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Elektronische Bauteile finden sich in immer mehr Produkten, die aus dem Lebensalltag nicht mehr wegzudenken sind.
Blinkende Turnschuhe, Gürtel mit LED-Leuchten und natürlich EC- oder
Kreditkarten – alles Produkte mit elektronischen Bauteilen. Erst
kürzlich hat McDonalds in Frankreich angekündigt, einen Mehrwegbecher
mit RFID-Chip auf den Markt zu bringen und auch in Deutschland wird
diese Möglichkeit geprüft. Doch was ist, wenn diese Produkte nicht mehr
gebraucht und entsorgt werden müssen? Wie entsorge ich den blinkenden
Turnschuh oder den Trinkbecher mit Chip?
Gemäß Elektrogesetz gehören diese Produkte tatsächlich in den
E-Schrott, wie das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite schreibt. Es
handelt sich um sogenannte Open-Scope-Elektrogeräte (Offener
Anwendungsbereich). Das heißt: Alle elektrischen und elektronischen
Geräte fallen unter das ElektroG und sind, wenn sie denn entsorgt werden
müssen, als Elektroaltgeräte zu sammeln und zu entsorgen, damit sie
einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt und so
ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet werden kann.
Aber ist es wirklich sinnvoll, einen Pappbecher mit Chip oder einen
blinkenden Turnschuh auf dem Wertstoffhof als E-Schrott abzugeben? Nein,
sagt bvse-Experte Andreas Habel. Für den Diplom-Ingenieur ist das
allenfalls "ein Bärendienst für das Recycling". Diese Produkte landen
schlicht im falschen Verwertungssystem, weiß der Experte.
Elektro(nik)-Altgeräteanlagen sind in erster Linie auf die Gewinnung von
Metallen und Edelmetallen ausgelegt. Daneben werden auch noch
Kunststofffraktionen erzeugt. Textilien, Holzmöbel oder Trinkbecher
können dort jedoch nicht zurückgewonnen werden.
Trotzdem werden sie bei den zertifizierten Erstbehandlungsanlagen
angeliefert. Doch können sie in diesen Anlagen nicht verwertet werden,
sondern verursachen nur Aufwand und Kosten. Letztlich landet der
blinkende Turnschuh zwangsläufig im Restabfall.
Nach Meinung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung
sollte hier dringend Abhilfe geschaffen werden. Diese Art von Produkten
muss in geeignete Verwertungswege umgeleitet werden. Es macht keinen
Sinn, sie zu Erstbehandlungsanlagen zu transportieren, die auf die
Behandlung von elektrischen und elektronischen Geräten ausgelegt sind.
"Ein Trinkbecker bleibt ein Trinkbecher und wird nicht zum Elektrogerät,
nur weil ein Chip auf ihm klebt", so Andreas Habel.
"Die Rechtssetzung sollte sich sinnvollerweise an den technischen
Möglichkeiten und Gegebenheiten des Recyclings orientieren und
Produktentwickler sollten sich die Frage stellen, ob ihr Produkt auch
für eine stoffliche Verwertung geeignet ist. Nur dann wird es auch etwas
mit der Kreislaufwirtschaft. Unsinnige Einstufungen helfen da nicht
weiter", zeigt sich der bvse-Experte überzeugt.
Copyright: | © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (29.08.2023) | |