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Bundesrat zur Besteuerung von EBS und Klär- und Deponiegas
Der Bundesrat hat auf der Sitzungvom 24.09.2010 den Beschluss gefasst, dem von der Bundesregierung vorgelegtenGesetzentwurf des Energie- und Stromsteuergesetzes nur unter Streichung der Besteuerungvon Ersatzbrennstoffen (EBS) sowie von Klär- und Deponiegas zuzustimmen. Damit folgt der Bundesrat derForderung des BDE, von der Einführung eines am Energiegehalt orientiertenSteuersatzes von 1,73 € pro Gigajoule für EBS abzusehen und die Steuerbefreiungfür Klär- und Deponiegas weiterhin aufrechtzuerhalten.
Quelle: EM / BDE
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