Neue Biomüll-Regelungen treten am 1. Mai 2025 in Kraft | VKU-Vize Feige: „Wichtiger Schritt für weniger Mikroplastik“

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) informiert zu Änderungen, die am 1. Mai 2025 auf Basis der Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft treten. Ziel der bereits 2022 von Bund und Ländern beschlossenen Änderungen ist es vor allem, den Eintrag von Kunststoffen, insbesondere Mikroplastik, und anderen Fremdstoffen in die Umwelt reduzieren.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) informiert zu Änderungen, die am 1. Mai 2025 auf Basis der Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft treten. Ziel der bereits 2022 von Bund und Ländern beschlossenen Änderungen ist es vor allem, den Eintrag von Kunststoffen, insbesondere Mikroplastik, und anderen Fremdstoffen in die Umwelt reduzieren. Sowohl strengere Vorschriften für die Sortierung des Bioabfalls als auch für die Weiterbehandlung und Verwertung durch die Abfallentsorgungsunternehmen, sollen den Anteil von Fremdstoffen verringern und die Qualität des Recyclings verbessern.
Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena: „Die neuen Regelungen sind ein wichtiger erster Schritt, um den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt zu verringern. Für die mittel- bis langfristige Perspektive rege ich an, das Thema kurzlebiger Kunststoffprodukte grundlegend neu zu denken.“
Und weiter: „Die Qualität der Bioabfälle kann sich nur verbessern, wenn der Anteil von Kunststoffen von Anfang an so gering wie möglich gehalten wird. So erst wird eine optimale Weiterbehandlung der biogenen Abfälle im Sinne der Kreislaufwirtschaft machbar. Aus unserem häuslichen Bioabfall wird oft Dünger für die Landwirtschaft hergestellt – und über den sollte so wenig Mikroplastik wie möglich in die Umwelt gelangen.“

Wesentliche Neuerungen ab dem 1. Mai 2025:
Neue Anforderungen an die Abgabe und Annahme von Bioabfällen: Bioabfälle dürfen in der Masse nicht über 3 Prozent Fremdstoffanteil enthalten. Zu den Fremdstoffen gehören neben Kunstoffen auch Steine, Glas, Keramik und Metalle. Die Kommunen überprüfen die Bioabfall-Tonnen bei Abholung unterschiedlich: Einige Entsorgungsunternehmen arbeiten mit einer KI oder Detektoren, die die Tonne scannen, bei anderen überprüfen die Müllwerker den Inhalt per Sichtkontrolle.
Kontrollwert für Kunststoffe: Bioabfälle, die bereits durch den Entsorger in die Anlage zur Weiterbehandlung gebracht wurden, dürfen zukünftig nur weiterverarbeitet werden, wenn sie nur noch einen sehr geringen Anteil an Kunststoffen enthalten. Für den Abfall aus der Biotonne gilt, dass nur noch 1 Prozent Kunststoffe (bei einem Siebschnitt von 20 Millimetern) enthalten sein dürfen.
Verpackte Bioabfälle: Verpackte Bioabfälle, insbesondere Lebensmittelabfälle, müssen vor der Abfallverarbeitung von ihren Verpackungen getrennt werden.
Bußgelder: Ob bei Falschbefüllung Bußgelder verhängt werden und in welcher Höhe, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt und in der kommunalen Abfallsatzung nachzulesen. Sollte die Biotonne jedoch wiederholt falsch befüllt werden, wird sie möglicherweise als Restmüll abgeholt und entsorgt. Dies löst die mit einer Sonderleerung verbundenen höheren Kosten aus, die in jedem Fall von Bürgerinnen und Bürgern zu tragen sind.


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Copyright: © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (08.04.2025)
 
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