aus
Drittstaaten ohne entsprechende CO2-Abgaben für diese an der EU-Grenze
künftig Zollabgaben entrichten. Hierdurch sollen einerseits europäische
Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber Produzenten aus
Drittländern geschützt werden, in denen geringere Umweltstandards als in
der EU gelten. Andererseits soll spiegelbildlich verhindert werden,
dass europäische Unternehmen ihre Produktion in Drittstaaten mit
niedrigeren Klimaambitionen verlagern (Schutz vor Carbon Leakage).
BDE-Präsident
Peter Kurth: „Ein Bericht zur Einbeziehung der thermischen
Abfallbehandlung ist im Ergebnis ein erster Schritt in die richtige
Richtung, aber dennoch hinter den Möglichkeiten zurückgeblieben. Hier
wäre die schnellstmögliche Schaffung einheitlicher Regeln im Hinblick
auf den CO2-Ausstoß thermischer Abfallbehandlungsanlagen innerhalb der
gesamten EU der bessere Weg gewesen. Der gefundene Kompromiss läuft
Gefahr, nationale Alleingänge bis mindestens 2028 zu provozieren, die
abhängig von den Ergebnissen des Kommissionsberichtes, zum einen der
Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU widerspricht
und zum anderen die EU-Klimaziele nicht ausreichend unterstützt.
Immerhin ist positiv anzumerken, dass sich der europäische Gesetzgeber
auf ambitionierte Quoten für die bereits einbezogenen Sektoren im Rahmen
der Überarbeitung des EU-ETS geeinigt hat, um die Klimaziele für 2030,
respektive 2050, erreichen zu können.“
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Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (19.04.2023) | |