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Ziel sind faire Wettbewerbsbedingungen und mehr Recycling
Anlässlich
der Anhörung zur Novelle des deutschen
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) hat der BDE seine Forderung
bekräftigt, europaweit alle Müllverbrennungsanlagen und Deponien
zeitnah in das anlagenbezogene europäische Emissionshandelssystem
(EU-ETS-1) einzubeziehen. Ziel ist es, einen EU-weit einheitlichen
Emissionshandel mit fairem Wettbewerb und einer echten Lenkungswirkung
hin zu weniger Treibhausgas-Ausstoß in der Europäischen Union zu
schaffen.
BDE-Präsidentin Anja Siegesmund: „Emissionen kennen
keine nationalen Grenzen. Daher brauchen wir bei der CO2-Bepreisung
einen ganzheitlichen Ansatz – und ein gemeinsames Handeln aller Akteure,
um die europäischen Klimaziele zu erreichen. Nationale Insellösungen
helfen weder dem Klimaschutz noch der Kreislaufwirtschaft, sondern
sorgen fĂĽr Wettbewerbsverzerrungen. Nur eine echte Lenkungswirkung
zugunsten von mehr Recycling und konsequenter Circular Economy fĂĽhrt
auch beim Emissionshandel zum Ziel.“
Aktuell sind hiesige
MĂĽllheizkraftwerke durch das nur in Deutschland geltende
Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG) belastet, das im Vergleich zum
EU-Ausland für höhere Kosten bei der thermischen Verwertung von Abfällen
sorgt. Auf Deponien wiederum dĂĽrfen in Deutschland bereits seit 2005
keine unbehandelten Siedlungsabfälle mehr verbracht werden, was den hoch
klimaschädlichen Methan-Ausstoß – laut Umweltbundesamt 25 Mal wirksamer
als Kohlendioxid – hierzulande entscheidend reduziert hat.
Mit
der TEHG-Novelle werden EU-Vorgaben zum erweiterten Emissionshandel im
Rahmen des Green Deals in nationales Recht umgesetzt. Der
Referentenentwurf aus dem Bundesministerium fĂĽr Wirtschaft und
Klimaschutz enthält auch Regelungen zum Übergang des nationalen BEHG zum
künftigen europäischen Brennstoffemissionshandel (EU-ETS-2) sowie
Rechtsgrundlagen zur Anwendung des EU-rechtlich
geregelten COâ‚‚-Grenzausgleichssystem CBAM.
Der Bundesverband der
Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft fordert daher
seit langem ein EU-weites Deponieverbot fĂĽr unbehandelte
Siedlungsabfälle. Eine Einbeziehung aller Deponien ins
Emissionshandelssystem EU-ETS-1 wĂĽrde eine solche Entwicklung in Europa
beschleunigen – zugunsten von Klimaschutz und einem Level-Playing-Field,
also gleichen Wettbewerbsbedingungen fĂĽr Betreiber unterschiedlicher
Entsorgungstechnologien im In- und Ausland.
Die
EU-Emissionshandelsrichtlinie soll im Jahr 2026 evaluiert werden. Es sei
daher essenziell, erklärte die BDE-Präsidentin, dass sich Deutschland
im Europäischen Rat frühzeitig für die EU-weite Einbeziehung von Thermik
und von Deponien in das System EU-ETS-1 engagiere.
Copyright: | © BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (13.08.2024) | |