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Positive Bilanz: Wende zur Kreislaufwirtschaft schont Ressourcen, Klima und Gesundheit
Dessau. Ab 1. Juni 2005 dürfen in Deutschland keine unbehandelten Abfälle mehr auf Deponien gebracht werden. Mechanisch-biologische oder durch Verbrennung vorbehandelte Abfälle sind umweltverträglich auf Deponien ablagerbar. Dadurch wird vermieden, dass die Abfälle in den Deponien zu tickenden Zeitbomben“ werden. Da sich durch dieses Verfahren gleichzeitig klimaschädliche Deponiegase verhindern lassen, entsteht ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz. Zudem sind nach der Vorbehandlung erhebliche Abfallanteile verwertbar. Damit lassen sich nicht erneuerbare Rohstoffe schonen und die Deponien entlasten. Zusammen mit den vielen Maßnahmen der vergangenen Jahre zeigt dies: Die Wende von der "Wegwerf-Abfallwirtschaft" zur Kreislaufwirtschaft in Deutschland ist eine umweltpolitische Erfolgsgeschichte. Erstmals gibt es dazu anschauliche Belege. Zusammengestellt hat sie das Heidelberger ifeu-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes für die Jahre 1990 bis 2001.
Wie aus dem Forschungsbericht des ifeu-Institutes hervorgeht, wuchs die Wirtschaft in diesem Zeitraum um 12,5 Prozent, die Abfallmenge aus Haushalten nur um 2,5 Prozent. Im Jahr 2001 trennten und sammelten die Deutschen 20 Millionen Tonnen Wertstoffe wie Papier, Glas oder Verpackungen - ein Plus von 15 Millionen gegenüber 1990. Das spart auch kostbare Energie, und es entstehen weniger klimaschädliche Gase. Schließlich ist die lange Zeit sehr umstrittene Abfallverbrennung immer ausgereifter geworden. Obwohl die Menge der verbrannten Abfälle um 50 Prozent wuchs, sank der Ausstoß von für Mensch und Umwelt schädlichen Stoffen - wie Dioxin und Schwermetallen - drastisch, bei Cadmium zum Beispiel von 5.000 Kilogramm im Jahr 1990 auf 56 Kilogramm im Jahr 2001.
"Die Wende zur Kreislaufwirtschaft hat Umwelt und Gesundheit in Deutschland gut getan", sagte der Präsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Andreas Troge, zu den Untersuchungsergebnissen. Das 1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das die Abkehr von der "Wegwerf-Abfallwirtschaft" politisch und rechtlich untermauerte, zeigte Wirkung. Dessen Logik: Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen. Das heißt: Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden. Nicht vermeidbare Abfälle sind zu verwerten - etwa durch Recycling der Wertstoffe. Beseitigt werden sollen nur Abfälle, deren Verwertung technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Der UBA-Präsident betonte aber, dass Umwelt und Gesundheit noch weiter entlastet werden können - etwa durch moderne Technik, die die Abfallverwertung noch verbessern kann. "Wir sollten den eingeschlagenen Weg der Abfallwirtschaft konsequent weitergehen. Das Ziel sollte sein, bis 2020 keine Siedlungsabfälle mehr zu deponieren."
Die Heidelberger Forscher erfassten für ihre Bilanz alle Stoffströme im Bereich der Siedlungsabfälle und fassten sie einem Stoffstrommodell zusammen. Dieses Modell berücksichtigt die Mengen der Abfälle, die über verschiedene Erfassungssysteme eingesammelt wurden, sowie deren Zusammensetzung. Darüber hinaus umfaßt das Stoffstrommodell die Sortierung und Aufbereitung der verwertbaren Abfallfraktionen, die Erzeugung von Sekundärrohstoffen oder Energie aus den Wertstoffen und die verschiedenen Wege der Beseitigung der nicht verwerteten Abfälle.
Auf der Grundlage dieses umfangreichen Datengerüstes untersuchten die Wissenschaftler anschließend, wie sich die unterschiedlichen Wege der Abfallentsorgung auf den Verbrauch natürlicher Ressourcen auswirken, sowie verschiedene Arten der Umweltbelastung, wie etwa den Ausstoß klimawirksamer Substanzen. Aus dem Vergleich der Umweltbelastungen "gestern und heute" kann man die erhebliche Bedeutung der Abfallwirtschaft in der nachhaltigen Entwicklung eindrucksvoll belegen.
Die Ergebnisse der Studie Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland“ sowie Info-Grafiken zum Thema können im Internet unter http://www.umweltbundesamt.de heruntergeladen werden.
Kontakt: Umweltbundesamt, Dieter Leutert, Fotini Mavromati, Postfach 1406, D-06813 Dessau, Tel.: 0340.21 03-2215, eMail: pressestelle@uba.de, Internet: www.umweltbundesamt.de.
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