Nachrichten:
Ministerin Heinen-Esser: Die Explosion im Juli vergangenen Jahres und weitere Zwischenfälle machen eine systematische Überprüfung der Chemieparks in Nordrhein- Westfalen erforderlich.
Das Umweltministerium wird eine
Wiederinbetriebnahme der Sondermüllverbrennungsanlage auf dem Gelände
des Currenta-Chemparks in Leverkusen erst nach Abschluss der laufenden
Untersuchungen und der Bewertung der derzeit erstellten Gutachten
unterstützen. „Voraussetzung einer möglichen Wiederinbetriebnahme ist
neben der Ursachenklärung der Nachweis eines stabilen
Sicherheitsmanagements – von der Kontrolle der Anlieferung des Abfalls
bis zur Entsorgung der Rückstände inklusive des Abwassermanagements“,
betonte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser in Düsseldorf.
Ãœber
die Wiederinbetriebnahme entscheidet formal die Bezirksregierung Köln
als zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde, dies jedoch in
enger Abstimmung mit dem Umweltministerium. Heinen-Esser: „Eine
Wiederinbetriebnahme kommt erst dann in Frage, wenn die Firma Currenta
alle Unterlagen vorgelegt hat, die erforderlichen Prüfungen
abgeschlossen und nötige Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt sind.“
Nach
der Explosion im Chempark Leverkusen im Juli 2021 haben sich in den
vergangenen Monaten weitere Zwischenfälle in Chemieparks ereignet. In
Abstimmung mit den Bezirksregierungen plant das Umweltministerium daher
Prüfungen von Chemieparks in Nordrhein-Westfalen. „Die Aufarbeitung der
Explosion in Leverkusen im Juli 2021 läuft weiterhin, noch sind einige
Fragen ungeklärt. Neben der lückenlosen Aufklärung der Vorgänge in
Leverkusen gehen wir den Ursachen weiterer Zwischenfälle nach. Vor
diesem Hintergrund halten wir eine systematischeSeite 2 von 3
Überprüfung von Chemieparks in Nordrhein-Westfalen für erforderlich.
Dabei müssen insbesondere die prinzipiellen
Sicherheitsmanagement-Strukturen beziehungsweise organisatorische
Strukturen in den Fokus genommen werden. Mit den Bezirksregierungen
erörtern wir derzeit Möglichkeiten und Notwendigkeiten der
Untersuchungen“, sagte die Umweltministerin.
Am 6. Januar 2022 hat
die Bezirksregierung Köln in Abstimmung mit dem Umweltministerium eine
unangekündigte Umweltinspektion im Entsorgungszentrum der Currenta in
Leverkusen-Bürrig durchgeführt. Im Rahmen dieser Inspektion wurde
insbesondere auch der Behälter begutachtet, aus dem nach Angaben des
Unternehmens über einen Zeitraum von fünf Monaten unbemerkt rund 1,3
Millionen Liter zurückgehaltener Flüssigkeiten entwichen sind. Auch
hierzu laufen derzeit noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
Das
Umweltministerium hat die Bezirksregierung gebeten, bis auf Weiteres
bei allen Entscheidungen über Anträge auf weitere Einleitungen im
Chempark Leverkusen die Zustimmung des Ministeriums einzuholen.
Einleitungen von aufgefangenen Ereigniswässern dürfen nur dann erfolgen,
wenn diese zuvor im erforderlichen Umfang gereinigt wurden und dann
unschädlich für die aquatische Biozönose und das Trinkwasser über die
Kläranlage in den Rhein geleitet werden können. Die
Wasserversorgungsunternehmen entlang des Rheins sind über jede weitere
Einleitung der noch am Standort Leverkusen lagernden Ereignis- und
Reinigungswässer über die Kläranlage Leverkusen-Bürrig in den Rhein zu
informieren.
In einem aktuellen Bericht an den Landtag gibt das
Umweltministerium einen Überblick über die Untersuchungen und
Überprüfungen mit Schwerpunkt auf dem Currenta-Standort in Leverkusen,
erläutert die Herkunft der Einleitungen, den Stand der dafür
erforderlichen Genehmigungen und beschreibt chronologisch die jüngsten
Ereignisse in den Chemparks Leverkusen und Dormagen. Anlässlich dieser
Ereignisse hatte die Bezirksregierung Köln jeweils kurzfristige
Vor-Ort-Besichtigungen und Überprüfungen der Anlagen vorgenommen. Für
weitergehende Maßnahmen und Schlussfolgerungen müssen die Ergebnisse der
jeweiligen gutachterlichen Überprüfungen und der Ursachenermittlungen
abgewartet werden.
Weitere Informationen
zu der gutachterlichen Bewertung
des Sicherheitsmanagements bei der Firma Currenta unter
www.begleitkreis-buerrig.de
Link zur Originalnachricht >>>
©Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Copyright: | © ASK-EU (22.02.2022) | |