Nachrichten:
Besser Methanemissionen, statt thermische Abfallverwertung bepreisen
Dazu Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):
ETS II für Verkehr, Gebäude und Prozesswärme:
„Der EU-Emissionshandel ist das wichtigste klimapolitische Instrument
der EU, treffsicher und kosteneffizient. Deshalb ist es richtig, ihn ab
2027 schrittweise auf die beiden Sektoren mit dem größten verbliebenen
Klimaschutzpotenzial, den Gebäude- und Verkehrssektor, auszuweiten.
Der VKU hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass in der Praxis ein
Unterschied in der Bepreisung zwischen gewerblichen und privaten
Akteuren im Gebäudesektor für Stadtwerke kaum umsetzbar ist: Viele
Gebäude enthalten Gewerbeflächen und privaten Wohnraum. Wir begrüßen,
dass die Einigung nun keine Trennung vorsieht und die Aufnahme von
Gewerbeflächen und privater Wohnraum in den Emissionshandel zeitgleich
erfolgt.
Im neuen ETS II hat das Parlament einen
Marktmechanismus eingeführt, der dafür sorgen soll, dass die Preise
nicht zu stark ansteigen und bei über 45 Euro pro Zertifikat bis 2030
abgefedert werden. Bei hohen Energiepreisen kann die Einführung des ETS
II sogar ausgesetzt und um ein Jahr verschoben werden. So sollen die
Energiekosten gedämpft werden. Aus VKU-Sicht schafft diese Deckelung
eine Planungsunsicherheit: Notwenige Investitionen in
Energieeffizienzmaßnahmen und der Umstieg auf Erneuerbare Energien
könnten dadurch verschoben werden.
Die Höhe des Preisdeckels im
ETS II spiegelt auch nicht die Emissionsreduktionsziele in Deutschland
wider. Der Preis für BEHG-Zertifikate wird bereits 2026 deutlich höher
liegen. Als Folge müssen in Deutschland ab 2027 - wenn das europaweite
ETS II das nationale BEHG ersetzt - zusätzliche Instrumente
implementiert werden, damit die in Deutschland angestrebten
Emissionsreduktionsziele erreicht werden könnten.
Thermische Abfallverwertung im ETS I:
Der VKU begrüßt, dass dem Einbezug der thermischen Abfallverwertung in
den ETS I eine verbindliche Folgenabschätzung vorausgeht. Hierzu hatten
wir uns für die längere Frist eingesetzt und sehen es positiv, dass sich
die EU-Institutionen auf die Folgenabschätzung für 2026 einigen
konnten. Denn der VKU hat in den Verhandlungen immer wieder darauf
hingewiesen, dass eine CO2-Bepreisung der energetischen Abfallverwertung
keine Lenkungswirkung zur Abfallreduzierung erzielen kann. Besonders
die thermische Verwertung von unvermeidbaren Abfällen, wie infektiösem
Restmüll oder nicht recycelbaren Sortierresten, sollte als
klimaschonende heimische Energiequelle für Strom, Fernwärme und
Industrieprozessdampf genutzt werden.
Stattdessen müssen die
viel klimaschädlicheren Methanemissionen aus Deponien bepreist oder die
Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen unterbunden werden. Die
möglichen Folgen und der Einbezug der Deponien muss umfangreich in der
Folgenabschätzung geprüft werden, damit nicht auf diese besonders
klimaschädliche Alternative ausgewichen wird. Die Folgenabschätzung auf
europäischer Ebene sollte auch Grundlage für nationale Entscheidungen
sein, anstatt im kommenden Jahr mit einer isolierten deutschen
CO2-Bepreisung für die thermische Abfallverwertung Sonderwege in Europa
zu gehen.“
Link zur Originalnachricht >>>
Copyright: | © VKU (25.12.2022) | |