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BDE macht sich für einheitliche Anwendung der Abfallschlüssel stark
Die
„kleine“ Novelle der Bioabfallverordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
Hauptziel der Novelle ist die Reduzierung des Eintrags von Kunststoffen
in die Umwelt durch die bodenbezogene Verwertung von Bioabfällen.
Gleichzeitig tritt auch der neue Paragraf 4a der Gewerbeabfallverordnung
zum Umgang mit verpackten Bioabfällen in Kraft. Neben der Entfrachtung
von Fremdstoffen ist die richtige Einordnung verpackter und unverpackter
Bioabfälle und deren schlüssige Dokumentation dabei besonders wichtig.
Die notwendige Trennung von Abfällen mit und ohne Verpackungsmaterial
muss sich entsprechend in den Abfallschlüsseln (AVV-Schlüssel) entlang
der Lieferketten widerspiegeln.
Um eine einheitliche
Vorgehensweise und Anwendung der Schlüssel zu unterstützen, hat der BDE
ein Infopapier erstellt. Dieses soll den betroffenen Abfallerzeugern
(u.a. gastronomische Betriebe, Lebensmittelproduzenten und -händler)
sowie den zuständigen Behörden Orientierung bieten und die Vorgaben der
Bioabfallverordnung im Hinblick auf die Abfallschlüssel klarstellen. Das
Papier wurde im Fachbereich Lebensmittelrecycling des BDE entworfen und
mit Vertretern des Bundesumweltministeriums diskutiert.
Nach der
Struktur der Abfallverzeichnisverordnung unterliegen AVV-Schlüssel stets
der herkunftsbezogenen Sichtweise. Dort, wo verpackte Bioabfälle
anfallen, wie z.B. in der Produktion, Distribution und Lagerung von
Lebensmitteln oder im Groß- und Einzelhandel, sollten die Schlüssel aus
Sicht des BDE mit einem entsprechenden Vermerk „verpackt“ versehen
werden. Unverpackte Lebensmittelabfälle sollten umgekehrt als
„unverpackt“ gekennzeichnet und dokumentiert werden. Das Papier liefert
zahlreiche Beispiele für verschiedene Abfälle im Lebensmittelbereich.
Zudem geht es auch auf die Verwendung der AVV-Schlüssel im Rahmen der
abgabefertigen Abfälle für die eigentliche Behandlung unter
Berücksichtigung des Kontrollwerts für Fremdstoffe ein.
Auch wenn
sich der BDE durch die Novelle der Bioabfallverordnung eine
einheitlichere Anwendung der Abfallschlüssel erhofft, bleibt es bei der
oft geäußerten Forderung des Verbands nach einer klaren gesetzlichen
Regelung für den EU-Binnenmarkt. Nötig ist eine Reform des europäischen
Abfallverzeichnisses, die eine noch eindeutigere und rechtssichere
Zuordnung von verpackten und unverpackten Lebensmittelabfällen in der
Systematik der sechsstelligen AVV-Schlüssel vorsieht.
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| Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (09.03.2023) | |