VKU zur Veröffentlichung des 2. Teils des Kreislaufwirtschaftspakets im EU-Green Deal

"Niemand will Plastikschnipsel in seiner Blumenerde haben"

Heute hat die EuropĂ€ische Kommission den zweiten Teil des Kreislaufwirtschaftspakets im Green Deal veröffentlicht. Es geht darin unter anderem um die politische Rahmensetzung und GesetzvorschlĂ€ge zum Umgang mit sogenannten „biologisch abbaubaren und kompostierbaren“ Kunststoffen, um eine Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie sowie einen Vorschlag zur Zertifizierung der klimaschonenden Kohlenstoffabscheidung.
Der VKU begrĂŒĂŸt, dass sich die EU-Kommission mit dem „Politischen Rahmen zu biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffen“ der Problematik um das sogenannte „Bioplastik“ annimmt und die Verwirrung von Verbraucherinnen und Verbrauchern beenden will.
Bio-Kunststoff nicht in den BiomĂŒll
Unser klares Petitum: PlastiktĂŒten gehören nicht in den Bioabfall! Das gilt auch fĂŒr sogenanntes „Bioplastik“ oder „bioabbaubare Kunststoffe“, zum Beispiel Einkaufsbeutel, Einweggeschirr, Kaffeekapseln, To-Go-Becher und andere Produkte. Denn sogenannter „Bio-Kunststoff“ baut sich den kommunalen Kompostierungs- und VergĂ€rungsanlagen leider nicht in gleicher Weise vollstĂ€ndig ab wie die ĂŒbrigen BioabfĂ€lle.
Dazu Patrick Hasenkamp, VizeprĂ€sident des Verbandes kommunaler Unternehmen und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe MĂŒnster: „Die neuen „Bio-Kunststoff“-Produkte wie Verpackungen, Kaffeekapseln oder SammeltĂŒten sind, auch wenn die Beschriftung dies suggeriert, eben nicht biologisch abbaubar bzw. sie zersetzen sich zu langsam. Sie mĂŒssen deswegen aufwendig aussortiert werden und verursachen damit in den Bioabfall-Behandlungsanlagen einen erheblichen zusĂ€tzlichen Aufwand. FĂŒr den Klimaschutz wollen wir immer mehr Torf durch Bioabfallkompost substituieren, um die Moore als Kohlenstoffsenken zu schĂŒtzen. Hierbei stören aber jegliche Fremdstoffe wie Plastikschnipsel, die niemand in seiner Blumenerde haben will.“
Unser Tipp fĂŒr die Entsorgung Bio-Kunststoffe: Diese sollten getrennt gesammelt und recycelt oder als Erneuerbare Energien verbrannt werden.
Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie
Wir begrĂŒĂŸen des Weiteren, dass sich die EU-Kommission im zweiten Teil des Kreislaufwirtschaftspakets den herkömmlichen Verpackungen annimmt, indem die Überarbeitung der Verpackungsrichtlinie bzw. nun der Verpackungsverordnung das Recycling fördern und Mehrwegsysteme unterstĂŒtzen will, die zur Abfallvermeidung beitragen. Zudem freuen wir uns, dass darin ein Mindesteinsatz von Kunststoffrezyklaten vorgeschrieben wird, um die Nachfrage nach Rezyklaten zu stĂ€rken.
Zertifizierungssystem fĂŒr CO2-Abscheidung
DarĂŒber hinaus schlĂ€gt die EU-Kommission ein Zertifizierungssystem fĂŒr die Kohlenstoffdioxidabscheidung zur Speicherung oder Nutzung von Kohlenstoffdioxid (CCS/CCU) vor. Insbesondere fĂŒr die Abfallverbrennung als unverzichtbare Abfallbehandlungstechnologie liegen darin Potenziale, in Zukunft klimaneutral oder sogar -positiv zu werden, wenn nĂ€mlich auch biomassestĂ€mmiges Kohlendioxid nicht mehr in die AtmosphĂ€re gelangt.
Die Kriterien fĂŒr CCS/CCU mĂŒssen jedoch aus Sicht des VKU klar definiert sein, regelmĂ€ĂŸig geprĂŒft werden und ökologischen Standards entsprechen. Insbesondere muss die Sicherung der Ressourcen zur Trinkwasserversorgung gewĂ€hrleistet sein.

Link zur Originalnachricht >>>



Copyright: © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (30.11.2022)
 
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