Nachrichten:
Der Bundesrat ist in seiner Sitzung am 16.09.2022 nicht der Empfehlung des Wirtschafts- und Umweltausschusses gefolgt, die Aufnahme der thermischen Verwertung in Müllverbrennungsanlagen um zwei Jahre zu verschieben.
Sollte es nun in der zweiten Lesung im Bundestag zu
keiner Änderung mehr kommen, wird das BEHG ab 2023 auf die
Abfallverbrennung ausgeweitet.
Das ist eine mutige und richtige Entscheidung der Länderkammer, die
wir ausdrücklich begrüßen. Die Aufnahme der Verbrennung von
Siedlungsabfällen in den Geltungsbereich des nationalen Emissionshandels
kann zu einer Steigerung des Recyclings und einer höherwertigeren
energetischen Verwertung beitragen. Wir hoffen nun, dass der Bundestag
diesem sinnvollem Votum folgt, so Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des
bvse.
Denn in Müllverbrennungsanlagen werden neben Hausmüll auch große
Mengen an Bioabfällen und hochwertigen Gewerbeabfällen mitverbrannt.
Gerade im Moment ist es besonders lukrativ, Energie zu verkaufen, so
dass die Verbrennungspreise für die Annahme von Abfällen zur Verwertung
bundesweit sinken, um Verbrennungskapazitäten zu füllen. In der Folge
sind Sortieranlagen nicht mehr wettbewerbsfähig, verlieren Mengen und es
droht sogar eine zeitweise oder gar gänzliche Abschaltung von Anlagen.
Die aktuelle Situation spitzt sich zu und zeigt deutlich, wie groß die
Lenkungswirkung des Verbrennungspreises auf die Kreislaufwirtschaft ist.
Eric Rehbock: „Die Abfallmengen zur Sortierung sind stark
zurückgegangen und es herrscht ein wahrer Verteilungskampf über den
Preis.“ Immer wieder hat der bvse daher den Vollzug aufgefordert,
Abfallrecht durchzusetzen und eine Getrennthaltung und Vorbehandlung von
Abfällen zu gewährleisten.
Nach Einschätzung des bvse dürften Müllverbrennungsanlagen sogar von
der Energiekrise profitieren. Rehbock: „Nun erzielte Gewinne sollten an
die Gebührenzahler zurückgegeben werden, so dass die sich aus dem BEHG
ergebenen Belastungen, wie prognostiziert, auch nur im einstelligen
Prozentpunktebereich bewegen.“
Des Weiteren sei es auch falsch zu behaupten, dass eine CO2-Bepreisung
automatisch dazu führe, dass Müll ins Ausland verbracht und dort
deponiert würde. Wenn dem so wäre, hätte dies in der Vergangenheit auch
schon stattfinden können, denn eine Deponierung ist immer der günstigste
Weg. Stattdessen sind jedoch weitere Sortieranlagen in Deutschland
entstanden, deren Investitionen nun wieder auf dem Spiel stehen.
Aus Sicht des bvse ist eine CO2-Bepreisung der
Müllverbrennung ein Anreiz für mehr Getrennthaltung, mehr Recycling und
einer höherwertigeren energetischen Verwertung, z. B. als
Ersatzbrennstoff in der Zementwirtschaft. Denn sofern ein Stoff nicht
mehr recycelt werden könne, gehe es auf dem Weg zur energetischen
Verwertung auch um Wettbewerbsgleichheit. Bereits heute unterliegen
Mitverbrennungsprozesse in der Zementwirtschaft oder EBS-Kraftwerken dem
Europäischen Emissionshandel, demgegenüber ist die Verbrennung in der
Müllverbrennungsanlage derzeit noch privilegiert.
Copyright: | © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (20.09.2022) | |