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ITAD warnt vor den rechtlichen und finanziellen Folgen, sollten bei der Abfallverbrennung, wie vom Bundeskabinett beschlossen, die Abschöpfung krisenbedingter Übererlöse von Stromerzeugern umgesetzt werden.
Die
Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in
Deutschland e.V. (ITAD) warnt vor den rechtlichen und finanziellen
Folgen, sollten bei der Abfallverbrennung, wie vom Bundeskabinett
beschlossen, die Abschöpfung krisenbedingter Übererlöse von
Stromerzeugern umgesetzt werden.
Nachdem der Bundestag am 1. Dezember das Gesetz zur Einführung einer
Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher
Bestimmungen (StromPBG) erörtert hat, wird nun der zuständige Ausschuss
über das Gesetz beraten. Dieses Artikel-Gesetz regelt u.a. die
Strompreisbremse mit der sogenannten Abschöpfung von Überschusserlösen
bei Betreibern von Stromerzeugungsanlagen und den Wegfall der
sogenannten vermiedenen Netzentgelte.
Betroffen von diesen Regelungen ist auch die Stromerzeugung in
Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (TAB). Der Gesetzentwurf kam unter
hohem zeitlichem Druck zustande und hat bedauerlicherweise nicht die
spezifische rechtliche und tatsächliche Situation bei der Entsorgung von
Abfällen im Rahmen der Daseinsvorsorge und der Aufrechterhaltung einer
nachhaltigen Entsorgungssicherheit gewürdigt.
„Thermische Abfallbehandlungsanlagen sind keine konventionellen
Kraftwerke und Abfall ist kein klassischer Brennstoff. Vielmehr steht
hier die Entsorgung von Abfällen im Vordergrund, nicht die
Energieerzeugung“, erläutert Martin Treder von der ITAD.
Bei der Abfallentsorgung durch öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger spielen ganz andere Preis-Mechanismen eine Rolle als
bei der Erzeugung von Strom im Energiemarkt. Insbesondere die
direkt-Gebühren-finanzierten Müllverbrennungs-anlagen (z. B.
Zweckverbände) unterliegen komplexen preisrechtlichen Vorgaben. So
müssen beispielsweise bei kommunalen Anlagen die Erlöse aus der
Energieerzeugung mit den Abfallgebühren verrechnet werden. Es entstehen
genaugenommen im eigentlichen Sinne keine Gewinne, insbesondere keine
Übergewinne.
Werden nun die Stromerlöse gekappt und es erfolgt der Wegfall der
vermiedenen Netzentgelten, müssen viele Thermische
Abfallverbrennungsanlagen einen zweistelligen Millionenbetrag über die
Abfallgebühren erheben. Wie dies operativ erfolgen soll, bereitet der
Branche Kopfschmerzen, da die meisten Gebührenhaushalte bereits
feststehen.
„Es könnte zu massiven Verwerfungen in der Abfallwirtschaft durch die
Umverteilung (Entlastung bei Strom – Belastung bei den Abfallgebühren)
kommen. Hinzu kommen noch Rechtsunsicherheiten bei den
Gebührenberechnungen. Ausländische Anlagen könnten darüber hinaus
Wettbewerbsvorteile erlangen, da die Bundesregierung einen weitaus
höheren Betrag abschöpfen will, als die EU-Vorgaben vorsehen. Daher muss
die Abfallverbrennung bei diesem Gesetzesvorhaben jetzt ausgenommen
bleiben“, führt Treder weiter aus. „Die Folgen für die Branche sind
derzeit nicht einschätzbar.“
ITAD hat zum heute an die Mitglieder des Bundestagsausschuss für
Klimaschutz und Energie, der sich am 6. Dezember mit der Thematik
befasst, eine Stellungnahme zum StromPBG geschickt.
Weitere Stellungnahmen, Daten und Fakten, u.a. zum Thema Klimaschutz und Thermische Abfallbehandlung, finden Sie unter www.itad.de.
ITAD ist die Interessengemeinschaft der
Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland. Über 90 Thermische
Abfallbehandlungsanlagen (TAB) mit rund 95 % der bundesdeutschen
Behandlungskapazität sind Mitglied der ITAD. Sie verwerten mit fast
7.000 Mitarbeitern jährlich rund 25 Mio. Tonnen Abfälle, überwiegend aus
Haushalten und Gewerbe. Damit gewährleisten sie maßgeblich die
Entsorgungssicherheit für Bürger und Industrie. Durch die Substitution
von Strom und Wärme aus fossilen Energieträgern sowie die Verwertung von
Metallen aus den Verbrennungsrückständen betrug der Beitrag der TAB zum
Klimaschutz 2021 mehr als 7 Mio. t CO2-Äquivalente.
Interessenvertretung:
ITAD ist
registrierte Interessenvertreterin und wird im Lobbyregister des Bundes
unter der Registernummer: R000996 geführt. ITAD betreibt
Interessenvertretung auf der Grundlage des „Verhaltenskodex für
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des
Lobbyregistergesetzes.“
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Copyright: | © ITAD Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen Deutschland e.V. (08.12.2022) | |