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"Wir können nicht verstehen, dass der vorliegende Entwurf wieder keine Ansätze dafür enthält, den legal arbeitenden zertifizierten Kfz-Demontagebetriebe endlich den Rücken zu stärken", bedauert Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung.
In einer heute versandten Verbändestellungnahme zur Novelle der
Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) an das Bundesumweltministerium
zeigen sich die Recyclingverbände bvse, BDSV und FAR äußerst enttäuscht
über die fehlende Stärkung der gesetzlich legal arbeitenden
Demontageunternehmen im vorliegenden Referentenentwurf. Auch
hinsichtlich der grundsätzlich begrüßten Ausweitung der
Rücknahmeinformationspflichten der Hersteller sehen die Verbände noch
Nachbesserungsbedarf.
Seit dem Bestehen der Altfahrzeugverordnung haben die Verbände der
Recyclingwirtschaft im engen Kontakt mit der Automobilindustrie immer
wieder substanzielle Vorschläge eingebracht, um die Kreislaufwirtschaft
im Bereich des Altfahrzeugrecyclings wirksam zu unterstützen. Die
Tatsache, dass in der geplanten Novelle langjährige Forderungen, wie die
Stützung von Verwertungsnachweisen, wiederum nicht berücksichtigt
wurden, ruft bei der Branche größtes Unverständnis hervor.
"Dabei haben in den letzten Jahren mehrere nationale und europäische
Studien klar untermauert, das insbesondere die Förderung dieser
zertifizierten Betriebe notwendig ist, um gewünschte ökologische Ziele
und die Förderung der Kreislaufwirtschaft im Bereich des
Altfahrzeugrecyclings zu erreichen", erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer
Eric Rehbock.
Auch der UBA-Abschlussbericht, der sich mit der Entwicklung von Lösungsvorschlägen zur Verbesserung der Datenlage beim Verbleib von Altfahrzeugen auseinandergesetzt hat, enthalte dazu eindeutige Hinweise, machte der bvse-Verbandshauptgeschäftsführer deutlich.
Die im Entwurf vorgesehenen Ausweitungen der Informationspflichten der Hersteller begrüßen die Recyclingverbände grundsätzlich. Allerdings gehen die hier enthaltenen Pflichten den Verbänden noch nicht weit genug. Über die Bereitstellung der geforderten Informationen auf den Herstellerplattformen hinaus, fordern die Branchenverbände, dass der Hinweis auf den Ort dieser Informationen ebenso verpflichtend in Dokumenten vorgeschrieben werden muss, die das Fahrzeug über seine gesamte Nutzungsdauer hinweg, also auch bei einem Halterwechsel, begleiten. Dies können beispielsweise im Betriebshandbuch des Fahrzeugs erfolgen, lautet der Vorschlag.
Die Originalpressemitteilung finden Sie hier.
Copyright: | © bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (15.04.2020) | |