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"Niemand will Plastikschnipsel in seiner Blumenerde haben"
Heute hat die EuropÀische Kommission den zweiten Teil des Kreislaufwirtschaftspakets im Green Deal
veröffentlicht. Es geht darin unter anderem um die politische
Rahmensetzung und GesetzvorschlÀge zum Umgang mit sogenannten
âbiologisch abbaubaren und kompostierbarenâ Kunststoffen, um eine
Ăberarbeitung der Verpackungsrichtlinie sowie einen Vorschlag zur
Zertifizierung der klimaschonenden Kohlenstoffabscheidung.
Der VKU begrĂŒĂt, dass sich die EU-Kommission mit dem âPolitischen Rahmen zu biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoffenâ der Problematik um das sogenannte âBioplastikâ annimmt und die Verwirrung von Verbraucherinnen und Verbrauchern beenden will.
Bio-Kunststoff nicht in den BiomĂŒll
Unser
klares Petitum: PlastiktĂŒten gehören nicht in den Bioabfall! Das gilt
auch fĂŒr sogenanntes âBioplastikâ oder âbioabbaubare Kunststoffeâ, zum
Beispiel Einkaufsbeutel, Einweggeschirr, Kaffeekapseln, To-Go-Becher und
andere Produkte. Denn sogenannter âBio-Kunststoffâ baut sich den
kommunalen Kompostierungs- und VergÀrungsanlagen leider nicht in
gleicher Weise vollstĂ€ndig ab wie die ĂŒbrigen BioabfĂ€lle.
Dazu
Patrick Hasenkamp, VizeprÀsident des Verbandes kommunaler Unternehmen
und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe MĂŒnster: âDie neuen
âBio-Kunststoffâ-Produkte wie Verpackungen, Kaffeekapseln oder
SammeltĂŒten sind, auch wenn die Beschriftung dies suggeriert, eben nicht
biologisch abbaubar bzw. sie zersetzen sich zu langsam. Sie mĂŒssen
deswegen aufwendig aussortiert werden und verursachen damit in den
Bioabfall-Behandlungsanlagen einen erheblichen zusĂ€tzlichen Aufwand. FĂŒr
den Klimaschutz wollen wir immer mehr Torf durch Bioabfallkompost
substituieren, um die Moore als Kohlenstoffsenken zu schĂŒtzen. Hierbei
stören aber jegliche Fremdstoffe wie Plastikschnipsel, die niemand in
seiner Blumenerde haben will.â
Unser Tipp fĂŒr die Entsorgung
Bio-Kunststoffe: Diese sollten getrennt gesammelt und recycelt oder als
Erneuerbare Energien verbrannt werden.
Ăberarbeitung der Verpackungsrichtlinie
Wir begrĂŒĂen des Weiteren, dass sich die EU-Kommission im zweiten Teil des Kreislaufwirtschaftspakets den herkömmlichen Verpackungen annimmt, indem die Ăberarbeitung der Verpackungsrichtlinie bzw. nun der Verpackungsverordnung das
Recycling fördern und Mehrwegsysteme unterstĂŒtzen will, die zur
Abfallvermeidung beitragen. Zudem freuen wir uns, dass darin ein
Mindesteinsatz von Kunststoffrezyklaten vorgeschrieben wird, um die
Nachfrage nach Rezyklaten zu stÀrken.
Zertifizierungssystem fĂŒr CO2-Abscheidung
DarĂŒber hinaus schlĂ€gt die EU-Kommission ein Zertifizierungssystem
fĂŒr die Kohlenstoffdioxidabscheidung zur Speicherung oder Nutzung von
Kohlenstoffdioxid (CCS/CCU) vor. Insbesondere fĂŒr die Abfallverbrennung
als unverzichtbare Abfallbehandlungstechnologie liegen darin Potenziale,
in Zukunft klimaneutral oder sogar -positiv zu werden, wenn nÀmlich
auch biomassestÀmmiges Kohlendioxid nicht mehr in die AtmosphÀre
gelangt.
Die Kriterien fĂŒr CCS/CCU mĂŒssen jedoch aus Sicht des
VKU klar definiert sein, regelmĂ€Ăig geprĂŒft werden und ökologischen
Standards entsprechen. Insbesondere muss die Sicherung der Ressourcen
zur Trinkwasserversorgung gewÀhrleistet sein.
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| Copyright: | © Verband Kommunaler Unternhemen e.V. (VKU) (30.11.2022) | |