Novelle Gasnetzzugangsverordnung 2010

Erleichterungen für Biogaseinspeiser beim Netzzugang beschlossen.

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 18. August 2010 die Novelle der Gasnetzzugangsverordnung verabschiedet. Die Verordnung ist am 08. September 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit am 09. September 2010 in Kraft getreten.
 
Die Neufassung bringt in etlichen Fragestellungen Verbesserungen für Biogaseinspeiser mit sich. Insbesondere die Teilung der Netzanschlusskosten hat eine wesentliche Änderung erfahren: während bislang eine hälftige Teilung vorgesehen war, sieht die GasNZV 2010 75 Prozent der Kosten beim  Netzbetreiber und nurmehr 25 Prozent beim Anschlussnehmer. Zusätzlich gibt es eine Deckelung der Kostentragung durch den Anschlussnehmer von 250.000 Euro, sofern die Länge der Anbindungsleitung 1 Kilometer nicht überschreitet.
 
Darüber hinaus hat der Netzbetreiber die Verfügbarkeit des Netzanschlusses dauerhaft, mindestens aber zu 96 Prozent sicherzustellen. Hierfür trägt er auch die Kosten. Um den in der Vergangenheit häufig beklagten Verzögerungen beim Netzanschluss zu begegnen, schreibt die Novelle der GasNZV zudem vor, dass Anschlussnehmer und Netzbetreiber gemeinsam einen verbindlichen Realisierungsfahrplan erstellen. Wird der vorgesehene Zeitpunkt der Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber nicht erreicht, verliert dieser anteilig Ansprüche auf Kostenteilung des Anschlussnehmers.
 
Ebenfalls Änderungen erfahren hat die Schwesterverordnung GasNEV (Gasnetzentgeltverordnung). Die vermiedenen Netznutzungsentgelte in Höhe von 0,7 Cent pro Kilowattstunde, die dem Biogaseinspeiser zustehen, wurden für 10 Jahre ab dem Inbetriebnahmedatum festgeschrieben. Für Projektvorhaben ergibt sich daraus eine verbesserte Planungssicherheit.
 
Quelle: biogaspartner - Newsletter 09/2010  (Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena);  www.biogaspartner.de)



Copyright: © ASK-EU (01.10.2010)
 
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