Bioabfallverordnung

BDE macht sich für einheitliche Anwendung der Abfallschlüssel stark

Die „kleine“ Novelle der Bioabfallverordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft. Hauptziel der Novelle ist die Reduzierung des Eintrags von Kunststoffen in die Umwelt durch die bodenbezogene Verwertung von Bioabfällen. Gleichzeitig tritt auch der neue Paragraf 4a der Gewerbeabfallverordnung zum Umgang mit verpackten Bioabfällen in Kraft. Neben der Entfrachtung von Fremdstoffen ist die richtige Einordnung verpackter und unverpackter Bioabfälle und deren schlüssige Dokumentation dabei besonders wichtig. Die notwendige Trennung von Abfällen mit und ohne Verpackungsmaterial muss sich entsprechend in den Abfallschlüsseln (AVV-Schlüssel) entlang der Lieferketten widerspiegeln.
Um eine einheitliche Vorgehensweise und Anwendung der Schlüssel zu unterstützen, hat der BDE ein Infopapier erstellt. Dieses soll den betroffenen Abfallerzeugern (u.a. gastronomische Betriebe, Lebensmittelproduzenten und -händler) sowie den zuständigen Behörden Orientierung bieten und die Vorgaben der Bioabfallverordnung im Hinblick auf die Abfallschlüssel klarstellen. Das Papier wurde im Fachbereich Lebensmittelrecycling des BDE entworfen und mit Vertretern des Bundesumweltministeriums diskutiert.
Nach der Struktur der Abfallverzeichnisverordnung unterliegen AVV-Schlüssel stets der herkunftsbezogenen Sichtweise. Dort, wo verpackte Bioabfälle anfallen, wie z.B. in der Produktion, Distribution und Lagerung von Lebensmitteln oder im Groß- und Einzelhandel, sollten die Schlüssel aus Sicht des BDE mit einem entsprechenden Vermerk „verpackt“ versehen werden. Unverpackte Lebensmittelabfälle sollten umgekehrt als „unverpackt“ gekennzeichnet und dokumentiert werden. Das Papier liefert zahlreiche Beispiele für verschiedene Abfälle im Lebensmittelbereich. Zudem geht es auch auf die Verwendung der AVV-Schlüssel im Rahmen der abgabefertigen Abfälle für die eigentliche Behandlung unter Berücksichtigung des Kontrollwerts für Fremdstoffe ein.
Auch wenn sich der BDE durch die Novelle der Bioabfallverordnung eine einheitlichere Anwendung der Abfallschlüssel erhofft, bleibt es bei der oft geäußerten Forderung des Verbands nach einer klaren gesetzlichen Regelung für den EU-Binnenmarkt. Nötig ist eine Reform des europäischen Abfallverzeichnisses, die eine noch eindeutigere und rechtssichere Zuordnung von verpackten und unverpackten Lebensmittelabfällen in der Systematik der sechsstelligen AVV-Schlüssel vorsieht.

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Copyright: © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (09.03.2023)
 
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