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Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) informiert zu Änderungen, die am 1. Mai 2025 auf Basis der Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft treten. Ziel der bereits 2022 von Bund und Ländern beschlossenen Änderungen ist es vor allem, den Eintrag von Kunststoffen, insbesondere Mikroplastik, und anderen Fremdstoffen in die Umwelt reduzieren.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) informiert
zu Änderungen, die am 1. Mai 2025 auf Basis der Novelle der
Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft treten. Ziel der bereits 2022 von
Bund und Ländern beschlossenen Änderungen ist es vor allem, den Eintrag
von Kunststoffen, insbesondere Mikroplastik, und anderen Fremdstoffen
in die Umwelt reduzieren. Sowohl strengere Vorschriften für die
Sortierung des Bioabfalls als auch für die Weiterbehandlung und
Verwertung durch die Abfallentsorgungsunternehmen, sollen den Anteil von
Fremdstoffen verringern und die Qualität des Recyclings verbessern.
Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena:
„Die neuen Regelungen sind ein wichtiger erster Schritt, um den Eintrag
von Mikroplastik in die Umwelt zu verringern. Für die mittel- bis
langfristige Perspektive rege ich an, das Thema kurzlebiger
Kunststoffprodukte grundlegend neu zu denken.“
Und weiter: „Die
Qualität der Bioabfälle kann sich nur verbessern, wenn der Anteil von
Kunststoffen von Anfang an so gering wie möglich gehalten wird. So erst
wird eine optimale Weiterbehandlung der biogenen Abfälle im Sinne der
Kreislaufwirtschaft machbar. Aus unserem häuslichen Bioabfall wird oft
Dünger für die Landwirtschaft hergestellt – und über den sollte so wenig
Mikroplastik wie möglich in die Umwelt gelangen.“
Wesentliche Neuerungen ab dem 1. Mai 2025:
Neue Anforderungen an die Abgabe und Annahme von Bioabfällen:
Bioabfälle dürfen in der Masse nicht über 3 Prozent Fremdstoffanteil
enthalten. Zu den Fremdstoffen gehören neben Kunstoffen auch Steine,
Glas, Keramik und Metalle. Die Kommunen überprüfen die Bioabfall-Tonnen
bei Abholung unterschiedlich: Einige Entsorgungsunternehmen arbeiten mit
einer KI oder Detektoren, die die Tonne scannen, bei anderen überprüfen
die Müllwerker den Inhalt per Sichtkontrolle.
Kontrollwert für Kunststoffe:
Bioabfälle, die bereits durch den Entsorger in die Anlage zur
Weiterbehandlung gebracht wurden, dürfen zukünftig nur weiterverarbeitet
werden, wenn sie nur noch einen sehr geringen Anteil an Kunststoffen
enthalten. Für den Abfall aus der Biotonne gilt, dass nur noch 1 Prozent
Kunststoffe (bei einem Siebschnitt von 20 Millimetern) enthalten sein
dürfen.
Verpackte Bioabfälle: Verpackte
Bioabfälle, insbesondere Lebensmittelabfälle, müssen vor der
Abfallverarbeitung von ihren Verpackungen getrennt werden.
Bußgelder:
Ob bei Falschbefüllung Bußgelder verhängt werden und in welcher Höhe,
ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt und in der
kommunalen Abfallsatzung nachzulesen. Sollte die Biotonne jedoch
wiederholt falsch befüllt werden, wird sie möglicherweise als Restmüll
abgeholt und entsorgt. Dies löst die mit einer Sonderleerung verbundenen
höheren Kosten aus, die in jedem Fall von Bürgerinnen und Bürgern zu
tragen sind.
| Copyright: | © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (08.04.2025) | |